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VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191 |
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- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …
Auszug aus VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
Ebenso sieht das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz auch in der Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (BVerfGE 72, 141, 150).Geht es um die Gleichbehandlung verschiedener Sachverhalte, kommt es darauf an, ob eine Regelung für einen Teil der Betroffenen "Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht zur Folge hätte, daß (ihnen) gegenüber die gleichartige Behandlung nicht mehr zu rechtfertigen wäre" (BVerfGE 72, 141, 150).
- BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73
Extremistenbeschluß
Auszug aus VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
Aus Artikel 33 Absatz 2 GG in Verbindung mit dem in Artikel 12 Absatz 1 GG garantierten Grundrecht der freien Berufswahl, der auch für die Berufe im öffentlichen Dienst gilt, kann allerdings selbst bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein subjektiver Anspruch des einzelnen auf das angestrebte Amt abgeleitet werden (BVerfGE 39, 334, 369 mit weiteren Nachweisen; BVerwGE 68, 109, 110; 75, 133, 135). - BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvL 8/62
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung von Notarstellen
Auszug aus VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
(BVerfGE 17, 371, 377).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
Der Schutzbereich des Artikels 3 Abs. 1 GG ist dann betroffen, wenn wesentlich Gleiches ungleich behandelt wird (BVerfGE 1, 14, 52; 76, 256, 329; 78, 249, 287). - BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an …
Auszug aus VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
Die Ungleichbehandlung verschiedener Sachverhalte (wie hier) muß in dem in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam" sein, "daß ihre Beachtung nach einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint", ihre Nichtbeachtung also willkürlich wäre (BVerfGE 52, 256, 263; 55, 261, 269 f.). - BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79
Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der …
Auszug aus VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
Dieser weite Beurteilungsspielraum der Einstellungsbehörde ist nur dann verletzt, wenn sie den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (BVerwGE 61, 325, 330, 331). - BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 124/71
Zahlung von Sterbegeld durch eine Anwaltskammer
Auszug aus VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
Die Ungleichbehandlung verschiedener Sachverhalte (wie hier) muß in dem in Betracht kommenden Zusammenhang so bedeutsam" sein, "daß ihre Beachtung nach einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise geboten erscheint", ihre Nichtbeachtung also willkürlich wäre (BVerfGE 52, 256, 263; 55, 261, 269 f.). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84
Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland - …
Auszug aus VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
Aus Artikel 33 Absatz 2 GG in Verbindung mit dem in Artikel 12 Absatz 1 GG garantierten Grundrecht der freien Berufswahl, der auch für die Berufe im öffentlichen Dienst gilt, kann allerdings selbst bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein subjektiver Anspruch des einzelnen auf das angestrebte Amt abgeleitet werden (BVerfGE 39, 334, 369 mit weiteren Nachweisen; BVerwGE 68, 109, 110; 75, 133, 135). - BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland
Auszug aus VG Dresden, 11.09.1992 - II K 707191
Aus Artikel 33 Absatz 2 GG in Verbindung mit dem in Artikel 12 Absatz 1 GG garantierten Grundrecht der freien Berufswahl, der auch für die Berufe im öffentlichen Dienst gilt, kann allerdings selbst bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein subjektiver Anspruch des einzelnen auf das angestrebte Amt abgeleitet werden (BVerfGE 39, 334, 369 mit weiteren Nachweisen; BVerwGE 68, 109, 110; 75, 133, 135). - BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe