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   VG Frankfurt/Main, 05.08.2005 - 1 G 5800/04   

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https://dejure.org/2005,16173
VG Frankfurt/Main, 05.08.2005 - 1 G 5800/04 (https://dejure.org/2005,16173)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.08.2005 - 1 G 5800/04 (https://dejure.org/2005,16173)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. August 2005 - 1 G 5800/04 (https://dejure.org/2005,16173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 Abs 1 KredWG, § 1 Abs 1 S 2 Nr 4 KredWG, § 1 Abs 1 S 2 Nr 6 KredWG, § 383 Abs 1 HGB, § 37 Abs 1 KredWG
    Finanzkommissionsgeschäft; kollektive Anlagemodelle; Kapitalanlagegesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßnahmen der Bankaufsicht; Anordnung der sofortigen Einstellung des Geschäftsbetriebes und der unverzüglichen Abwicklung von Geschäften; Erlaubnispflicht im Fall einer Kommanditgesellschaft zum Zweck der gemeinschaftlichen Kapitalanlage in Finanzinstrumenten nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG §§ 1, 37; InvG § 7
    Anlage von Kommanditeinlagen nach dem Grundsatz der Risikomischung in Finanzinstrumenten als erlaubnispflichtiges Investmentgeschäft i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 6 KWG

Papierfundstellen

  • WM 2005, 2036
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.08.2005 - 1 G 5800/04
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22.09.2004 Az.: BVerwG 6 C 29.03 ausgeführt hat, hat das KWG in § 1 Abs. 2 und § 2 a den natürlichen Personen die juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften gleichgestellt und damit zugleich - jedenfalls im Grundsatz - zum Ausdruck gebracht, dass hinsichtlich des Vermögens solcher Gesellschaften keine Fremdvermögensverwaltung zu Gunsten der Gesellschafter, sondern die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft stattfindet.

    Das Auskunfts- und Vorlagebegehren kann sich gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 KWG auf alle Geschäftsangelegenheiten erstrecken (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 22.09.2004, Az.: BVerwG 6 C 29.03).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.08.2005 - 1 G 5800/04
    Dies verlangt nämlich, dass dann, wenn ein anderes, die Rechte des Betroffenen weniger einschränkendes Mittel in Betracht kommt, dass zur Zweckerreichung in gleicher Weise geeignet ist, wie das eingriffsintensivere, das schwächere Mittel zur Anwendung zu kommen hat (vgl. BVerfGE 70, 1 (29); Rachor in Lisken/Denninger Handbuch des Polizeirechts 3. Auflage 2001 Seite 279).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.08.2005 - 1 G 5800/04
    Die Frage nach der Reichweite des Begriffs des Finanzkommissionsgeschäftes ist aufgrund einer Wertung aller Umstände des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung zu entscheiden (vgl. hier BVerwG, Urteil v. 27.03.1984, NJW 1985 Seite 929).
  • RG, 30.06.1892 - I 335/91

    Stellt die im Falle des Art. 209d H.G.B. erfolgende Übernahme der Aktien einer zu

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 05.08.2005 - 1 G 5800/04
    Anschaffung ist "abgeleiteter entgeltlicher Erwerb zu Eigentum mittels Rechtsgeschäft unter Lebenden" (RGZ 31, 17 (18)) unter Einschluss des auf einen solchen Erwerb gerichteten schuldrechtlichen Vertrages (Beck/Samm - Gesetz über das Kreditwesen § 1 Rdnr. 152).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2017 - 3 U 167/15

    Haftung einer Rechtsanwältin als Treuhänderin einer Fondsgesellschaft aus

    So wurde beispielsweise in dem hier relevanten Zeitraum die Rechtsansicht vertreten, eine Kommanditgesellschaft, deren Geschäftszweck darin besteht, das von ihren Kommanditisten oder von Anlegern über eine Treuhandkommanditistin eingebrachte Kapital nach dem Grundsatz der Risikomischung in Finanzinstrumenten anzulegen und die Kommanditisten bzw. Treugeber am Ergebnis ihrer Geschäfte zu beteiligen, betreibe erlaubnispflichtige Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 KWG, wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Komplementärin und den Kommanditisten (Treugebern) so ausgestaltet sind, dass die Anlagegeschäfte der KG als Dienstleistungen gegenüber den Kommanditisten anzusehen sind (VG Frankfurt a. M.: Beschluss vom 05.08.2005 - 1 G 5800/04).
  • VG Frankfurt/Main, 16.11.2007 - 1 E 2842/06

    Einstufung eines Anlagemodells als Finanzkommissionsgeschäft

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte (3 Bände), den Inhalt der beigezogenen Akte der Verfahren 1 G 5800/04 (V), 1 G 148/06 (V) sowie die vorgelegten Behördenvorgänge Bezug genommen.
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