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   VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17   

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VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17 (https://dejure.org/2018,38597)
VG Dresden, Entscheidung vom 10.09.2018 - 4 L 1369/17 (https://dejure.org/2018,38597)
VG Dresden, Entscheidung vom 10. September 2018 - 4 L 1369/17 (https://dejure.org/2018,38597)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Aachen, 17.12.2012 - 6 L 263/12

    Widerruf einer Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen und Munition bei viermaliger

    Auszug aus VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17
    Ob die rechtswidrig durchgeführte Anhörung nach § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 46 VwVfG unbeachtlich ist, weil es sich beim Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse um eine gebundene Entscheidung handelt (so VG Aachen, Beschl. v. 17.12.2012 6 L 263/12 juris Rn. 58; kritisch Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 46 Rn. 31) kann vorliegend dahinstehen, weil der Bescheid jedenfalls in materieller Hinsicht rechtswidrig ist.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren stellen keine nachträgliche Anhörung im Sinne dieser Regelung dar (BVerwGE 137, 199, Rn. 37).
  • OVG Sachsen, 20.03.2015 - 3 A 268/14

    Verhältnis von Aufnahme/Widerruf einer Waffenbesitzkarte zu Besitz- bzw.

    Auszug aus VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17
    Abgesehen davon ist ein Rückgriff auf § 41 WaffG neben § 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG im Regelfall ausgeschlossen (OVG Bautzen, Beschl. v. 20.3.2015 3 A 268/14 juris Ls 1 und Rn. 7 f.).
  • VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14

    Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung

    Auszug aus VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17
    Allein das Äußern abstruser politischer 7 Auffassungen oder reiner Sympathiebekundungen für solche Auffassungen rechtfertigt für sich genommen nicht den Schluss, dass ein Ignorieren der waffenrechtlichen Vorschriften oder eine eigenwillige Auslegung zu befürchten und damit die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu bejahen wäre (VGH Mannheim, aaO, Rn. 27 f.; VG München, Beschl. v. 25.7.2017 M 7 S 17.1813 juris Rn. 25; VG Gera, Urt. v. 16.9.2015 2 K 525/14 Ge juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Auszug aus VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ein individuell zu prüfender Umstand ist und deshalb konkret auf diejenige Person zu beziehen 6 ist, deren Zuverlässigkeit in Frage steht (VGH Mannheim, Beschl. v. 10.10.2017 1 S 1470/17 juris Rn. 25 f.).
  • VG München, 25.07.2017 - M 7 S 17.1813

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins eines

    Auszug aus VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17
    Allein das Äußern abstruser politischer 7 Auffassungen oder reiner Sympathiebekundungen für solche Auffassungen rechtfertigt für sich genommen nicht den Schluss, dass ein Ignorieren der waffenrechtlichen Vorschriften oder eine eigenwillige Auslegung zu befürchten und damit die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit zu bejahen wäre (VGH Mannheim, aaO, Rn. 27 f.; VG München, Beschl. v. 25.7.2017 M 7 S 17.1813 juris Rn. 25; VG Gera, Urt. v. 16.9.2015 2 K 525/14 Ge juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 03.12.2018 - 3 B 379/18

    Widerruf; Reichsbürger; Zuverlässigkeit; Anhörung; Besetzung; Waffenbesitzkarte

    beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 379/18 4 L 1369/17.

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 10. September 2018 - 4 L 1369/17 - wird geändert.

  • VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451

    Erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung in einem

    Der Kläger trägt sinngemäß vor, die Berufung sei zuzulassen, da sich eine Divergenz in der Rechtsprechung abzeichne, wie aus der vorgelegten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden (B.v. 10.9.2018 - 4 L 1369/17) folge.
  • VG Mainz, 14.12.2022 - 1 L 683/22

    Widerrufs einer Waffenbesitzkarte; Reichsbürgernähe

    Es kann auch bereits eine einmalige Verwendung reichsbürgertypischer Formulierungen gegenüber staatlichen Stellen ausreichen, um die Unzuverlässigkeit anzunehmen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 -, juris, Rn. 24, 28 ff.; VG Mainz, Urteil vom 20. Januar 2022 - 1 K 310/21.MZ -, S. 19 UA; nicht entscheidungserheblich darauf abstellend wegen des Vorliegens weiterer Umstände OVG RP, Urteil vom 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris, Rn. 38 ff.; Beschluss vom 13. November 2020 - 7 A 10764/20.OVG -, S. 10 BA [zusätzlicher Besuch einer offensichtlich dem Reichsbürgerspektrum zuzurechnenden Webseite und Nutzung einer dort auffindbaren Ausfüllhilfe ist ausreichend]; offengelassen: VG Mainz, Urteil vom 5. November 2020 - 1 K 1038/19.MZ -, juris, Rn. 42 ; a.A. VG Dresden, Beschluss vom 10. September 2018 - 4 L 1369/17 -, juris, Rn. 19).
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