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   VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08   

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VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08 (https://dejure.org/2009,19960)
VG Dresden, Entscheidung vom 09.09.2009 - 4 K 1713/08 (https://dejure.org/2009,19960)
VG Dresden, Entscheidung vom 09. September 2009 - 4 K 1713/08 (https://dejure.org/2009,19960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Spendenversprechen eines Bürgermeisterkandidaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Wahl zum Oberbürgermeister; Voraussetzungen der Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; Vorliegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl durch verteilte und ins Internet eingestellte Werbe-Flyer eines Kandidaten zum Amt des Bürgermeisters ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Bischofswerda ungültig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spende vom Oberbürgermeister

In Nachschlagewerken (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 4 B 46/06

    Bürgermeisterwahl in Oberwiesenthal ist unwirksam

    Auszug aus VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08
    Die Verwendung der Amtsbezeichnung auf seinem Wahlplakat und auf seinen anderen Wahlwerbemitteln war ihm daher nicht untersagt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 13.2.2007, 4 B 46/06, zit. nach juris, Rz. 39).

    Gesetzwidrig ist die Wahlbeeinflussung jedenfalls, wenn sie gegen Verfassungsrecht, einfaches Gesetz, Rechtsverordnungen verstößt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 13.2.2007, 4 B 46/06, zit. nach juris Rn 36).

  • VG Gießen, 27.02.2001 - 8 G 335/01

    Umfang der Plakatiermöglicheiten einer Partei im Wahlkampf

    Auszug aus VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08
    Diese Frage könnte sich in Verfahren stellen, in denen es etwa darum geht, ob ein Anspruch auf Erteilung von (weiteren) Sondernutzungserlaubnissen für Wahlwerbung (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 27.2.2001, 8 G 335/01) oder ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht bei Wahlen durch die Sondernutzungserlaubnisse erteilende Behörde im Raum steht (vgl. VG Dresden, Urt. v. 29.4.2009, 4 K 1333/08).
  • VG Dresden, 29.04.2009 - 4 K 1333/08

    Kommunalwahlen 2008 in den Landkreisen Görlitz und Meißen sowie den Gemeinden

    Auszug aus VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08
    Diese Frage könnte sich in Verfahren stellen, in denen es etwa darum geht, ob ein Anspruch auf Erteilung von (weiteren) Sondernutzungserlaubnissen für Wahlwerbung (vgl. VG Gießen, Beschl. v. 27.2.2001, 8 G 335/01) oder ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht bei Wahlen durch die Sondernutzungserlaubnisse erteilende Behörde im Raum steht (vgl. VG Dresden, Urt. v. 29.4.2009, 4 K 1333/08).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08
    Der Grundsatz schützt deshalb den Wähler vor Beeinflussungen, die geeignet sind, seine Entscheidungsfreiheit trotz des bestehenden Wahlgeheimnisses ernstlich zu beeinträchtigen (BVerwG, Urt. v. 8.4.2003, 8 C 14/02, zit. nach juris Rn 22 mit Hinweis auf BVerfG, Urt. v. 28.2.2001, BVerfGE 103, 111, 132).
  • BGH, 21.10.1985 - 1 StR 316/85

    Herstellen einer gefühlsmäßigen Verpflichtung des Wählers; Begriff des Vorteils

    Auszug aus VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08
    Unabhängig davon, dass das Verwaltungsgericht eine von der Staatsanwaltschaft abweichende Einschätzung der Strafbarkeit treffen könnte, setzt der Straftatbestand nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 21.10.1985, 1 StR 316/85) in der Tat voraus, dass zwischen Täter und Begünstigtem eine bestimmte personale Beziehung hergestellt wird oder bestehen muss.
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Auszug aus VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08
    Denn in der nach Siegchancen ausgerichteten Verteilung der Möglichkeiten im Wahlkampf Wahlwerbung zu machen, läge ein Verstoß gegen die grundsätzliche Pflicht zur Gleichbehandlung der Parteien (hier der Wahlbewerber) und dem sich aus § 5 PartG ergebenden Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit, nach dem zwar auch für die kleinste Partei eine wirksame Wahlwerbung nicht ausgeschlossen sein darf, durch den aber ebenso eine formale Gleichbehandlung, mit der der Anschein des gleichen Gewichts der verschiedenen Partei erweckt und der Wähler über die wahre Bedeutung der einzelnen Parteien getäuscht würde, verwehrt wird (vgl. BVerwG, Urt. V. 13.12.1974, VII C 42.72, zit. nach juris, Rz. 16, 18).
  • OVG Saarland, 04.04.2008 - 3 A 8/07

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen unzulässiger Melderegisterauskünfte

    Auszug aus VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08
    Wesentliche Wahlvorschriften i. S. v. § 27 Abs. 1 Nr. 1 KomWG sind diejenigen Bestimmungen, die die Wahrung der auch bei Kommunalwahlen beachtlichen, von Verfassungs wegen geltenden tragenden Grundsätze des Wahlrechts (Art. 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG, Art. 4 SächsVerf, § 48 Abs. 1 SächsGemO, § 44 Abs. 1 SächsLKrO), nämlich die allgemeine, unmittelbare, gleiche, freie und geheime Wahl, sichern sollen (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 4.4.2008, 3 A 8/07, zit. nach juris, Rz. 45 ff m. w. N.).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 1/66

    Wahlprüfung bei kleinen Geschenksendungen durch den Wahlkreiskandidaten

    Auszug aus VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08
    Er fordert lediglich, dass die Rechtsordnung jeder Partei und jedem Wahlbewerber grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und Wahlverfahren und damit die gleiche Chance im Wettbewerb um die Wählerstimmen gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.2.1967, 2 BvC 1/66, zit. nach juris, Rn. 14).
  • VerfGH Sachsen, 24.01.1997 - 15-IV-96

    Feststellung der Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl; Verstoß gegen die

    Auszug aus VG Dresden, 09.09.2009 - 4 K 1713/08
    Die Freiheit der Wahl fordert die Gewährleistung eines freien, offenen und unverfälschten Prozesses der politischen Meinungsfindung, in dem die Wähler auf verlässlichen Grundlagen ihr Urteil bilden und fällen können (vgl. SächsVerfGH, Beschluss v. 24.1.1997, Vf. 15-IV-96, SächsVBl. 1997, 113, 115).
  • VG Trier, 16.12.2014 - 1 K 1533/14

    Spendenversprechen eines Bürgermeisterkandidaten

    Die von der Klägerseite vorgelegte Begründung für die Annahme einer unzulässigen Wählerbeeinflussung entspreche im Wesentlichen den Ausführungen des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden (VG Dresden, Urteil vom 09. September 2009 - 4 K 1713/08 -, juris).

    Die Einflussnahme auf Wähler wird gesetzeswidrig, wenn sie geeignet ist, die Entscheidungsfreiheit des Wählers so zu beeinflussen, dass er gehindert wird, seine Auswahl unter den Bewerbern nach den seinen persönlichen Wertungen entsprechenden und von ihm normalerweise angelegten Maßstäben zu treffen (VG Dresden, Urteil vom 9. September 2009 - 4 K 1713/08 -, Rn. 34, juris).

    Dies ist der Fall, wenn durch ein "Angebot des Tages" für jede abgegebene Stimme 1 Euro für Vereine gespendet werden soll, ohne dass diese Aussage in einem sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben eines zukünftigen Bürgermeisters steht, sondern allein Privatengagement in den Vordergrund stellt und an die Stelle einer Wahlaussage tritt (vgl. VG Dresden, Urteil vom 9. September 2009 - 4 K 1713/08 -, juris).

  • OVG Sachsen, 15.01.2013 - 4 A 462/12

    Berührung des Bestandsschutzes von Wahlen im Falle einer Ungültigkeitserklärung

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 9. September 2009 - 4 K 1713/08 - mit dem der Beklagte verpflichtet wurde, die vormalige Wahl des Beigeladenen zum Oberbürgermeister vom 8. Juni 2008 für ungültig zu erklären, wurde am 1. Dezember 2009 rechtskräftig.
  • VG Leipzig, 18.06.2013 - 6 K 1099/12

    Anspruch eines Wahlberechtigten auf Ungültigkeitserklärung des Ergebnisses einer

    Denn bei der Bürgermeisterwahl handelt es sich um eine reine Personenwahl, bei welcher die Angabe der Partei, der der Bewerber angehört bzw. der Liste, welche den Bewerber aufgestellt hat, nicht erforderlich ist (vgl. VG Dresden, Urt. v. 9.9.2009 - 4 K 1713/08 - zit. nach juris).
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