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   VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10   

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VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10 (https://dejure.org/2013,34522)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.06.2013 - 6 K 1008/10 (https://dejure.org/2013,34522)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 6 K 1008/10 (https://dejure.org/2013,34522)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 16 Abs 5 KitaG BB 2, § 16 Abs 3 KitaG BB 2, § 16 Abs 1 S 2 KitaG BB 2, § 12 KitaG BB 2, § 1 KitaG BB 2, §§ 387 ff BGB, § ... 195 BGB, § 1 SGB 1, § 2 SGB 1, § 11 SGB 1, § 27 SGB 1, § 24 SGB 8, § 73a SGB 8, § 188 VwGO
    Kindergartenrecht, Heimrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Frankfurt/Oder, 12.03.2013 - 6 KE 12/13

    Kindergartenrecht; Heimrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10
    Zum Sachgebiet der Jugendhilfe gehören nach der Rechtsprechung der Kammer grundsätzlich alle Rechtstreitigkeiten, in denen um Berechtigungen und Befugnisse gestritten wird, die ihren Rechtsgrund im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - und den hierzu ergangen landesrechtlichen Ausführungsgesetzen haben (vgl. hierzu grundlegend: Beschluss der Kammer vom 12. März 2013 - VG 6 KE 12/13 - unter Punkt I.3., zitiert nach Juris, Rdnrn. 21 ff.).

    Insoweit handelt es sich schon deshalb nicht um eine gerichtskostenpflichtige Erstattungsstreitigkeit im Sinne des § 188 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO, weil hiervon keine Rechtsstreitigkeiten um Ansprüche erfasst werden, die - wie die hier zur Feststellung gestellten Berechtigungen und Verpflichtungen - lediglich in einer funktionalen Nähe zu einem Erstattungsanspruch stehen (vgl. Beschluss der Kammer vom 12. März 2013 - VG 6 KE 12/13 - unter Punkt II.1., a. a. O., Rdnr. 30 im Anschluss an das BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 2009 - 5 C 33.08 - BeckRS 2010, 46641, Rdnr. 40).

    Erstattungsstreitigkeiten im vorgenannten Sinne betreffen einen Rechtstreit um einen Erstattungsanspruch zwischen Sozialleistungsträgern, die in der Eigenschaft als Sozialleistungsträger am Rechtsstreit beteiligt sind (vgl. grundlegend hierzu: Beschluss der Kammer vom 12. März 2013 - VG 6 KE 12/13 - unter den Punkten II.1. und II.3.a, a. a. O., Rdnrn. 30 und 40).

    Sozialleistungsträger in diesem Sinne sind diejenigen Stellen, die nach der Rechtsordnung gegenüber anderen Rechtssubjekten verpflichtet sind, Sozialleistungen zu erbringen; kennzeichnendes Element der Trägerschaft ist das rechtliche Einstehen nach außen und die juristische Verantwortung im Außenverhältnis (vgl. grundlegend hierzu: Beschluss der Kammer vom 12. März 2013 - VG 6 KE 12/13 - Punkte II.3.a. und II.3.b., a. a. O., Rdnrn. 40 und 41).

    Erstattungsansprüche im Sinne des § 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO sind diejenigen Ansprüche, denen der Sache nach die Rechtsnatur eines Erstattungsanspruches beizumessen ist (vgl. grundlegend hierzu: Beschluss der Kammer vom 12. März 2013 - VG 6 KE 12/13 - unter Punkt II.1.a, a. a. O., Rdnr. 32).

    Kennzeichnend für einen Erstattungsanspruch ist es unter anderem, dass dem nicht vorrangig verpflichteten Leistungsträger Leistungen zu erstatten sind, die er anstelle des nach der Rechtsordnung vorrangig verpflichteten Leistungsträgers erbracht hat (vgl. grundlegend hierzu: Beschluss der Kammer vom 12. März 2013 - VG 6 KE 12/13 - Punkte II.1.a.bb. und II.1.a.cc, a. a. O., Rdnr. 34 f.).

  • RG, 01.03.1929 - II 81/28

    Ist Aufrechnung mit einer Gegenforderung zulässig, über die nach früherer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10
    Einreden im Sinne dieser Vorschrift sind materielle Einreden, mithin zerstörende und aufschiebende Einreden, nicht jedoch prozessuale Einreden (vgl. Reichsgericht, Urteil vom 01. März 1929 - II 81/28 - RGZ 123, 348, [349]; Palandt, a. a. O., § 390 BGB Rdnr. 1).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10
    Ferner besteht kein Anspruch auf den erhöhten Zinssatz von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, weil § 288 Abs. 2 BGB, der einen solchen Zinssatz bei Rechtsgeschäften vorsieht, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, nicht auf Prozesszinsen für öffentlich-rechtliche Erstattungsforderungen entsprechend anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - 3 C 23/03 - NVwZ 2004, 991, [995]).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10
    60 3. Der neben der Hauptforderung geltend gemachte Zinsanspruch besteht in dem aus der Entscheidungsformel dieses Urteiles ersichtlichem Umfange und findet seine Rechtsgrundlage in den hier entsprechend anwendbaren §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. zu deren Anwendbarkeit im öffentlichen Recht: BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 11 C 22/94 - NJW 1995, 3135 m. w. Nw.).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10
    Die Aufrechnung setzt danach eine so genannte Aufrechnungslage voraus, wonach die zur Aufrechnung gestellte Forderung in der Sache bestehen und fällig sein muss (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - NJW-RR 2011, 1142; Palandt, a. a. O., § 387 BGB Rdnrn. 3 und 11).
  • BVerwG, 02.12.2009 - 5 C 33.08

    Ausbildung, unmittelbarer Zusammenhang mit -; Ausbildungsstätte; Auszubildender,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10
    Insoweit handelt es sich schon deshalb nicht um eine gerichtskostenpflichtige Erstattungsstreitigkeit im Sinne des § 188 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO, weil hiervon keine Rechtsstreitigkeiten um Ansprüche erfasst werden, die - wie die hier zur Feststellung gestellten Berechtigungen und Verpflichtungen - lediglich in einer funktionalen Nähe zu einem Erstattungsanspruch stehen (vgl. Beschluss der Kammer vom 12. März 2013 - VG 6 KE 12/13 - unter Punkt II.1., a. a. O., Rdnr. 30 im Anschluss an das BVerwG, Urteil vom 02. Dezember 2009 - 5 C 33.08 - BeckRS 2010, 46641, Rdnr. 40).
  • VG Gießen, 04.05.2010 - 4 K 1651/09

    Kostenausgleich für die Aufnahme ortsfremder Kinder in Tageseinrichtungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10
    In diesem Sinne habe bereits das Verwaltungsgericht Gießen am 04. Mai 2010 (Az.: 4 K 1651/09) entschieden.
  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.06.2013 - 6 K 1008/10
    34 Die Erklärung einer Aufrechnung oder einer "Hilfsaufrechnung" (Eventualaufrechnung) mit einer öffentlich-rechtlichen Forderung gegen eine andere öffentlich-rechtliche Forderung ist in entsprechender Anwendung der §§ 387 ff. BGB grundsätzlich zulässig, soweit - was hier jedoch nicht der Fall ist - keine Sondervorschriften (wie z: B. § 226 der Abgabenordnung) eingreifen oder die Rechtsnatur der öffentlich-rechtlichen Forderung dem entgegensteht (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 12. Februar 1987 - 3 C 22/86 - NJW 87, 2530, [2531]; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 72. Auflage 2013, § 395 BGB Rdnr. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 6 B 10.18

    Einzelfragen zur Finanzierung der Kindestagesbetreuung in Brandenburg

    Das weiter angeführte Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Juni 2013 - 6 K 1008/10 - ist unergiebig, weil der dortige Fall die Bezuschussung einer Einrichtung eines freien Trägers betraf.
  • VG Cottbus, 20.02.2019 - 3 L 16/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im Kindergartenrecht

    Es handelt sich auch nicht um eine Erstattungsstreitigkeit zwischen Sozialleistungsträgern im Sinne des § 188 S. 2, 2. Halbsatz VwGO, für die kennzeichnend ist, dass dem nach der Rechtsordnung nicht oder nur nachrangig zuständigen Leistungsträger Leistungen erstattet werden, die er an Stelle des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers an einen Dritten erbracht hat (vgl. zur Gerichtskostenfreiheit eines Rechtsstreits über Zuschüsse zu den Kosten des pädagogisch notwendigen Personals nach § 16 Abs. 2 KitaG: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. April 2015 - OVG 3 K 40.14 - juris, Rn. 4 f; zu § 16 Abs. 5 KitaG: VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 19. Juni 2013 - 6 K 1008/10 - juris, Rn. 64 f.).
  • VG Schwerin, 11.04.2014 - 6 A 429/12

    Kindergarten; Beteiligung einer Gemeinde am Finanzierungsbedarf

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1, § 188 Satz 2 VwGO (vgl. hierzu auch VG Frankfurt [Oder], Urt. v. 19.06.2013 - 6 K 1008/10 -, juris; VG Schwerin, Urt. v. 25.08.2011 - 6 A 680/08 - vgl. aber auch OVG Greifswald, Beschl. v. 16.05.2012 - 1 L 279/11 -).
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