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   VG Frankfurt/Main, 11.11.2011 - 9 L 3208/11.F   

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VG Frankfurt/Main, 11.11.2011 - 9 L 3208/11.F (https://dejure.org/2011,21958)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.11.2011 - 9 L 3208/11.F (https://dejure.org/2011,21958)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. November 2011 - 9 L 3208/11.F (https://dejure.org/2011,21958)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06

    Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.11.2011 - 9 L 3208/11
    Zu ihnen gehört § 84 Abs. 2 SGB IX. Er gilt für alle Beschäftigten ohne Rücksicht auf ihren arbeits- oder dienstrechtlichen Status und ohne Rücksicht darauf, ob eine Behinderung bereits vorliegt oder lediglich ihr möglicher künftiger Eintritt im Bereich des Möglichen liegt (BAG U. v. 17.7.2007 - 2 AZR 716/06 - juris Rn. 35; 24.3.2011 - 2 AZR 170/10 - juris Rn. 19; BVerwG B. v. 23.6.2010 - 6 P 8.09 - juris Rn. 14; Kammer U. v. 29.2.2008 - 9 E 941/07(V) - AGG-ES B.II.9 § 42 BBG Nr. 1 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.11.2011 - 9 L 3208/11
    Zu ihnen gehört § 84 Abs. 2 SGB IX. Er gilt für alle Beschäftigten ohne Rücksicht auf ihren arbeits- oder dienstrechtlichen Status und ohne Rücksicht darauf, ob eine Behinderung bereits vorliegt oder lediglich ihr möglicher künftiger Eintritt im Bereich des Möglichen liegt (BAG U. v. 17.7.2007 - 2 AZR 716/06 - juris Rn. 35; 24.3.2011 - 2 AZR 170/10 - juris Rn. 19; BVerwG B. v. 23.6.2010 - 6 P 8.09 - juris Rn. 14; Kammer U. v. 29.2.2008 - 9 E 941/07(V) - AGG-ES B.II.9 § 42 BBG Nr. 1 m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Main, 29.02.2008 - 9 E 941/07

    Versetzung eines schwerbehinderten Beamten in den Ruhestand - Nichtdurchführung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.11.2011 - 9 L 3208/11
    Zu ihnen gehört § 84 Abs. 2 SGB IX. Er gilt für alle Beschäftigten ohne Rücksicht auf ihren arbeits- oder dienstrechtlichen Status und ohne Rücksicht darauf, ob eine Behinderung bereits vorliegt oder lediglich ihr möglicher künftiger Eintritt im Bereich des Möglichen liegt (BAG U. v. 17.7.2007 - 2 AZR 716/06 - juris Rn. 35; 24.3.2011 - 2 AZR 170/10 - juris Rn. 19; BVerwG B. v. 23.6.2010 - 6 P 8.09 - juris Rn. 14; Kammer U. v. 29.2.2008 - 9 E 941/07(V) - AGG-ES B.II.9 § 42 BBG Nr. 1 m. w. N.).
  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 170/10

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.11.2011 - 9 L 3208/11
    Zu ihnen gehört § 84 Abs. 2 SGB IX. Er gilt für alle Beschäftigten ohne Rücksicht auf ihren arbeits- oder dienstrechtlichen Status und ohne Rücksicht darauf, ob eine Behinderung bereits vorliegt oder lediglich ihr möglicher künftiger Eintritt im Bereich des Möglichen liegt (BAG U. v. 17.7.2007 - 2 AZR 716/06 - juris Rn. 35; 24.3.2011 - 2 AZR 170/10 - juris Rn. 19; BVerwG B. v. 23.6.2010 - 6 P 8.09 - juris Rn. 14; Kammer U. v. 29.2.2008 - 9 E 941/07(V) - AGG-ES B.II.9 § 42 BBG Nr. 1 m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Main, 26.05.2014 - 9 L 1009/14

    Umsetzung eines Richters, Beschluss des Präsidiums eines Gerichts

    Der Antragsgegner ist für den Streit um die Verteilung richterlicher Geschäfte passiv legitimiert und folgt insoweit auch der übereinstimmenden Rechtsauffassung der Beteiligten (Kammer B. v. 11.11.2011 - 9 L 3208/11.F - juris; vgl. auch VG Ansbach B. v. 02.04.2009 - AN 1 S 09.00495 -juris Rn. 77 m.w.N.).

    Der Umstand, dass der dienstliche Einsatz innerhalb eines Gerichts nicht vom Präsidenten oder einem höheren Dienstvorgesetzten, sondern vom Präsidium als Organ richterlicher Selbstverwaltung geregelt wird, ändert daran nichts (Kammer B. v. 11.11.2011, a.a.O. Rn. 4).

  • VG Chemnitz, 16.04.2019 - 1 L 131/19
    Die bei der Geschäftsverteilung (wozu auch die Regelung des Bereitschaftsdienstes gehört, s. nur BGH, Urt. v. 06.11.1986 - RiZ (R) 3/86 - NJW 1987, 1198 [1199]; Kissel/Mayer, GVG, 9. Aufl. 2018, § 21e Rdnr. 136) im Rahmen der richterlichen Selbstverwaltung tätigen Präsidien der Gerichte üben insoweit die Dienstherrnbefugnisse gegenüber den Richtern aus (BVerfG, Beschl. v. 28.11.2007 ­ 2 BvR 1431/07 - NJW 2008, 909; VG Frankfurt, Beschl. v. 11.11.2011 ­ 9 L 3208/11.F ­ JURIS, Rdnr. 6), so dass das Präsidium im Rahmen der Fürsorgepflicht gehalten ist, auch bei der Verteilung der richterlichen Geschäfte dafür Sorge zu tragen, dass dem einzelnen Richter Aufgaben nur in solchem Umfang übertragen werden, dass die pünktliche und ordnungsgemäße Erledigung bei gewissenhafter und pflichtbewusster Amtsführung erwartet werden kann (Priepke, DRiZ 1985, 281 [293]).
  • VGH Hessen, 27.12.2011 - 1 B 2267/11
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 11. November 2011 - 9 L 3208/11.F - wird zurückgewiesen.
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