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   VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05 (2)   

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https://dejure.org/2005,9415
VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05 (2) (https://dejure.org/2005,9415)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.09.2005 - 6 G 2273/05 (2) (https://dejure.org/2005,9415)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. September 2005 - 6 G 2273/05 (2) (https://dejure.org/2005,9415)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 8 FeV, § 28 Abs 1 S 1 FeV, § 46 Abs 1 FeV, § 28 Abs 4 Nr 3 FeV, § 28 Abs 5 S 1 FeV
    Zur Anerkennung einer von einem Mitgliedstaat neu ausgestellten Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verweigerung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung; Folgen einer rechtswidrigen Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf die Entziehung der Fahrerlaubnis; Auswirkungen der Erlangung einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Beurteilung der Fahreignung von Inhabern einer in einem anderen Staat der EU erteilten Fahrerlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05
    10 Aufgrund des EuGH-Urteils vom 29.04.2004 ist nach Auffassung der Kammer auch jene Auslegung der Richtlinie ausgeschlossen, wonach § 28 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 FeV als nationale Ausgestaltung des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie anzusehen sei und dementsprechend auch derjenige, dem vor der Erteilung seiner EU-Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden war, vor Anerkennung seiner später erworbenen EU-Fahrerlaubnis ein Antragsverfahren nach § 28 Abs. 5 FeV zu durchlaufen habe (so VGH Mannheim, Urteil von 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04, VRS 108, 141; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.03.2005, Az.: 4 L 389/05).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05
    Eine solche Vorgehensweise wäre nicht mit dem vom EuGH herausgestellten Zweck der Richtlinie vereinbar (so OVG Koblenz, Beschluss v. 15.08.2005, Az.: 7 B 11021/05) Der EuGH hat, wie dargestellt, nach Ablauf der Sperre die Anerkennung der nachträglich erteilten EU-Fahrerlaubnis verlangt.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05
    Denn dies widerspräche der Führerscheinrichtlinie des Rates 91 - 439 EWG vom 29.07.1991 (Amtsblatt Nr. L 237) in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil Kapper, vom 29.04.2004 C 476/01, DAR 2004, 333 ff. , NJW 2004, 1725 ff.) erhalten hat.
  • VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03

    Geltung von Bundesbürgern erteilten EU-Führerscheinen im Inland, wenn zur

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05
    Insbesondere aus der Interpretation des Art. 8 der Führerscheinrichtlinie durch den EuGH folgt für die Kammer, dass § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV dann nicht anwendbar ist, wenn die EU-Fahrerlaubnis erteilt wurde, nachdem die im Anerkennungsstaat durchgeführten Maßnahmen, einschließlich einer angeordneten Sperrfrist, beendet sind (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18.08.2004, Az.: 11 K 4476/03; Hentschel, Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 2004, NJW 2005, 641, 644; Otte/Kühner, Führerscheintourismus ohne Grenzen, NZV 2004, 321, 328).
  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5543

    Keine Verpflichtung der Behörde zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis ohne

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05
    Nach Auffassung der Kammer kommt es auch nicht in Betracht, die EuGH-Entscheidung dahingehend "restriktiv" zu verstehen, dass eine generelle Pflicht zur Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis kraft Vorrang des Gemeinschaftsrechtes nur in jenen Fällen gelten könne, in denen das nationale Fahrerlaubnisrecht nach Ablauf der Sperrfrist keine weiteren Anforderungen an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stelle (so Geiger, Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht, DAR 2004, 690, 691) oder es für jeden Mitgliedstaat auch nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis bei der Möglichkeit verbleiben müsse, bei noch bestehenden Eignungszweifeln in seinem Hoheitsgebiet seine nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzungen und die Aufhebung der Fahrerlaubnis zur Anwendung kommen zu lassen (so VG München, Beschluss v. 13.01.2005, Az.: M 6b S 04.5543, NJW 2005, 1818).
  • VG München, 13.01.2005 - M 6b S 04.5843

    Eine schon vor der strafgerichtlichen Entziehung der deutschen FE vorhandene

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05
    Nach Auffassung der Kammer kommt es auch nicht in Betracht, die EuGH-Entscheidung dahingehend "restriktiv" zu verstehen, dass eine generelle Pflicht zur Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Fahrerlaubnis kraft Vorrang des Gemeinschaftsrechtes nur in jenen Fällen gelten könne, in denen das nationale Fahrerlaubnisrecht nach Ablauf der Sperrfrist keine weiteren Anforderungen an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stelle (so Geiger, Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrerlaubnisrecht, DAR 2004, 690, 691) oder es für jeden Mitgliedstaat auch nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis bei der Möglichkeit verbleiben müsse, bei noch bestehenden Eignungszweifeln in seinem Hoheitsgebiet seine nationalen Vorschriften über den Entzug, die Aussetzungen und die Aufhebung der Fahrerlaubnis zur Anwendung kommen zu lassen (so VG München, Beschluss v. 13.01.2005, Az.: M 6b S 04.5543, NJW 2005, 1818).
  • VG Neustadt, 11.03.2005 - 4 L 389/05

    EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2005 - 6 G 2273/05
    10 Aufgrund des EuGH-Urteils vom 29.04.2004 ist nach Auffassung der Kammer auch jene Auslegung der Richtlinie ausgeschlossen, wonach § 28 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 FeV als nationale Ausgestaltung des Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie anzusehen sei und dementsprechend auch derjenige, dem vor der Erteilung seiner EU-Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden war, vor Anerkennung seiner später erworbenen EU-Fahrerlaubnis ein Antragsverfahren nach § 28 Abs. 5 FeV zu durchlaufen habe (so VGH Mannheim, Urteil von 12.10.2004, Az.: 10 S 1346/04, VRS 108, 141; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.03.2005, Az.: 4 L 389/05).
  • VGH Hessen, 16.12.2005 - 2 TG 2511/05

    EU-Führerschein; Anerkennung im Inland; Alkoholproblematik

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 1. September 2005 - 6 G 2273/05 (2) - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert.
  • VG Kassel, 06.02.2006 - 2 G 99/06

    Anordnung der Beibringung eines Gutachtens im Rahmen der Entziehung einer

    Ob diese Regelung mit dem Gemeinschaftsrecht auch im Hinblick auf die Einschränkungen in Art. 8 Abs. 2 und 4 der Führerscheinrichtlinie in der Form vereinbar ist, die es durch die Rechtsprechung des EuGH und dabei insbesondere durch das Urteil vom 29.04.2004 (- C 476/01 -, NJW 2004, 1725) gefunden hat, ist - jedenfalls für den Fall der vorhergehenden Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrens unter Alkohol oder Betäubungsmitteleinfluss im Hinblick auf die fortwirkenden Gefährdungen - streitig (verneinend VG Kassel, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 G 1404/05 - VG Frankfurt, Beschluss vom 01.09.2005 - 6 G 2273/05 - OVG Koblenz, Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 11021/05, DöV 2005, 1009; a.A. VG Gießen, Beschluss vom 10.10.2005 - 6 G 1453/05 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 -, DAR 2005, 704; zweifelnd HessVGH, Beschluss vom 20.12.2005 - TG 2788/05 - OVG Münster, Beschluss vom 04.11.2005 - 16 B 736/05 -, DAR 2006, 43; VGH Mannheim, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, DAR 2006, 33; vgl. auch den Vorlagebeschluss des VG München, Beschluss vom 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -, NVZ 2005, 552).
  • VG Darmstadt, 08.03.2006 - 6 G 278/06

    Zur Anerkennung ausländischer EU-Fahrerlaubnisse bei fortbestehenden

    7 Wegen der Begründung im Weiteren nimmt das Gericht insbesondere wegen einer Auseinandersetzung mit der gegenteiligen Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 15.08.2005 - 7 B 1102/05, in: DöV 2005, S. 1009) und des den Beteiligten ebenfalls bekannten Beschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main vom 01.09.2005 - 6 G 2273/05 Bezug auf die Rechtsprechung des Hess. Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 16.12.2005 - 2 TG 2511/05, zitiert nach juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05, in: VBlBW 2006, S. 27 ff; zuvor bereits Beschluss vom 12.10.2004 - 10 S 1346/04 zitiert nach juris).
  • VG Frankfurt/Main, 25.04.2006 - 6 G 1061/05
    Zur Begründung hat das Gericht dazu ausgeführt (vgl. z. B. Beschl. v. 01.09.2005, Az.: 6 G 2273/05 (2)): "Dem steht auch nicht § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV entgegen.
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