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   VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11.F   

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https://dejure.org/2013,58891
VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11.F (https://dejure.org/2013,58891)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.03.2013 - 2 K 4996/11.F (https://dejure.org/2013,58891)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. März 2013 - 2 K 4996/11.F (https://dejure.org/2013,58891)
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  • VGH Hessen, 25.04.1988 - VIII OE 56/81
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11
    Für diese von der Firma C. & Co. KG als Betreiberin der Anlage verursachten Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen hat die Klägerin nach Maßgabe von § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB - der auch für Verbindlichkeiten, die im öffentlichen Recht gründen, gilt (Hess. VGH, Urteil vom 25.04.1908 - VIII OE 56/81) einzustehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1997 - 2 L 95/97

    Auswirkungen handels- / gesellschaftsrechtlicher Änderungen auf die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11
    Der bloße Wechsel der Gesellschafter stellt nämlich den Fortbestand der Identität einer hiervon betroffenen Personengesellschaft nicht in Frage (Karsten Schmidt in Schlegelberger, HGB, 5. Aufl., Band 111, 1. Halbband, 1992, § 105 Rdnr. 182; Ulmer in Staub, HGB, 4. Aufl., 1989, § 105 Rdnr. 300; OVG Schleswig, Beschl. vom 14.10.1997 - 2 L 95/97 - juris-Rechtsprechung).
  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2001 - 14 G 2020/00
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte den Antrag mit Beschluss vom 23.1.2001 ab (Az. 14 G 2020/00 (1)).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.1993 - 7 M 5684/92

    Betrieb; Genehmigungspflichtige Anlage; Eröffnung des Konkurses;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11
    Die Verpflichtung ist vielmehr schon aufgrund des Gesetzes zu erfüllen; die nur im Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht ergehende Ordnungsverfügung dient nicht ihrer Begründung, sondern ihrer Durchsetzung (vgl. BayVGH a. a. 0.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.03.1997 - NJVV 1998, 97 (98); Beschluss vom 07.01.1993 - NJW 1993, 1671).
  • BVerwG, 16.05.2000 - 3 C 2.00

    Hinzuziehung, zu einem Verfahren; Beteiligter (§ 13 VwVfG); Nicht-Beteiligter (§

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11
    Dabei handelt es sich - wie der Klägerin zuzugeben ist - nicht um einen Fall der Rechtsnachfolge, sondern um einen Fall von Haftungskontinuität als Folge einer Unternehmenskontinuität (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1996 - NJW 1996, 2866 (2867) m. w. N.; darauf Bezug nehmend BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 - NVwZ 2000, 1179, (1181)).
  • BGH, 25.04.1996 - I ZR 58/94

    Übergang des Vertragsstrafeversprechens

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11
    Dabei handelt es sich - wie der Klägerin zuzugeben ist - nicht um einen Fall der Rechtsnachfolge, sondern um einen Fall von Haftungskontinuität als Folge einer Unternehmenskontinuität (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1996 - NJW 1996, 2866 (2867) m. w. N.; darauf Bezug nehmend BVerwG, Urteil vom 16.05.2000 - NVwZ 2000, 1179, (1181)).
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11
    Denn das Unternehmen der Firma C. & Co. KG wurde von der Firma C. GmbH & Co. KG - aus der infolge Firmenänderung die Klägerin hervorging - "erworben", da das Handelsgeschäft auch nach dem Wechsel des Unternehmensträgers in seinem wesentlichen Bestand erhalten blieb und die Kontinuität des Unternehmens nach außen hin durch die Fortführung des Firmenkerns in Erscheinung trat (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1984 - NJW 1984, 1186; Urteil vorn 10.10.1985 - NJW 1986, 581; Karsten Schmidt, Handelsrecht, 5. Auflage, § 8 II; derselbe, JuS 2000, 713, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83

    Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.03.2013 - 2 K 4996/11
    Denn das Unternehmen der Firma C. & Co. KG wurde von der Firma C. GmbH & Co. KG - aus der infolge Firmenänderung die Klägerin hervorging - "erworben", da das Handelsgeschäft auch nach dem Wechsel des Unternehmensträgers in seinem wesentlichen Bestand erhalten blieb und die Kontinuität des Unternehmens nach außen hin durch die Fortführung des Firmenkerns in Erscheinung trat (vgl. BGH, Urteil vom 16.01.1984 - NJW 1984, 1186; Urteil vorn 10.10.1985 - NJW 1986, 581; Karsten Schmidt, Handelsrecht, 5. Auflage, § 8 II; derselbe, JuS 2000, 713, jeweils m. w. N.).
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