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   VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16   

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VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16 (https://dejure.org/2020,40565)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13.11.2020 - 5 K 432/16 (https://dejure.org/2020,40565)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 13. November 2020 - 5 K 432/16 (https://dejure.org/2020,40565)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 08.03.1995 - 4 B 93.3830

    Keine Abfallgebühren für nur stundenweise genutztes Häuschen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Bei der Beurteilung, ob auf einem Grundstück Abfall anfällt bzw. anfallen kann oder nicht, ist jedenfalls im Falle eines Erholungsgrundstücks oder Gartengrundstücks eine konkrete Betrachtungsweise anzuwenden (vgl. auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08. März 1995 - 4 B 93.3830 -, Rn. 17, juris).

    Hierin liegt nur ein ausnahmsweises Anfallen von Abfällen, welches ein Grundstück noch nicht anschlusspflichtig macht (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08. März 1995 - 4 B 93.3830 -, Rn. 20, juris).

  • VG Schwerin, 29.10.2009 - 4 A 396/06

    Anschlusszwang einer Kleingartenanlage an die öffentliche Abfallentsorgung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Denn auf diesen Grundstücken findet - was gerichtsbekannt ist - zwischen Frühjahr und Herbst wenigstens überwiegend eine intensive Nutzung durch die Kleingärtner und ihre Familie statt, und zwar nicht nur zur Gartenarbeit, sondern auch zur Erholung, was gelegentliche Übernachtungen usw. einschließt (vgl. VG Schwerin, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 A 396/06 -, Rn. 36, juris).
  • VG Cottbus, 17.11.2016 - 4 K 238/14

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG sind in Abweichung von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 KrWG die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 17. November 2016 - 4 K 238/14 -, Rn. 24, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1993 - 22 A 1232/92

    Überprüfung der Rechmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Anschluß an gemeindliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Dies folgt daraus, dass die Behörde, die an ihrem Begehren festhält, auch während des Laufes des gerichtlichen Verfahrens den Verwaltungsakt darauf "unter Kontrolle" halten muss, ob für die in ihm getroffene Regelung weiterhin die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen (so OVG Münster, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 22 A 1232/92, zitiert nach juris Rn. 4).
  • VerfGH Bayern, 29.02.1996 - 60-VI-94

    Anschlusszwang an Abfallentsorgung bei nur zeitweise genutztem Haus

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Hierin liegen sachliche Gründe, die einen Anschlusszwang auch bei nur zeitweiliger Nutzung eines Anwesens rechtfertigen (vgl. auch Bay.VerfGH, Entsch. v. 29.02.1996 - Vf. 60-VI-94 -, BayVBl. 1996, 368).
  • VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Dies ist vielmehr ein Grund, der es i.S. von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sachlich rechtfertigt, an sich ungleiche Sachverhalte gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05. November 2001 - 9 B 50/01 -, Leitsatz 1, Rn. 9 - 10, juris; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 31. Januar 2020 - 5 K 1168/14 -, juris, Rn. 36).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 12 S 60.07

    Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs seitens des Werkleiters eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Da dem Landrat schließlich ein Weisungs- und Eingriffsrecht zusteht (§ 9 Buchst. c BS 2009), bestehen auch keine Zweifel an der Sicherung einer ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Juli 2007 - OVG 12 S 60.07 -, Rn. 2 - 6, juris).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Dies ist vielmehr ein Grund, der es i.S. von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sachlich rechtfertigt, an sich ungleiche Sachverhalte gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05. November 2001 - 9 B 50/01 -, Leitsatz 1, Rn. 9 - 10, juris; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 31. Januar 2020 - 5 K 1168/14 -, juris, Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1993 - 9 L 297/89

    Anschluß- und Benutzungszwang; Öffentliche Abfallentsorgung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Für die Entscheidung über eine gegen diesen Verwaltungsakt erhobene Anfechtungsklage kommt es daher darauf an, ob er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung rechtmäßig ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 1993 - 9 L 297/89 -, Rn. 9, juris).
  • VG Würzburg, 29.10.2021 - W 10 K 21.764

    Abfallbeseitigungsrecht, Einzelfallanordnung des satzungsrechtlichen

    Der maßgebliche durchschnittliche Restmüllanfall im Landkreis (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 8.6.2021 - 17 K 6804/19 - juris Rn. 109, 111) weicht im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. VG Frankfurt, U.v. 13.11.2020 - 5 K 432/16 - juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 19.1.1993 - 9 L 297/89 - juris Rn. 9) nicht derart weit vom vorgegebenen Mindestvolumen ab, dass sich dessen allgemeine Unbrauchbarkeit aufdrängt und eine Anpassungspflicht begründen würde (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 8.6.2021 - 17 K 6804/19 - juris Rn. 109; VG Arnsberg. U.v. 31.8.2009 - 14 K 3906/08 - juris Rn. 27 f.).
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