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   VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20.F   

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VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20.F (https://dejure.org/2021,2028)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.02.2021 - 6 L 3232/20.F (https://dejure.org/2021,2028)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 6 L 3232/20.F (https://dejure.org/2021,2028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    §§ 1 Nr 3, 3 Abs 3, Abs 4 AtG, §§ 80a Abs 1 Nr 1, Abs 3, 80 Abs 5 VwGO, Art 3, 4 Abs 8, 12 VO (EG) Nr 428/2009 - Dual-Use-Verordnung, Art 11 VO (EWG) Nr 2603/69 - Ausfuhr-Verordnung, § 14 Abs 2 AWG
    Kein Verbandsklagerecht gegen den Export von Brennelementen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreicher Eilantrag einer Brennelemente-Exporteurin gegen die Bundesrepublik Deutschland - VG Frankfurt verneint Widerspruchsrecht des Umweltschutzverbands und Privatpersonen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
    Eine Auslegung der nationalen Vorschrift contra legem - im Sinne einer methodisch unzulässigen richterlichen Rechtsfindung - ist davon allerdings nicht gedeckt, auch die Voraussetzungen für eine unionsrechtskonforme Rechtsfortbildung im Wege teleologischer Extension des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG liegen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vor (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Juli 2006 - Rs. C-212/04 -, Rn. 110, juris, und vom 16. Juni 2005 - Rs. C-105/03 -, Rn. 44, 47, juris; BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21/12 -, Rn. 36 f., juris).

    Denn es fehlt an einer planwidrigen Regelungslücke, weil sich das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung als seinen Anwendungsbereich abschließend umschreibende Regelung verstanden hat, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits zu den früheren Fassungen des Gesetzes, die nach Niederlagen Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof jeweils reformiert werden mussten, festgestellt hatte (BVerwG, Urteile vom 12. November 2014 - 4 C 34/13 -, Rn. 18, juris, vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14/12 -, Rn. 20, juris, und vom 5. September 2013 - 7 C 21/12 - Rn. 30 f., juris).

    § 42 Abs. 2 Halbsatz 1 VwGO ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts allerdings der Auslegung zugänglich, dass neben Bestimmungen des Bundes- und des Landesrechts auch Vorschriften des Unionsrechts als andere gesetzliche Regelung eigenständige, von materiellen Berechtigungen losgelöste Klagerechte vermitteln können (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21/12 -, Rn. 27, juris).

    Aus diesem vom Europäischen Gerichtshof natürlichen wie juristischen Personen zugebilligten Klagerecht, der Zielsetzung von Art. 9 Abs. 3 AK und im Interesse des aus Art. 4 Abs. 3 EUV folgenden Effektivitätsgebots folgerte das Bundesverwaltungsgericht, die vom Unionsrecht zugebilligte Rechtsmacht sei in unionsrechtskonformer Auslegung des § 42 Abs. 2 Halbsatz 2 VwGO als subjektives Recht des Umweltverbands anzuerkennen, der dadurch eine "prokuratorische" Rechtsstellung zur dezentralen Durchsetzung des Unionsrechts einnehme (BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21/12 -, Rn. 46 ff., juris).

    Umweltverbänden außerhalb des Anwendungsbereichs des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes über das richterrechtlich geschaffene Institut der "prokuratorischen Rechtsstellung" nach wie vor Klagerechte in (potentiell) von Art. 9 Abs. 3 AK erfassten Bereichen einzuräumen, dürfte mit dem Willen des Gesetzgebers nicht in Einklang stehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21/12 -, Rn. 37, juris).

  • BVerwG, 19.12.2019 - 7 C 28.18

    Umweltschutzvereinigungen dürfen gegen Verlängerungsentscheidungen im

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
    Nur dies wird auch dem Charakter des Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG als Auffangnorm gerecht, die mit dem Ziel eingefügt wurde, Art. 9 Abs. 3 AK vollständig umzusetzen (BT-Drs. 18/9526, S. 37; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 7 C 28/18 -, Rn. 23 - 25, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diesen Gedanken fortführend für eine Klage gegen eine Verlängerungsentscheidung nach § 18 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Erweiterung einer Hähnchenmastanlage, die nur einzelne Elemente einer Zulassungsentscheidung enthält, in erweiternder Auslegung den Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes für eröffnet erachtet (BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2019 - 7 C 28/18 -, Rn. 23 - 25, juris).

  • VGH Hessen, 15.08.2019 - 4 B 1303/19

    Eilantrag eines Umweltverbandes gegen eine Zielabweichungsentscheidung vom

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof folgert daraus, der Vorhabenbegriff knüpfe ersichtlich an Maßnahmen an, die direkt in der Landschaft sichtbar würden bzw. unmittelbare Voraussetzungen für derartige Maßnahmen oder ein derartiges Tätigwerden seien (Hess. VGH, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 B 1303/19 -, Rn. 45 - 48, juris).

    Das von den Beigeladenen zu 1. bis 4. geltend gemachte Hauptrisiko der Ausfuhr durch die spätere gefahrenträchtige Verwendung der Brennelemente im Drittstaat wird durch den Export nur mittelbar hervorgerufen und ist diesem weit nachgelagert (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15. August 2019 - 4 B 1303/19 -, Rn. 47 , juris), anders als alle Eingriffe, die § 2 Abs. 2 UVPG a. F. im Blick hat.

  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 59/17

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typgenehmigungen für Dieselfahrzeuge

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
    Der bloße Marktzugang durch das Inverkehrbringen von umweltgefährdenden Produkten und chemischen Stoffen, Bauart-Zulassungen oder die Freigabe eines Software-Updates für Kraftfahrzeuge fällt folglich nicht darunter (Bunge, a. a. O., Rn. 140; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 3 A 59/17 -, Rn. 81 - 89, juris, und Beschluss vom 20. November 2019 - 3 A 113/18 -, Rn. 32 - 34, juris).

    Es ist zweifelhaft, ob diese Rechtsprechung noch auf andere Gebiete des Umweltrechts ausgedehnt werden kann, nachdem der Gesetzgeber ihr durch die jüngste Novellierung des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes nicht nur durch die Einfügung von § 1 Abs. 1 Satz Nr. 4 UmwRG für das Luftreinhalterecht Rechnung getragen hat (BT-Drs. 18/9526, S. 35), sondern damit auch das Ziel der bis dahin nicht für geboten erachteten Umsetzung von Art. 9 Abs. 3 AK verfolgte und diesbezüglich eine abschließende Regelung geschaffen hat (verneinend VG Schleswig, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 3 A 59/17 -, Rn. 196, juris, das die Figur der "prokuratorischen Rechtsstellung" als prozessrechtliches Übergangsphänomen betrachtet, das obsolet geworden sei).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-237/07

    IM FALL DER GEFAHR EINER ÜBERSCHREITUNG DER GRENZWERTE FÜR FEINSTAUBPARTIKEL

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
    Dafür spricht indes, dass der Bestand des Staates, seine Einrichtungen (etwa ein funktionierendes öffentliches Gesundheitswesen, die öffentliche Wasserversorgung) und vielfältige Allgemeininteressen (z. B. die öffentliche Gesundheit, vgl. EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 - C-237/07 -, Ziffer 37, juris) der Bundesrepublik Deutschland als Schutzgut der inneren und äußeren Sicherheit (vgl. Hess. VGH, a. a. O., Rn. 16) nicht nur durch das Zerstören, Erpressen oder sonstige Destabilisieren der staatlichen Organe oder Institutionen bedroht werden, sondern beispielsweise auch durch die flächendeckende oder weitgehende Vernichtung der natürlichen Lebensgrundlagen (Luft, Boden, Wasser, Artenvielfalt etc.; Art. 20a GG; vgl. auch Erwägungsgrund 27 RL 2013/53/ Euratom) auf deutschem Hoheitsgebiet durch radioaktive Verseuchung.

    Diese Überlegung gelte ganz besonders für eine Richtlinie, die eine Eindämmung und Reduzierung der Luftverschmutzung und damit den Schutz der öffentlichen Gesundheit bezwecke (EuGH, Urteil vom 25. Juli 2008 - Rs. C-237/07, Rn. 36 ff., juris).

  • VGH Hessen, 08.12.2020 - 6 B 2637/20

    Gegen Ausfuhr von Kernbrennstoffen können Bürger nicht klagen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
    Der 6. Senat stellte in seiner Entscheidung fest, die Vorschrift des § 3 Abs. 3 AtG sei keine drittschützende Norm, auf deren vorgetragene Verletzung sich der dortige Beigeladene, ein Anwohner der Grenzregion zu Belgien, berufen könne (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08. Dezember 2020 - 6 B 2637/20 -, Rn. 14 ff., juris).

    Dass der (allgemein gehaltene) Verweis auf andere Rechtsvorschriften für die Ausfuhr auch die Anwendung des § 14 Abs. 2 AWG gebieten würde, ist aber nicht derart eindeutig erfolgt, dass dies dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot genügen könnte" (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08. Dezember 2020 - 6 B 2637/20 -, Rn. 11 ff., juris).

  • VG Regensburg, 21.11.2018 - RN 7 S 18.1756

    Eilrechtsschutz gegen eine immissionsschutzrechtliche Freistellungserklärung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
    Vielmehr soll offenbar nur klargestellt werden, dass der Begriff der Zulassungsentscheidung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG grundsätzlich weit zu verstehen ist und auch Teilzulassungen sowie Vorbescheide umfasst (so VG Regensburg, Beschluss vom 21. November 2018 - RN 7 S 18.1756 -, Rn. 55, juris).
  • EuGH, 04.07.2006 - C-212/04

    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
    Eine Auslegung der nationalen Vorschrift contra legem - im Sinne einer methodisch unzulässigen richterlichen Rechtsfindung - ist davon allerdings nicht gedeckt, auch die Voraussetzungen für eine unionsrechtskonforme Rechtsfortbildung im Wege teleologischer Extension des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG liegen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vor (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Juli 2006 - Rs. C-212/04 -, Rn. 110, juris, und vom 16. Juni 2005 - Rs. C-105/03 -, Rn. 44, 47, juris; BVerwG, Urteil vom 5. September 2013 - 7 C 21/12 -, Rn. 36 f., juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2019 - 11 S 40.19

    Einsatz des Insektizids Karate Forst gegen den Kiefernschädling "Nonne" in

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
    Teils wird ein Vorhaben im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG in der Rechtsprechung auch losgelöst von einem relativ engen naturschutzrechtlichen Verständnis gesehen, etwa in einem genehmigten Zugriff auf geschützte Arten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 01. Oktober 2019 - 14 BV 17.1278 -, Rn. 28 ff. -, juris) oder einer pflanzenschutzrechtlichen Genehmigung (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Mai 2019 - OVG 11 S 40.19 -, Rn. 7, juris; a. A. Fellenberg/Schiller in Landmann/Rohmer, a. a. O.).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 6 L 3232/20
    § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO trägt somit dem rechtsstaatlichen Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 24. November 1981 - 2 BvL 4/80 -, juris Rn. 32) Rechnung.
  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 C 14.12

    Flugverfahren; Anflugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Natura 2000-Gebiet;

  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

  • BVerwG, 12.11.2014 - 4 C 34.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • VG Frankfurt/Main, 20.11.2020 - 6 K 3862/18

    Genehmigung zur Ausfuhr unbestrahlter Brennelemente in die USA

  • VGH Bayern, 01.10.2019 - 14 BV 17.1278

    Artenschutzrecht - Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

  • EuGH, 14.12.1979 - 34/79

    Henn und Darby

  • VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18

    EuGH-Vorlage: Wann dürfen Umweltverbände klagen?

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1987 - 415/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland. - Mehrwertsteuer -

  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

  • VG Frankfurt/Main, 16.10.2020 - 6 L 2470/20

    Atomrechtliche Ausfuhrgenehmigung für Brennelemente aus deutscher Produktion

  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

  • VGH Hessen, 14.10.2009 - 6 A 2113/08

    Atemschutzfilter als Rüstungsgut

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 10 S 141/20

    Klagebefugnis von Umweltverband bei Verbindlichkeitserklärung eines

    Für eine Erweiterung der dort geregelten Verbandsklagemöglichkeiten zur Erfassung weiterer möglicherweise unter Art. 9 Abs. 3 AK subsumierbarer Fallgestaltungen im Wege richterlicher Rechtsfortbildung dürfte seitdem kein Raum mehr bestehen, weil sich eine solche über den klaren gesetzgeberischen Willen hinwegsetzen würde (vgl. ausführlich VG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2018 - 6 K 12341/17 - a. a. O. Rn. 196 ff.; VG Schleswig, Urteil vom 13.12.2017 - 3 A 59/17 - juris Rn. 95; VG Frankfurt, Beschluss vom 12.02.2021 - 6 L 3232/20.F - juris Rn. 56; ähnlich Fellenberg/Schiller a. a. O. § 1 UmwRG Rn. 74; siehe zur Rechtsentwicklung insoweit auch Senatsurteile vom 18.03.2019 - 10 S 1977/18 - VBlBW 2019, 451 = juris Rn. 24 und vom 29.11.2019 - 10 S 2741/18 - VBlBW 2020, 297 = juris Rn. 37 ; a. A. Eckert, VR 2020, 1).
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