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   VG Frankfurt/Main, 22.11.2012 - 9 K 2045/11.F   

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https://dejure.org/2012,42654
VG Frankfurt/Main, 22.11.2012 - 9 K 2045/11.F (https://dejure.org/2012,42654)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.11.2012 - 9 K 2045/11.F (https://dejure.org/2012,42654)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. November 2012 - 9 K 2045/11.F (https://dejure.org/2012,42654)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 HVwKost, § 48 Abs 1 BBG
    Zur persönlichen Kostenfreiheit der Bundesrepublik Deutschland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur persönlichen Kostenfreiheit der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 17.86

    Rückzahlungsanspruch - Pflasterkasse e.V. - Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.11.2012 - 9 K 2045/11
    Eine Privatperson ist nur dann ein beliehener Unternehmer, wenn sie mit der hoheitlichen Wahrnehmung bestimmter Verwaltungsaufgaben im eigenen Namen betraut worden ist (vgl. BVerwG, U. v. 14.08.1986, Az: 3 C 17/86; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, § 23 Rdn. 56; Groß in Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann/Voßkuhle, Grundlagen des Verwaltungsrechts, Bd.1, § 13 Rdn.89).
  • VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 UE 2510/85

    Sachlicher Geltungsbereich des VwKostG HE und entsprechende Anwendbarkeit bei

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.11.2012 - 9 K 2045/11
    12 Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 des - insoweit hier anwendbaren (vgl. für den Fall amtsärztlicher Untersuchungen von Zollbeamten des Hauptzollamts Frankfurt bereits VGH Kassel, U. v. 13.08.1986, 5 UE 2510/85, HGZ 1987, 10) - Hessischen Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) ist unter anderem die Bundesrepublik Deutschland, also die Klägerin, von der Zahlung von Gebühren befreit, wenn, wie vorliegend der Fall, die Summe aller Gebühren und Auslagen für eine Angelegenheit den Betrag von fünfhundert Euro nicht übersteigt.
  • VGH Hessen, 05.09.2013 - 5 A 254/13

    Gebühren und Kostenfreiheit von Hoheitsträgern

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. November 2012 - 9 K 2045/11.F - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. November 2012 - 9 K 2045/11.F - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Gerichtsakten (ein Band), einschließlich der Gerichtsakte VG Frankfurt am Main 9 K 2045/11.F mit den Verwaltungsvorgängen der Beklagten (ein Hefter) sind Gegenstand der Beratung gewesen.

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