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   VG Frankfurt/Main, 29.01.2021 - 5 L 179/21.F   

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VG Frankfurt/Main, 29.01.2021 - 5 L 179/21.F (https://dejure.org/2021,1011)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.01.2021 - 5 L 179/21.F (https://dejure.org/2021,1011)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 5 L 179/21.F (https://dejure.org/2021,1011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Prioritäre Berücksichtigung eines Schwerstbehinderten bei der Schutzimpfung gegen ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2021 - 5 L 182/21

    Priorisierung bei Corona-Schutzimpfungen durch Gesundheitsämter möglich

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2021 - 5 L 179/21
    Da sich die Beigeladene in dem gegen sie gerichteten Verfahren 5 L 182/21.F ebenfalls nicht für passivlegitimiert gehalten hat und sich der Antragsteller nach ihrer Sicht gegen den Antragsgegner richten müsste, hat das Gericht durch Beschluss vom 27. Januar 2021 die Stadt Frankfurt am Main beigeladen.

    Der Bewilligung steht nicht entgegen, dass der Antragsteller denselben prozessualen Anspruch im Verfahren 5 L 182/21.F auch gegen die Beigeladene verfolgt und nur in einem Rechtsverhältnis der Anspruch bestehen kann, denn Antragsgegner und Beigeladene verweisen wechselseitig auf eine jeweils andere Passivlegitimation.

  • VG Gelsenkirchen, 18.02.2021 - 20 L 182/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2; COVID-19, Schutzimpfung, Krebspatient

    vgl. so bereits VG Frankfurt, Beschlüsse vom 29. Januar 2021 - 5 L 179/21.F -, juris Rn. 10, und vom 29. Januar 2021 - 5 L 182/21.F -, juris Rn. 9 (noch zur ursprünglichen CoronaImpfV vom 18. Dezember 2020).

    vgl. bereits ausführlich dazu Beschlüsse der Kammer vom 11. Januar 2021 - 20 L 1812/20 -, juris Rn. 32 ff., vom 25. Januar 2021 - 20 L 65/21 -, juris Rn. 20 ff., und vom 25. Januar 2021 - 20 L 79/21 -, juris Rn. 20 ff.; ebenso VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 7 L 39/21 -, juris Rn. 23, und vom 19. Januar 2021 - 7 L 48/21 -, juris Rn. 8 ff.; noch offen gelassen hingegen vom OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 -, juris (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung des OVG NRW vom 22. Januar 2021, abrufbar unter https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/index.php); vgl. im Ergebnis ebenso unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Landesrechts BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 20 CE 21.321 -, S. 7 des Abdrucks; VG Frankfurt, Beschlüsse vom 29. Januar 2021 - 5 L 179/21.F -, juris Rn. 12, und vom 29. Januar 2021 - 5 L 182/21.F -, juris Rn. 18.

  • VG Gelsenkirchen, 12.03.2021 - 20 L 332/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, COVID-19, Schutzimpfung, Priorisierung

    vgl. bereits ausführlich dazu Beschlüsse der Kammer vom 11. Januar 2021 - 20 L 1812/20 -, juris Rn. 32 ff., vom 25. Januar 2021 - 20 L 65/21 -, juris Rn. 20 ff., vom 25. Januar 2021 - 20 L 79/21 -, juris Rn. 20 ff., und vom 18. Februar 2021 - 20 L 182/21 -, juris Rn. 15 ff.; ebenso VG Düsseldorf, Beschlüsse vom 19. Januar 2021 - 7 L 39/21 -, juris Rn. 23, und vom 19. Januar 2021 - 7 L 48/21 -, juris Rn. 8 ff.; noch offen gelassen hingegen vom OVG NRW, Beschluss vom 22. Januar 2021 - 13 B 58/21 -, juris (vgl. hierzu auch die Pressemitteilung des OVG NRW vom 22. Januar 2021, abrufbar unter https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/index.php); vgl. im Ergebnis ebenso unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Landesrechts BayVGH, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 20 CE 21.321 -, S. 7 des Abdrucks; VG Frankfurt, Beschlüsse vom 29. Januar 2021 - 5 L 179/21.F -, juris Rn. 12, und vom 29. Januar 2021 - 5 L 182/21.F -, juris Rn. 18.
  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2021 - 5 L 182/21
    Da sich der Beigeladene in dem gegen ihn gerichteten Verfahren 5 L 179/21.F ebenfalls nicht für passivlegitimiert gehalten hat und sich der Antragsteller nach seiner Sicht gegen die Antragsgegnerin richten müsste, hat das Gericht durch Beschluss vom 27. Januar 2021 das Land Hessen beigeladen.

    Der Bewilligung steht nicht entgegen, dass der Antragsteller denselben prozessualen Anspruch im Verfahren 5 L 179/21.F auch gegen den Beigeladenen verfolgt und nur in einem Rechtsverhältnis der Anspruch bestehen kann, denn Antragsgegner und Beigeladene verweisen wechselseitig auf eine jeweils andere Passivlegitimation.

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