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   VG Frankfurt/Main, 07.08.2001 - 10 E 31063/96.A   

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VG Frankfurt/Main, 07.08.2001 - 10 E 31063/96.A (https://dejure.org/2001,23551)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.08.2001 - 10 E 31063/96.A (https://dejure.org/2001,23551)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. August 2001 - 10 E 31063/96.A (https://dejure.org/2001,23551)
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  • VGH Hessen, 05.05.1997 - 12 UE 500/96

    Türkei: Gruppenverfolgung der Kurden - Bejahung einer inländischen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2001 - 10 E 31063/96
    Zwar ist nach der - von der Kammer geteilten - Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes davon auszugehen, dass Kurden in den Notstandsprovinzen im Südosten der Türkei seit etwa Mitte 1993 einer Gruppenverfolgung ausgesetzt sind, (vgl. u.a. Urteile vom 16.09.1996 - 12 UE 3033/95; 05.05.1997 - 12 UE 500/96 -), weil die Zivilbevölkerung (auch in den angrenzenden Provinzen) unter übergriffen des Militärs zu leiden, doch handelt es sich dabei vorwiegend um einzelne Aktionen, die zudem auch zu Entschädigungen und weiteren Maßnahmen der Regierung geführt haben (Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 13.03.1995; Auskunft der Gesellschaft für bedrohte Völker an das VG Aachen vom 03.03.1995).

    An der Annahme einer Ausdehnung der Gruppenverfolgung über die Notstandsgebiete hinaus fehlt es jedenfalls an der erforderlichen Dichte der übergriffe durch die Sicherheitskräfte (Hess.VGH, Urteile v. 16.09.1996 und 05.05.1997 a.a.O.).

    Denn unabhängig davon, ob man der genannten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts oder der entgegenstehenden Einschätzung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes, der eine Anwendung des herabgesetzten Prognosemaßstabes der hinreichenden Sicherheit vor politischer Verfolgung bei einer Rückkehr in das Heimatland des Asylbewerbers dann für nicht gerechtfertigt hält, wenn der unverfolgt ausgereiste Asylbewerber bei seiner Rückkehr jedenfalls in einen Teil des Heimatlandes verfolgungsfrei leben und für die Region, in der er sich tatsächlich aufgehalten hat, keine Verfolgung von Angehörigen derjenigen Volksgruppe, der auch er angehört, festgestellt werden kann (vgl. HessVGH Urt. v. 05.05.1997 - 12 UE 500/96-) folgt, ist der Kläger selbst bei Anwendung des herabgestuften Prognosemaßstabes bei einer Rückkehr in sein Heimatland als Mitglied der Gruppe kurdischer Volkszugehöriger jedenfalls außerhalb der Notstandsprovinzen vor politischer Verfolgung hinreichend sicher.

    Denn obwohl Kurden in den Notstandsprovinzen im Südosten der Türkei eine Gruppenverfolgung ausgesetzt sind, besteht im übrigen für sie grundsätzliche nach wie vor eine inländische Fluchtalternative (vgl. HessVGH, Urt. v. 05.05.97 - 12 UE 500/96-).

  • VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3033/95

    Ausschluß des Asylgrundrechts nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat - keine

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2001 - 10 E 31063/96
    Zwar ist nach der - von der Kammer geteilten - Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes davon auszugehen, dass Kurden in den Notstandsprovinzen im Südosten der Türkei seit etwa Mitte 1993 einer Gruppenverfolgung ausgesetzt sind, (vgl. u.a. Urteile vom 16.09.1996 - 12 UE 3033/95; 05.05.1997 - 12 UE 500/96 -), weil die Zivilbevölkerung (auch in den angrenzenden Provinzen) unter übergriffen des Militärs zu leiden, doch handelt es sich dabei vorwiegend um einzelne Aktionen, die zudem auch zu Entschädigungen und weiteren Maßnahmen der Regierung geführt haben (Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 13.03.1995; Auskunft der Gesellschaft für bedrohte Völker an das VG Aachen vom 03.03.1995).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 389.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2001 - 10 E 31063/96
    Drohe daher in einem Teil dieses Gebietes politische Verfolgung, so erweise sich der Heimatstaat als Verfolgerstaat mit der Folge, dass auch ein unverfolgt ausgereister Asylsuchender auf andere Gebiete seines Heimatstaates nur dann verwiesen werden kann, wenn er dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher sei und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohten, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkomme, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde; BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31./92 -, AuAS 1993, 125 = EZAR 203 Nr. 7 = NVwZ 1995, 791; zuletzt 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, EZAR 203 Nr. 8 = DVBl. 1996, 1260 = InfAuslR 1996, 324 = NVwZ 1996, 1113), führt dies nicht zu einem Erfolg Ihres Begehrens.
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.08.2001 - 10 E 31063/96
    Drohe daher in einem Teil dieses Gebietes politische Verfolgung, so erweise sich der Heimatstaat als Verfolgerstaat mit der Folge, dass auch ein unverfolgt ausgereister Asylsuchender auf andere Gebiete seines Heimatstaates nur dann verwiesen werden kann, wenn er dort vor politischer Verfolgung hinreichend sicher sei und ihm dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohten, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkomme, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde; BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31./92 -, AuAS 1993, 125 = EZAR 203 Nr. 7 = NVwZ 1995, 791; zuletzt 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, EZAR 203 Nr. 8 = DVBl. 1996, 1260 = InfAuslR 1996, 324 = NVwZ 1996, 1113), führt dies nicht zu einem Erfolg Ihres Begehrens.
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