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   VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11.F   

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https://dejure.org/2012,22397
VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11.F (https://dejure.org/2012,22397)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.08.2012 - 9 K 5034/11.F (https://dejure.org/2012,22397)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. August 2012 - 9 K 5034/11.F (https://dejure.org/2012,22397)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 BBesG, Art 3 Abs 2 Buchst c EGRL 2000/78, Art 6 Abs 1 EGRL 2000/78, Art 16 EGRL 2000/78, Art 2 Abs 2 Buchst a EGRL 2000/78
    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die Richterämter R1 und R2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die Richterämter R1 und R2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht europarechtswidrig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Hessische Besoldungsregelungen verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum hessischen Besoldungsrecht - "Erfahrungsstufen" verstoßen gegen Verbot der Altersdiskriminierung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Lebenszeit- und Dienstaltersstufen im hessischen Besoldungsrecht europarechtswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
    Dieser aus dem beamten- bzw. richterrechtlichen Treueverhältnis abgeleitete Gesichtspunkt besagt im Wesentlichen, dass einerseits der Dienstherr verpflichtet ist, Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen amtsangemessen zu alimentieren, und diese andererseits die Pflicht haben, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen mit der Folge, dass Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen ihnen zustehende finanzielle Ansprüche nicht unter allen Umständen auch für zurückliegende Kalenderjahre geltend machen können (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363; BVerfG, U. v. 14.2.2012, 2 BvL 4/10 - juris Rn. 187; BVerfG, B. v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris Rn. 82).

    Ihr liegt immer die Feststellung zu Grunde, dass der Gesetzgeber es für einen länger zurückliegenden Zeitraum in verfassungswidriger Weise - Verstoß gegen amtsangemessene Alimentierung (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990, a.a.O.; BVerfG, U. v. 14.2.2012, a.a.O.), Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O.) - unterlassen hatte, Regelungen zu erlassen, die ausreichende Leistungsansprüche für Beamten/Beamtinnen begründen.

    Diese Folgerung spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des BVerfG, wonach Einschränkungen des Grundsatzes, dass verfassungswidrige Zustände vollständig rückwirkend geheilt werden müssen, in solchen Fällen nicht naheliegen, in denen die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung stets umstritten war (BVerfG, U. v. 19.6.2012, a. a. O, juris Rn. 81).

    Das BVerfG scheint dieses Frage bei beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen allerdings zu verneinen, weil es dem Gesetzgeber im Fall eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der gleichzeitig einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot beinhaltet, zugesteht, die in der Vergangenheit liegenden Ansprüche von Beamten und Beamtinnen unter dem Gesichtspunkt der zeitnahen Geltendmachung zu begrenzen (vgl. BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O. - Familienzuschlag in Lebenspartnerschaften).

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 33/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
    v. 24.1.1661 - 2 BvR 74/60 - E 12, 81; 4.6.1969 - 2 BvR 33/66, 2 BvR 387/66 - E 26, 79; U. v. 15.11.1971 - 2 BvF 1/70 - E 32, 199; B. v. 7.1.1989 - 2 BvR 401/76, 2 BvR 606/76 - E 55, 372).

    Es ist aber mit der richterlichen Unabhängigkeit vereinbar, das Erreichen einer höheren Besoldungsstufe von Voraussetzungen abhängig zu machen, die von vornherein feststehen, gleichsam automatisch eintreten und einem mitgestaltenden Einfluss der Verwaltung bzw. des Dienstherrn entzogen sind (BVerfG, B. v. 4.6.1969, a. a. O).

  • BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86

    Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
    Dieser aus dem beamten- bzw. richterrechtlichen Treueverhältnis abgeleitete Gesichtspunkt besagt im Wesentlichen, dass einerseits der Dienstherr verpflichtet ist, Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen amtsangemessen zu alimentieren, und diese andererseits die Pflicht haben, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen mit der Folge, dass Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen ihnen zustehende finanzielle Ansprüche nicht unter allen Umständen auch für zurückliegende Kalenderjahre geltend machen können (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363; BVerfG, U. v. 14.2.2012, 2 BvL 4/10 - juris Rn. 187; BVerfG, B. v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris Rn. 82).

    Ihr liegt immer die Feststellung zu Grunde, dass der Gesetzgeber es für einen länger zurückliegenden Zeitraum in verfassungswidriger Weise - Verstoß gegen amtsangemessene Alimentierung (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990, a.a.O.; BVerfG, U. v. 14.2.2012, a.a.O.), Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O.) - unterlassen hatte, Regelungen zu erlassen, die ausreichende Leistungsansprüche für Beamten/Beamtinnen begründen.

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
    Dieser aus dem beamten- bzw. richterrechtlichen Treueverhältnis abgeleitete Gesichtspunkt besagt im Wesentlichen, dass einerseits der Dienstherr verpflichtet ist, Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen amtsangemessen zu alimentieren, und diese andererseits die Pflicht haben, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen mit der Folge, dass Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen ihnen zustehende finanzielle Ansprüche nicht unter allen Umständen auch für zurückliegende Kalenderjahre geltend machen können (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363; BVerfG, U. v. 14.2.2012, 2 BvL 4/10 - juris Rn. 187; BVerfG, B. v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris Rn. 82).

    Ihr liegt immer die Feststellung zu Grunde, dass der Gesetzgeber es für einen länger zurückliegenden Zeitraum in verfassungswidriger Weise - Verstoß gegen amtsangemessene Alimentierung (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990, a.a.O.; BVerfG, U. v. 14.2.2012, a.a.O.), Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O.) - unterlassen hatte, Regelungen zu erlassen, die ausreichende Leistungsansprüche für Beamten/Beamtinnen begründen.

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 148/09

    Vergütung nach dem Lebensalter im BAT - Diskriminierung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
    Das BAG ist dem in seiner Rechtsprechung gefolgt (BAG U. v. 10.11.2011 - 6 AZR 148/09 - NZA 2012, 161, 162 Rn. 13).

    Nur diese Rechtsfolge - die sogenannte "Anpassung nach oben" (vgl. BAG, U. v. 10.11.2011, a.a.O. S. 163 Rn. 19) - verhindert innerhalb des bestehenden Besoldungssystems eine Diskriminierung des Klägers wegen seines Alters.

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
    Die Bemessung der Besoldung nach dem Lebensalter stelle eine Diskriminierung wegen des Alters dar, wie der EuGH mit Urteilen vom 8. September 2011 (Rs. C-297/10 und C-298/10 - NZA 2010, 1100 ff.) zum vergleichbaren BAT entschieden habe.

    33 Dementsprechend hat der EuGH eine mit dem hessischen Besoldungssystem vergleichbare Regelung des Bundes-Angestelltentarifvertrags als eine unmittelbar an das Alter anknüpfende Ungleichbehandlung i. S. d. Art. 2 Abs. 1, 2 Buchst. a RL 2000/78/EG angesehen (EuGH, U. v. 9.9.2011 - Rs. C-297/10 und C 298/10 - NZA 2011, 1100, 1102 Rn. 59 = AGG-ES E.III.11 Art. 6 RL 2000/78/EG Nr. 21 - "Hennigs" und "Mai").

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
    v. 24.1.1661 - 2 BvR 74/60 - E 12, 81; 4.6.1969 - 2 BvR 33/66, 2 BvR 387/66 - E 26, 79; U. v. 15.11.1971 - 2 BvF 1/70 - E 32, 199; B. v. 7.1.1989 - 2 BvR 401/76, 2 BvR 606/76 - E 55, 372).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
    Dementsprechend hat der EuGH wiederholt anerkannt, dass die Honorierung der von einem Arbeitnehmer erworbenen Berufserfahrung, die es diesem ermöglicht, seine Arbeit besser zu verrichten, in der Regel ein legitimes Ziel der Entgeltpolitik darstellt (EuGH, U. v. 3.10.2006 - Rs. C-17/05 - NZA 2006, 1205, 1206 Rn. 34 = AGG-ES E.I.2 Art. 141 EG Nr. 2 - "Cadman"; 18.6.2009 - Rs. C-88/08 NZA 2009, 891, 893 Rn. 47 = AGG-ES E.III.11 Art. 6 RL 2000/78/EG Nr. 8 - "Hütter"; 8.9.2011, a.a.O. S. 1103 Rn. 72).
  • VG Halle, 28.09.2011 - 5 A 349/09

    Diskriminierende Besoldung bei gleicher Dienstzeit, aber unterschiedlichen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
    Angesichts dieser Rechtslage muss hier nicht der Frage nachgegangen werden, ob der ausschließlich für das Beamten- und Richterrecht entwickelte Gesichtspunkt der zeitnahen Geltendmachung gegen den unionsrechtlichen Effektivitätsgrundsatz verstößt (bejahend VG Halle, U. v. 28.-9.2011 - 5 A 349/09 - RiA 2012, 88).
  • BVerfG, 15.11.1971 - 2 BvF 1/70

    Richterbesoldung II

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
    v. 24.1.1661 - 2 BvR 74/60 - E 12, 81; 4.6.1969 - 2 BvR 33/66, 2 BvR 387/66 - E 26, 79; U. v. 15.11.1971 - 2 BvF 1/70 - E 32, 199; B. v. 7.1.1989 - 2 BvR 401/76, 2 BvR 606/76 - E 55, 372).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-17/05

    Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für

  • EuGH, 22.06.2011 - C-399/09

    Landtová

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

  • BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08

    Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis;

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 8.10

    Altgeselle"; Antragsauslegung; Berufsfreiheit; Berufsausübungsregelung;

  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5036/11

    Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die

  • VG Berlin, 12.12.2012 - 7 K 156.10

    Vorlage an EuGH wegen altersdiskriminierender Richterbesoldung

    Für die Richterbesoldung wurde eine europarechtswidrige Ungleichbehandlung in Rechtsprechung und Literatur ebenfalls bereits angenommen (vgl. VG Frankfurt am Main, Urteile vom 20. August 2012 - VG 9 K 5034/11.F u.a.; Tiedemann, RiA 2012, 62-68), wobei sich noch keine Rechtsprechungslinie herausgebildet hat.
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