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   VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06   

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VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06 (https://dejure.org/2006,7555)
VG Dresden, Entscheidung vom 16.10.2006 - 14 K 1711/06 (https://dejure.org/2006,7555)
VG Dresden, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 14 K 1711/06 (https://dejure.org/2006,7555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Sofortige Vollziehung des bwin-Verbots ausgesetzt

  • heise.de (Pressebericht, 17.10.2006)

    Internet-Wettanbieter bwin darf vorerst weiter machen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Werbeverbot für Glücksspiele

  • beck.de (Kurzinformation)

    Werbeverbot für Glücksspiele

  • 123recht.net (Pressemeldung, 17.10.2006)

    Sportwettenanbieter bwin kann vorläufig weitermachen // Eilantrag gegen Verbotsverfügung erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • streifler.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sportwettanbieter im Streit mit deutschen Behörden über die Wirksamkeit von DDR Lizenzen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der

    Auszug aus VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
    Die vergleichbare Erlaubnis der Sportwetten G. GmbH sei vom thüringischen Oberverwaltungsgericht in dem Urteil vom 20.05.2005, Az.: 3 KO 705/03 , ebenfalls als gültig und ausreichend erachtet worden.

    Insoweit schließt sich die Kammer der ausführlichen Begründung des Thüringischen Oberverwaltungsgerichtes in seinem Urteil vom 20.05.2005, Az.: 3 KO 705/03 , und seinem Beschluss vom 21.10.1999, Az.: 3 EO 939/97, an.

    Bereits das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8.04.1922 (RGBl. I, 335, 393), das sowohl in der Bundesrepublik als auch in der damaligen DDR fortgalt (vgl. BVerwGE 97, 12 ; Thür. OVG, Urt. v. 20.05.2005 - 3 KO 705/03 , Rdn 81), gestattete in seinem § 4 Abs. 3 den Buchmachern das ?Legen von Wetten zu festen O. ?.

  • VG Dresden, 16.08.2006 - 14 K 2239/05

    Schließung einer Wettannahmestelle wegen des Verdachts unerlaubten Glückspiels;

    Auszug aus VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
    Die von ihm in Form von Briefwetten angebotenen bzw. über das Internet an die Firma b. I. Ltd. vermittelten Sportwetten fallen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts unter den in § 284 Abs. 1 StGB genannten Begriff des Glücksspiels (VG Dresden, Beschl. v. 22.12.2003 - 14 K 3070/03 - Beschl. v. 16.08.2006 - 14 K 2239/05 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28.03.2001 - 6 C 2/01 - BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19/06 -, beide zitiert nach juris).

    Die Kammer geht ebenfalls davon aus, dass eine Untersagung der Veranstaltung bzw. Vermittlung von Wetten ohne behördliche Erlaubnis für die Übergangszeit nur dann erfolgen kann, wenn der Antragsgegner die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes erfüllt (vgl. Beschl. v. 16.08.2006 - 14 K 2239/05 ).

    Diese Auffassung hat auch die Kammer bislang vertreten (vgl. Beschl. v. 16.08.2006, a.a.O) und sieht keinen Anlass, sie zu ändern.

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
    Die von ihm in Form von Briefwetten angebotenen bzw. über das Internet an die Firma b. I. Ltd. vermittelten Sportwetten fallen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts unter den in § 284 Abs. 1 StGB genannten Begriff des Glücksspiels (VG Dresden, Beschl. v. 22.12.2003 - 14 K 3070/03 - Beschl. v. 16.08.2006 - 14 K 2239/05 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28.03.2001 - 6 C 2/01 - BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19/06 -, beide zitiert nach juris).

    Maßgebend ist entsprechend der Auslegungsregel des § 133 BGB der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19/06 ).

  • BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93

    Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts

    Auszug aus VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
    Bereits das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8.04.1922 (RGBl. I, 335, 393), das sowohl in der Bundesrepublik als auch in der damaligen DDR fortgalt (vgl. BVerwGE 97, 12 ; Thür. OVG, Urt. v. 20.05.2005 - 3 KO 705/03 , Rdn 81), gestattete in seinem § 4 Abs. 3 den Buchmachern das ?Legen von Wetten zu festen O. ?.
  • VG Köln, 21.09.2006 - 1 K 5910/05

    Übergangsweise Anwendbarkeit von europarechtswidrigen Regelungen für ein

    Auszug aus VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
    Diese Auffassung teilt das Verwaltungsgericht K. nicht und hat in einem ähnlichen Verfahren einen Vorlagebeschluss an den EuGH gefasst (Beschl. v. 21.09.2006 - 1 K 5910/05 ), da es seiner Auffassung nach an einer der Unvereinbarkeitserklärung des Bundesverfassungsgerichtes vergleichbaren europarechtlichen Übergangsregelung fehlt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
    Allerdings ist seiner Ansicht nach der Anwendungsvorrang europarechtlicher Grundsätze im Hinblick auf eine ansonsten entstehende inakzeptable Gesetzeslücke vorübergehend ausgeschlossen mit der Folge, dass die Vorschriften der §§ 284 StGB und das Sportwettengesetz Nordrhein-Westfalens trotz Verstoss gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften nach denselben Maßgaben, wie sie das Bundesverfassungsgericht für die Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG vorgegeben hat, vorübergehend anwendbar bleiben soll (Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 ).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

    Auszug aus VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
    Die von ihm in Form von Briefwetten angebotenen bzw. über das Internet an die Firma b. I. Ltd. vermittelten Sportwetten fallen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts unter den in § 284 Abs. 1 StGB genannten Begriff des Glücksspiels (VG Dresden, Beschl. v. 22.12.2003 - 14 K 3070/03 - Beschl. v. 16.08.2006 - 14 K 2239/05 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 28.03.2001 - 6 C 2/01 - BVerwG, Urt. v. 21.06.2006 - 6 C 19/06 -, beide zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 14.09.2006 - 11 TG 1653/06
    Auszug aus VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
    VG, Beschl. v. 22.08.2006 - 12 B 41/06 ; bejahend: VG Freiburg, Beschl. v. 19.07.2006 - 4 K 2657/04 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05 ; VG K., Beschl. v. 11.08.2006 - 6 L 736/06 , Hamb. OVG, Beschl. v. 25.09.2006 - 1 Bs 206/06 ; Hess. VGH, Beschl. v. 14.09.2006 - 11 TG 1653/06 ).
  • VG Karlsruhe, 09.08.2006 - 2 K 500/05

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
    Während ein Teil der Gerichte daraus generell die rechtliche Zulässigkeit einer Untersagungsverfügung an private Sportwettenveranstalter in der Übergangszeit ableitet (vgl. VGH München, Urt. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 ), prüft die Mehrheit als zusätzliche Voraussetzung, ob die vom Bundesverfassungsgericht für diese Zeit vorgegebenen Maßgaben in Angriff genommen bzw. erfüllt sind, wobei die Gerichte teilweise zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen (verneinend: VG Karlsruhe, Beschl. v. 09.08.2006 - 2 K 500/05 ; VG Neustadt, Beschl. v. 26.07.2006 - 5 L 1114/06.NW ; Schl.-Holst.
  • VG Köln, 11.08.2006 - 6 L 736/06

    Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig

    Auszug aus VG Dresden, 16.10.2006 - 14 K 1711/06
    VG, Beschl. v. 22.08.2006 - 12 B 41/06 ; bejahend: VG Freiburg, Beschl. v. 19.07.2006 - 4 K 2657/04 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05 ; VG K., Beschl. v. 11.08.2006 - 6 L 736/06 , Hamb. OVG, Beschl. v. 25.09.2006 - 1 Bs 206/06 ; Hess. VGH, Beschl. v. 14.09.2006 - 11 TG 1653/06 ).
  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private

  • VG Schleswig, 22.08.2006 - 12 B 41/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

  • VG Neustadt, 26.07.2006 - 5 L 1114/06

    Sofortige Vollziehung einer Untersagung privater Annahmestellen für Sportwetten;

  • BVerfG, 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04

    Sportwettenvermittlung

  • OVG Hamburg, 25.09.2006 - 1 Bs 206/06

    Private Sportwetten sind verboten

  • OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2004 - 4 B 1637/04

    Streitwert bei Erteilung sowie dem Widerruf einer Gewerbeerlaubnis ; Bestimmung

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1987/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung privater Oddset-Wetten

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

    Grundlage war ein entsprechender Antrag vom 9. April 1990 (zu den Umständen der Erteilung dieser Genehmigung im Einzelnen vgl. den mit Sofortvollzug versehenen Untersagungsbescheid des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 10.8.2006, BA H zu 11 LC 400/08, sowie die dazu ergangenen Beschlüsse des VG Dresden, Beschl. v. 16.10.2006 - 14 K 1711/06 - juris und des Sächs. OVG, Beschl v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - ZfGW 2007, 447, wonach die Dr. A. erteilte Genehmigung auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, nicht aber in den westlichen Bundesländern gültig ist. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus).
  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Oktober 2006 - 14 K 1711/06 - geändert.
  • VG Schwerin, 10.05.2012 - 7 A 519/07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten im Internet gegenüber dem Inhaber

    Denn zwar veranstaltete der Kläger durch die Vermittlung von Internet-Sportwetten gemeinsam mit der Muttergesellschaft seines Unternehmens ein Glücksspiel (vgl. nur das Urteil des BVerwG vom 23. August 1994 - 1 C 18.91 -, amtliche Entscheidungssammlung BVerwGE 96, S. 293 [295 f.], sowie die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Dresden vom 16. Oktober 2006 - 14 K 1711/06 -, juris Rdnr. 21 [zu § 284 StGB], und Düsseldorf vom 24. Juni 2009 - 27 L 1131/08 -, juris Rdnr. 59 - 92), und er warb auch hierfür.

    Neben den bereits oben angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen der Erlaubniserteilung ist hier etwa auf §§ 9 und 11 des Gesetzes über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990 (GBl. I S. 141) hinzuweisen, die auch in der DDR ansässigen oder neu gegründeten Unternehmen die Teilnahme am internationalen Geschäftsverkehr ermöglichten, auf den Umstand, dass sowohl der Begriff " odd " als auch die Wettart zu von Anfang an feststehenden Gewinnquoten schon lange auch auf dem Gebiet der DDR existierte (s. den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Oktober 2006 - 14 K 1711/06 -, juris Rdnr. 23), und darauf, dass die Eröffnung eines "Wettbüros für Sportwetten" mit dem Angebot sämtlicher von einem "Büro" aus realisierbarer Leistungen einhergehen durfte und darf, also auch vermittelter oder vom "Büro" aus durch Werbung veranlasster Spielverträge im In- und Ausland und entsprechend dem branchenüblichen Geschäftsgebaren, d. h. auch unter Nutzung der technischen Entwicklung (s. Rixen, a. a. O., S. 1412) einschließlich des Einsatzes von Fernkommunikationsmitteln (s. § 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches), soweit diese nicht allgemein verboten ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 6 S 2020/06

    Werbeverbot für private Sportwetten

    Zwar ist diese Untersagungsverfügung derzeit nicht vollziehbar, weil das Verwaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 16.10.2006 (- 14 K 1711/06 -) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen jene Verfügung wiederhergestellt bzw. angeordnet hat.
  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 24 CS 06.2501

    keine Aufhebung und Zurückverweisung im Eilverfahren, Werbung für unerlaubte

    Steht damit fest, dass der Sportwettenanbieter in Bayern unerlaubte Glücksspiele veranstaltet, und damit den Straftatbestand des § 284 Abs. 1 StGB verwirklicht, kommt es nicht mehr auf die in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom 16. Oktober 2006 (Az. 14 K 1711/06) aufgeworfene Frage, ob die DDR-Genehmigung überhaupt die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten zu festen Gewinnquoten umfasst, an.
  • VG Dresden, 04.05.2007 - 14 K 2151/06

    Vorläufiger Rechtsschutz; Untersagung; Glücksspiel; Sportwetten;

    Ob dies der Fall ist, lässt sich jedoch nicht im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens und allein auf Grundlage der vom Antragsgegner im Verfahren 14 K 1711/06 eingereichten Liste feststellen.
  • VG Gelsenkirchen, 25.04.2007 - 7 K 742/02

    Sportwetten

    Unabhängig von dem Ausgang des diesbezüglich in Sachsen anhängigen Klageverfahrens (Verwaltungsgericht Dresden, 14 K 1711/06) ist vorliegend ausschlaggebend, dass die Gewerbegenehmigung vom 11. April 1990 nicht dazu berechtigt, in den alten Bundesländern Sportwetten zu veranstalten oder zu vermitteln.
  • AG Aue, 14.11.2006 - 2 Ds 360 Js 25477/05
    Eine behördliche Erlaubnis ist nämlich für diese Übergangszeit nur dann zu versagen (so auch das Verwaltungsgericht Dresden in seiner Entscheidung vom i6.io.20Q5 - AZ. 14 K 1711/06), wenn der staatliche Sportwettenveranstalter die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt.
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