Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22133
VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03 (V) (https://dejure.org/2003,22133)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.10.2003 - 23 LG 5583/03 (V) (https://dejure.org/2003,22133)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 23 LG 5583/03 (V) (https://dejure.org/2003,22133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2a Abs 1 Nr 3a ArbGG, § 2a Abs 2 ArbGG, § 85 Abs 2 ArbGG, § 106 BPersVG, § 83 Abs 1 Nr 3 BPersVG
    Teilnahme der Vertrauensperson der Schwerbehinderten an Personalratssitzungen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Teilnahmerecht einer Vertrauensperson der Schwerbehinderten an Personalratssitzungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Teilnahme der Vertrauensperson der Schwerbehinderten an Personalratssitzungen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.10.1993 - 6 P 30.92

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung einer Universität: Zeitpunkt für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03
    Das BVerwG vertritt zur Geltendmachung von Beteiligungsrechten der Schwerbehindertenvertretung gegenüber der Dienststelle die Auffassung, dass darüber ebenfalls im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren zu entscheiden ist (BVerwG B. v. 4.10.1993 - 6 P 30.92 - PersR 1994, 26, 27).
  • BAG, 21.04.1993 - 7 ABR 44/92

    Schwerbehindertenvertretung - Gemeinsame Ausschüsse

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03
    Dies entspricht auch der Behandlung von vergleichbaren Streitigkeiten im Bereich der Betriebsverfassung (BAG a.a.O.; B. v. 21.4. 1993 - 7 ABR 44/92 - AP Nr. 4 zu § 25 SchwbG 1986).
  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88

    Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03
    Das BAG hatte bereits im Urteil v. 21.9.1989 (1 AZR 465/88 - NZA 1990, 362, 363 f.) klargestellt, dass über die Rechte von Vertretern der Schwerbehinderten nur dann von den Arbeitsgerichten zu entscheiden ist, wenn sich diese Rechte gegen einen privatrechtlich verfassten Arbeitgeber oder einen Betriebsrat richten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2002 - 1 E 141/02

    Freistellung der Vertrauensperson im öffentlichen Dienst

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03
    Die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung sind unmittelbar Teil der Dienststellenverfassung und üben einige ihrer Rechte maßgeblich im Verhältnis zu den in den Dienststellen zu bildenden Personalräten aus (OVG NW B. v. 6.8.2002 - 1 E 141/02.PVL - PersR 2003, 83; BVerwG B. v. 9.12.1999 - 6 P 11.98 - PersR 2000, 207, 208).
  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 70/85

    Vertrauensmann der Schwerbehinderten - Sitzung des Wirtschaftsausschuss

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03
    Dies gilt insbesondere für das hier von der Antragstellerin geltende gemachte Recht auf Teilnahme an den Personalratssitzungen, das in § 95 Abs. 4 SGB IX wie in § 37 Abs. 1 HPVG gerade gegenüber dem Personalrat besteht (vgl. BAG B. v. 4.6.1987 - 6 ABR 70/85 - AP Nr. 2 zu § 22 SchwbG = NZA 1987, 861 f.) und sich insoweit nicht unmittelbar gegen den Arbeitgeber, Dienstherrn richtet, auch wenn die Vorschriften diese verpflichten, die Ausübung der Teilnahmerechte zu ermöglichen und nicht zu behindern.
  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 11.98

    Wahlanfechtung; Schwerbehindertenvertretung an einem Gericht;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.10.2003 - 23 LG 5583/03
    Die Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung sind unmittelbar Teil der Dienststellenverfassung und üben einige ihrer Rechte maßgeblich im Verhältnis zu den in den Dienststellen zu bildenden Personalräten aus (OVG NW B. v. 6.8.2002 - 1 E 141/02.PVL - PersR 2003, 83; BVerwG B. v. 9.12.1999 - 6 P 11.98 - PersR 2000, 207, 208).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht