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   VG Dresden, 20.05.2005 - 3 K 1107/04   

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VG Dresden, 20.05.2005 - 3 K 1107/04 (https://dejure.org/2005,60161)
VG Dresden, Entscheidung vom 20.05.2005 - 3 K 1107/04 (https://dejure.org/2005,60161)
VG Dresden, Entscheidung vom 20. Mai 2005 - 3 K 1107/04 (https://dejure.org/2005,60161)
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  • BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97

    Erweiterung des Flughafens Leipzig-Halle; Planfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus VG Dresden, 20.05.2005 - 3 K 1107/04
    Die begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann darauf jedoch nur gestützt werden, wenn der gerügte Mangel für die Planungsentscheidung insgesamt von so großem Gewicht ist, dass dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils überhaupt in Frage gestellt wird und dies zur Aufhebung oder Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit führen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.10.2003, Az.: 9 VR 8/03 , zitiert nach juris; Beschl. v. 17.6.1998, Az.: 11 VR 9/97 , Buchholz 442.40 § 8 LuftVG , Nr. 14).
  • BVerwG, 01.04.1998 - 11 VR 13.97

    Klagerücknahme im Wege der Klageänderung; Planfeststellungsbeschluß;

    Auszug aus VG Dresden, 20.05.2005 - 3 K 1107/04
    Eine zu einem (teilweisen) Baustopp führende Aussetzungsentscheidung scheidet nicht schlechthin aus, wenn im Hauptsacheverfahren nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, sondern nur eine Planänderung und -ergänzung erstrebt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.1998, Az. 11 VR 13/97 , NVwZ 1998, 1070).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus VG Dresden, 20.05.2005 - 3 K 1107/04
    Geschützt sind vielmehr alle Personen, die sich den vorhabenbezogenen Auswirkungen nicht nachhaltig entziehen können, weil sie nach ihren Lebensumständen, die durch den Wohnort, den Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte vermittelt werden können, den Einwirkungen dauerhaft ausgesetzt sind ( BVerwG, Urt. v. 26.5.2004, Az. 9 A 6/03 , NVwZ 2004, 1237; Urt. v. 22.10.82, Az. 7 C 50/78 , Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 6).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 8.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus VG Dresden, 20.05.2005 - 3 K 1107/04
    Die begehrte Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann darauf jedoch nur gestützt werden, wenn der gerügte Mangel für die Planungsentscheidung insgesamt von so großem Gewicht ist, dass dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils überhaupt in Frage gestellt wird und dies zur Aufhebung oder Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit führen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.10.2003, Az.: 9 VR 8/03 , zitiert nach juris; Beschl. v. 17.6.1998, Az.: 11 VR 9/97 , Buchholz 442.40 § 8 LuftVG , Nr. 14).
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus VG Dresden, 20.05.2005 - 3 K 1107/04
    Geschützt sind vielmehr alle Personen, die sich den vorhabenbezogenen Auswirkungen nicht nachhaltig entziehen können, weil sie nach ihren Lebensumständen, die durch den Wohnort, den Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte vermittelt werden können, den Einwirkungen dauerhaft ausgesetzt sind ( BVerwG, Urt. v. 26.5.2004, Az. 9 A 6/03 , NVwZ 2004, 1237; Urt. v. 22.10.82, Az. 7 C 50/78 , Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 6).
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