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   VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15.F   

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https://dejure.org/2016,14986
VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15.F (https://dejure.org/2016,14986)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.06.2016 - 5 K 3718/15.F (https://dejure.org/2016,14986)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 5 K 3718/15.F (https://dejure.org/2016,14986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs. 1 Nr. 3 AWG, § 10 Satz 2 VwVfG
    Auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative und des Beurteilungsspielraums sowie der Abstimmung mit verschiedenen Ressorts der Bundesregierung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verpflichtet, ein Genehmigungsverfahren für die Ausfuhr von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untätigkeitsklage der Fa. Heckler & Koch GMbH gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgreich

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.06.2016)

    Heckler & Koch: Regierung muss über Waffenexport nach Saudi-Arabien entscheiden

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Untätigkeitsklage der Fa. Heckler & Koch GMbH gegen das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfolgreich

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urteil nach Untätigkeitsklage von Heckler & Koch: Der Staat muss sich entscheiden

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1346
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 10.04.2014 - 6 A 2077/13
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15
    Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13.Z - an, wonach auch unter Geltung des § 8 AWG in der Fassung vom 6. Juni 2013 die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung einer weitgehenden Einschätzungsprärogative der Bundesregierung unterliegt.
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15
    Zu der nach § 39 Abs. 1 VwVfG vom Bundesamt für seine Entscheidung zu gebenden Begründung kann sich hinsichtlich einer Aufdeckung der Gründe, aus denen ggf. eine erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen der Beklagten zu besorgen sei, an den Maßstäben orientiert werden, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil seines Zweiten Senats vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 - zum Informationsrecht des Deutschen Bundestages aufgestellt hat.
  • VGH Hessen, 18.08.2010 - 6 A 1444/10

    Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern - Beurteilungsreduktion auf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15
    Im Ergebnis folgt das Gericht damit dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. August 2010 - 6 A 1444/10.Z -.
  • VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12

    Wirtschaftsverfassungsrechts

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15
    Es muss vernünftige Gründe geben, darauf zu vertrauen, dass der Export den Gesetzeszweck nicht oder nur unwesentlich gefährden wird (VG Frankfurt am Main, Urteil vom 29. November 2012 - 1 K 675/12.F -, juris).".
  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 23.06.2016 - 5 K 3718/15
    Von Verfassungs wegen ist das nicht zu beanstanden, da die auswärtigen Beziehungen zu einem Bereich gehören, in dem der Bundesregierung allgemein ein breiter Raum politischen Ermessens eingeräumt ist (BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, NJW 1992, 2624).
  • VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19

    Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung

    Ein Recht auf Zuwarten und Beobachten einer (externen) Lageentwicklung steht nicht in Einklang mit dem Außenwirtschaftsgesetz (vgl. VG Frankfurt Urteil vom 23. Juni 2016 - 5 K 3718/15.F , juris).
  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 385.19

    Rüstungsexportpolitik gerichtlich nur begrenzt überprüfbar

    Soweit die Klägerin insofern verschiedentlich auf Entscheidungen des Verwaltungsgericht Frankfurt verweist (VG Frankfurt, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F, BeckRS 2019, 32312; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Juni 2016 - 5 K 3718/15.F -, juris) und aus diesen einen verstärkten grundrechtlichen Schutz nach Art. 12 Abs. 1, Art. 14 GG ableiten möchte, kann auch aus diesen aufgrund der Unterschiede zwischen Außenwirtschaftsgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz für die hiesige Konstellation nichts abgeleitet werden.
  • VG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 5 K 2253/16

    Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ausfuhr der von der Klägerin

    Auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative und des Beurteilungsspielraums sowie der Abstimmung mit verschiedenen Ressorts ist die Beklagte verpflichtet, das Genehmigungsverfahren, welches mit der Antragstellung durch den Wirtschaftsbeteiligten in Gang gesetzt wird, entsprechend dem Beschleunigungsgebot des § 10 Satz 2 VwVfG durchzuführen und mit einer Bescheidung abzuschließen (VG Frankfurt, Urteil vom 23. Juni 2016 - 5 K 3718/15.F -, juris, Rn. 33).
  • VG Berlin, 02.11.2020 - 4 K 386.19
    Soweit die Klägerin insofern verschiedentlich auf Entscheidungen des Verwaltungsgericht Frankfurt verweist (VG Frankfurt, Urteil vom 3. Dezember 2019 - 5 K 1067/19.F, BeckRS 2019, 32312; VG Frankfurt, Urteil vom 23. Juni 2016 - 5 K 3718/15.F -, juris) und aus diesen einen verstärkten grundrechtlichen Schutz nach Art. 12 Abs. 1, Art. 14 GG ableiten möchte, kann auch aus diesen aufgrund der Unterschiede zwischen Außenwirtschaftsgesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz für die hiesige Konstellation nichts abgeleitet werden.
  • VG Frankfurt/Main, 29.06.2023 - 5 K 2195/21

    Zur Begründungspflicht bei Entscheidungen nach der Dual-Use-Verordnung

    Aufgrund des im Außenwirtschaftsrecht originär der Behörde zugewiesenen Beurteilungsspielraums kann das Gericht seine Entscheidung nicht an die Stelle einer Entscheidung durch die Beklagte setzen und damit die Sache spruchreif machen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13.Z -, juris Rn. 11; VG Frankfurt a.M., Urteil vom - 5 K 3718/15.F -, juris Rn. 28).
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