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   VG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 1 K 1458/08.F   

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https://dejure.org/2008,22657
VG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 1 K 1458/08.F (https://dejure.org/2008,22657)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.10.2008 - 1 K 1458/08.F (https://dejure.org/2008,22657)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 1 K 1458/08.F (https://dejure.org/2008,22657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20 Abs 2 BörsG, § 22 BörsG, § 52 BörsG, § 16 BörsG, § 19 BörsG
    Sanktionierung eines Verstoßes gegen börsenrechtliche Verwaltungsvorschriften durch eine Limited Liability Company

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sanktionierung eines Verstoßes gegen börsenrechtliche Verwaltungsvorschriften durch eine Limited Liability Company

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gibt Klage eines Börsenhändlers aus New York gegen Eurex Frankfurt am Main statt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gibt Klage eines Börsenhändlers aus New York gegen Eurex Frankfurt am Main statt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 16.04.2008 - 6 UE 142/07

    Ordnungsgeld gegen ein bei der Frankfurter Wertpapierbörse als Skontroführerin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 1 K 1458/08
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des HessVGH, der in seinem Urteil vom 16.04.2008 (6 UE 142/07 - LaReDa) entschieden hat, dass börsenrechtliche Vorschriften im Sinne des § 20 Abs. 2 BörsG a.F. - das entspricht demselben Begriff in § 22 Abs. 2 BörsG n.F. - nicht nur Regelungswerke sein können, denen Rechtsnormcharakter zukommt, sondern auch die von den Organen der Börse erlassenen Richtlinien und Verwaltungsvorschriften.
  • VGH Hessen, 17.12.1985 - IV N 13/81

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, oHG;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 1 K 1458/08
    Der Begriff der juristischen Person im Sinne dieser Vorschrift umfasst nicht nur die juristischen Personen im engeren Sinne, sondern auch Personengesellschaften und Vereinigungen, soweit ihnen durch Spezialgesetze die Beteiligungsfähigkeit zugesprochen worden ist, wie das etwa bei der OHG (§ 124 HGB) oder der KG (§ 161 Abs. 2 HGB) der Fall ist (HessVGH DÖV 1986, 577; Kopp/Schenke VwGO 15. Aufl. § 61 Rn 6 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 06.02.2020 - 6 A 2758/16

    Sanktionsbeschluss

    Die Entscheidung für die Festsetzung eines Ordnungsgeldes, insbesondere deren Höhe, ließ sich damit nicht begründen (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 9. Oktober 2008 - 1 K 1458/08.F . -, juris).
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