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   VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12.F   

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VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12.F (https://dejure.org/2012,44658)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.11.2012 - 9 L 2045/12.F (https://dejure.org/2012,44658)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. November 2012 - 9 L 2045/12.F (https://dejure.org/2012,44658)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
    4 Das beschließende Gericht geht seit der Veröffentlichung des Grundsatzurteils des BVerwG vom 4.11.2010 (2 C 16.09 = ZBR 2011, 91 = NJW 2011, 695) zum Konkurrenzschutz bei Ernennungen und deren möglicher Aufhebung im Wege der Anfechtungsklage davon aus, dass einstweiliger Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Ablehnung einer beantragten Ernennung bzw. der ihr vorausgehenden Maßnahmen zur Vorbereitung der späteren Beförderungsernennung nach Maßgabe der §§ 80, 80a VwGO zu gewähren ist (Kammer, B. v. 21.10.2011 - 9 L 2062/11.

    Die Auswahlentscheidung ist seit der Entscheidung des BVerwG vom 4.11.2010 (a.a.O.) als Verwaltungsakt mit Doppelwirkung i. S. d. § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO anzusehen.

    Daraus folgt, dass schon die der späteren Ernennung vorausgehende Auswahlentscheidung als einheitliche Entscheidung anzusehen ist, die gegenüber der ausgewählten Personen, hier den Beigeladenen, begünstigend und gegenüber der nicht ausgewählten und zur Ablehnung vorgesehenen Person, hier dem Antragsteller, belastend wirkt (im Einzelnen v. Roetteken ZBR 2011, 73 ff.).

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
    Für eine Beförderungsentscheidung, die an eine vorherige Arbeitsplatzbesetzungsentscheidung anknüpft, gilt jedoch das Prinzip der Ausrichtung auf das arbeitsplatzspezifische Anforderungsprofil in gleicher Weise, zumal die Qualifikation für ein Beförderungsamt immer nach Maßgabe der Anforderungen des konkret zu besetzenden Amtes zu beurteilen ist (BVerfG, 1. Kammer 2. Senat, B. v. 9.5.2012 - 2 BvR 1120/12 - n. v.; v. Roetteken a.a.O.; ders. ZBR 2012, 25, 30 m.w.N.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
    Das BVerfG verlangt im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG demgegenüber, dass vor der Bekanntgabe der Auswahlentscheidung ein schriftlicher Auswahlvermerk zu erstellen ist, der die maßgeblichen Auswahlerwägungen festhält und in dieser Form - vorbehaltlich des § 114 VwGO - Grundlage der gerichtlichen Überprüfung bildet (BVerfG, 1. Kammer 2. Senat, B. v. 97.2007 - 2 BvR 206/07 - ZBR 2008, 169, 171).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
    Danach müssen die neben den dienstlichen Beurteilungen in die Auswahlentscheidung einfließenden Qualifikationsfeststellungen in einer den Beurteilungen zumindest ähnlichen Weise dokumentiert sein, um für eine nach dem Bestenausleseprinzip zu treffende Entscheidung verwertbar zu sein (BVerfG, 1. Kammer 2. Senat, B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 784/11 - NVwZ 2011, 1191, 1192 Rn. 12; v. Roetteken ZBR 2012, 230, 237; ders. in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, § 9 BeamtStG Rn. 626 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
    Diese Erwägung ist nach der Rechtsprechung des BVerwG mit den Anforderungen einer Bestenauslese entsprechend Art. 33 Abs. 2 GG unvereinbar, da die Einstufung des Dienstpostens bzw. Arbeitsplatzes kein qualifikationsbezogenes Kriterium ist (BVerwG U. v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - E 124, 99, 103).
  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
    Das Prinzip der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BBG, § 3 ELV) findet auf die Dienstpostenbewertung jedoch keine Anwendung, da es sich dabei um einen objektiven Vorgang handelt, der ohne Rücksicht auf die Beförderungswürdigkeit derjenigen Personen erfolgt, die gegenwärtig den Dienstposten bekleiden (HessVGH b. v. 30.12.2004 - 1 TG 3867/04 - n. v.; 18.1.2000 - 1 TZ 3149/99 - DÖD 2000, 134; v. Roetteken a.a.O. § 9 BeamtStG Rn. 371 m.w.N., 382).
  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
    Dementsprechend verlangt das BVerwG im Anschluss an die zu Art. 33 Abs. 2 GG ergangene Rechtsprechung des BAG, dass der Dienstherr vor Eintritt in das Auswahlverfahren ein stellenspezifisches Anforderungsprofil festlegt, um die Kriterien der späteren Auswahlentscheidung vorab und für das Auswahlverfahren bindend festzulegen (BVerwG U. v. 3.3.2011 - 5 C 16.10 - NJW 2011, 2452, 2453 f. Rn. 21; BAG U. v. 12.9.2006 - 9 AZR 807/05 - NZA 2007, 507, 511 Rn. 32; vgl. v. Roetteken ZBR 2012, 230, 231 m.w.N. in Fn. 16).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
    Dementsprechend verlangt das BVerwG im Anschluss an die zu Art. 33 Abs. 2 GG ergangene Rechtsprechung des BAG, dass der Dienstherr vor Eintritt in das Auswahlverfahren ein stellenspezifisches Anforderungsprofil festlegt, um die Kriterien der späteren Auswahlentscheidung vorab und für das Auswahlverfahren bindend festzulegen (BVerwG U. v. 3.3.2011 - 5 C 16.10 - NJW 2011, 2452, 2453 f. Rn. 21; BAG U. v. 12.9.2006 - 9 AZR 807/05 - NZA 2007, 507, 511 Rn. 32; vgl. v. Roetteken ZBR 2012, 230, 231 m.w.N. in Fn. 16).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
    Das BVerwG erkennt die Verwaltungsakteigenschaft der Auswahlentscheidung auch in seinem Urteil vom 30.6.2011 zur Topfwirtschaft an (2 C 19.10 - ZTR 2011, 636 = NVwZ 2011, 1270), indem es in den Rn. 11 ff. die Einreihung eines Beamten in eine Beförderungsliste auf einem Platz ohne konkrete Beförderungsaussicht als Maßnahme einstuft, deren Rechtswidrigkeit einer Feststellung nach § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO in unmittelbarer Anwendung dieser Regelung zugänglich ist.
  • OVG Hamburg, 21.02.2011 - 3 Bs 131/10

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Genehmigung für die Beförderung von Personen mit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12
    Dass bei Konkurrenzverhältnissen anderer Art, etwa im Gewerberecht, einstweiliger Rechtsschutz (auch) nach §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO gesucht werden muss, selbst wenn in der Hauptsache nur die auf Gewährung einer Begünstigung gerichtete Verpflichtungsklage statthaft ist, ist allgemein anerkannt (vgl. zur Vergabe von Konzessionen nach dem PBefG zuletzt OVG Hamburg B. v. 21.2.2011 - 3 Bs 131/10 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 5 ME 91/11

    Auswahlentscheidung in einem beamtenrechtlichen Konkurrentenverfahren stellt für

  • VG Bremen, 11.05.2011 - 6 V 2019/10

    Stellenbesetzung Rechnungshof - Auswahlkriterien; Mobilität; unmittelbar

  • VG Frankfurt/Main, 18.05.2011 - 9 L 588/11

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 4647/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Auswahlentscheidung

  • VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 499/11
  • VG Frankfurt/Main, 21.10.2011 - 9 L 2062/11

    Rechtsschutz in Konkurrentenstreitverfahren; Beteiligung der Personalvertretung

  • VGH Hessen, 26.03.1998 - 6 TZ 4017/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel am Ergebnis der Entscheidung;

  • VGH Hessen, 23.08.2011 - 1 B 1284/11

    Vorläufiger Rechtsschutz im Konkurrentenverfahren

  • VG Frankfurt/Main, 17.12.2012 - 9 K 2941/12

    Fehlerhaftes Beurteilungsverfahren

    Damit ist ein sachgerechter Vergleich der auf gebündelten Dienstposten eingesetzten Beamtinnen und Beamten nicht möglich (VG Darmstadt U. v. 16.3.2012 - 1 K 632/11.DA - juris Rn. 23 ff.; Kammer B. v. 27.11.2012 - 9 L 3404/12.F.; 26.11.2012 - 9 L 2045/12.F).
  • VG Frankfurt/Main, 26.08.2013 - 9 L 2542/13

    Auswahl nach Anforderungsprofil

    Zwar ist die Kammer bisher in ständiger Rechtsprechung, unter anderem in dem die Beteiligten betreffenden Beschluss vom 26.11.2012 (9 L 2045/12.F), davon ausgegangen, dass gegenüber Auswahlentscheidungen und deren Vollzug durch eine Beförderung bzw. die sie vorbereitende Übertragung des entsprechenden höherwertigen Dienstpostens zur Bewährung Rechtsschutz nach Maßgabe des § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO zu gewähren ist.
  • VG Frankfurt/Main, 27.11.2012 - 9 L 3404/12
    Daran ist ungeachtet der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung des HessVGH und einiger anderer Oberverwaltungsgerichte im Hinblick auf die eindeutigen Begründungserwägungen im Urteil des BVerwG festzuhalten (dazu neigend bereits die Kammerbeschlüsse v. 4.10.2011 - 9 L 1109/11.F; 27.9.2011 - 9 L 791/11.F u. 9 L 790/11.F; zuletzt u. a. Beschlüsse v. 15.5.2012 - 9 L 480/12.F; 13.6.2012 - 9 L 483/12.F; 19.6.2012 - 9 L 615/12.F; 8.10.2012 - 9 L 2304/12.F; 15.11.2012 - 9 L 2243/12.F; 26.11.2012 - 9 L 2045/12.F).
  • VG Frankfurt/Main, 20.02.2013 - 9 L 4174/12

    Anforderungsprofil als Grundlage der Qualifikationsfeststellung

    Zwar ist die Kammer bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass gegenüber Auswahlentscheidungen und deren Vollzug durch eine Beförderung bzw. die sie vorbereitende Übertragung des entsprechenden höherwertigen Dienstpostens zur Bewährung Rechtsschutz nach Maßgabe des § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO zu gewähren ist (vgl. zuletzt Kammerbeschlüsse vom 9.1.2013 - 9 L 3805/12.F und vom 26.11.2012 - 9 L 2045/12.F).
  • VG Frankfurt/Main, 08.03.2013 - 9 L 3981/12
    Zwar ist die Kammer bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass gegen Auswahlentscheidungen und deren Vollzug durch eine Beförderung bzw. die sie vorbereitende Übertragung des entsprechend höheren Dienstpostens zur Bewährung Rechtsschutz nach Maßgabe des § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO zu gewähren ist (vgl. zuletzt Kammerbeschluss vom 09.01.2013 - 9 L 3805/12.F und vom 26.11.2012 - 9 L 2045/12.F).
  • VG Frankfurt/Main, 08.03.2013 - 9 L 4388/12

    Bewerbungsverfahrensanspruch von beurlaubten Beamten und Beamtinnen in einem

    Zwar ist die Kammer bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass gegenüber Auswahlentscheidungen und deren Vollzug durch eine Beförderung bzw. die sie vorbereitende Übertragung des entsprechenden höherwertigen Dienstpostens zur Bewährung Rechtsschutz nach Maßgabe des § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO zu gewähren ist (vgl. zuletzt Kammerbeschlüsse vom 9.1.2013 - 9 L 3805/12.F und vom 26.11.2012 - 9 L 2045/12.F).
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