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   VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09. F (1)   

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https://dejure.org/2009,7641
VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09. F (1) (https://dejure.org/2009,7641)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.09.2009 - 8 L 2152/09. F (1) (https://dejure.org/2009,7641)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. September 2009 - 8 L 2152/09. F (1) (https://dejure.org/2009,7641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 29 Abs 1 BauGB, § 30 BauGB, § 35 BauGB
    Windpark; Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilrechtsschutz eines Nachbarn gegen die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windkraftanlagen im Außenbereich; Zumutbarkeit von Lärmimissionen, Schattenwurf und Reflektion des Sonnenlichts (sog. Disco-Effekt)

  • Wolters Kluwer

    Windpark; Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Baustopp für Windkraftanlagen in Schöneck-Kilianstädten

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kein Baustopp für Windkraftanlagen in Schöneck-Kilianstädten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2005 - 10 B 2462/04

    Eilverfahren gegen Baugenehmigung von Windenergieanlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist inzwischen anerkannt, dass jedenfalls bei einem Abstand jenseits der 300 m - hier beträgt der Abstand etwa 950 m - insoweit keinen Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme anzunehmen ist (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005 - 10 B 2462/04 -, BRS 69 Nr. 106 m.w.N).

    Heute stellt der sog. Disco-Effekt auf Grund der nach dem Stand der Technik in Bezug auf die Oberflächenbeschaffenheit der modernen Windkraftanlagen kein besonderes Problempotenzial mehr dar (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005, a.a.O.).Gegenteiliges ist hier nicht vorgetragen.

    Insoweit gilt für diese Bestimmungen wie für die entsprechenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen, dass sie nur der Umsetzung des öffentlichen Interesses am Naturschutz dienen und mithin nicht nachbarschützend sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2005, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 16.12.1991 - 4 TH 1814/91

    Nachbarantrag auf Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung; Gegenantrag

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09
    Der Antrag des Dritten auf gerichtlichen Rechtsschutz setzt nicht generell voraus, dass zuvor erfolglos ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde gestellt worden ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780 m.w.N.).

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrages auf gerichtlichen Rechtsschutz nach § 80a Abs. 3 VwGO ist zunächst, dass die erstrebte Maßnahme (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780).

    Ein solches besteht nur, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und die verletzten Vorschriften auch zum Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780; Beschluss vom 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 -, HSGZ 1993, 22 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.1999 - 3 M 85/98

    Windenergieanlagen, Lärmimmissionen, Schattenwurf, TA-Lärm, Gebot der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09
    Zugunsten der Beigeladenen ist zu berücksichtigen, dass ihr Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Außenbereich privilegiert ist (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.03.1999 - 3 M 85/98 -, NVwZ 1999, 1238 m.w.N.).

    Damit ist eine Verletzung des aus dieser Vorschrift herzuleitenden bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C22.75 -, BVerwGE 52, 122 = NJW 1978, 62; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.03.1999, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360) ebenfalls zu verneinen.

    Bei der Frage, welche Lärmimmissionen der Antragstellerin noch zuzumuten sind, damit keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne der vorgenannten Bestimmungen hervorgerufen werden, ist auf die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - abzustellen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.03.1999, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.1999, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.12.1998 - 1 M 4727/98 -, NVwZ 1999, 444; Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09
    Damit ist eine Verletzung des aus dieser Vorschrift herzuleitenden bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C22.75 -, BVerwGE 52, 122 = NJW 1978, 62; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.03.1999, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360) ebenfalls zu verneinen.

    Bei der Frage, welche Lärmimmissionen der Antragstellerin noch zuzumuten sind, damit keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne der vorgenannten Bestimmungen hervorgerufen werden, ist auf die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - abzustellen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.03.1999, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.1999, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.12.1998 - 1 M 4727/98 -, NVwZ 1999, 444; Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -).

  • VGH Hessen, 16.07.1998 - 4 UE 1706/94

    Parabolantenne als bauliche Anlage - gebäudegleiche Wirkung - Unzulässigkeit in

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09
    Endlich ist die nachbarschützende (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 03.06.1983 - 4 TG 27/83 -, HessVGRspr. 1984, 13) und auch durch Windkraftanlagen einzuhaltende (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.07.1998 - 4 UE 1706/94 -, NVwZ-RR 1999, 297; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.10.2008 - 122 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338) Vorschrift des § 6 Hessische Bauordnung - HBO - über die Abstandsfläche im Hinblick auf das 950 m von den Anwesen der Antragstellerin entfernt vorgesehenen Windkraftanlagen mit einer Spitzenhöhe von 179 m offensichtlich nicht verletzt.
  • VGH Hessen, 03.06.1983 - 4 TG 27/83
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09
    Endlich ist die nachbarschützende (vgl. z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 03.06.1983 - 4 TG 27/83 -, HessVGRspr. 1984, 13) und auch durch Windkraftanlagen einzuhaltende (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.07.1998 - 4 UE 1706/94 -, NVwZ-RR 1999, 297; Bayerischer VGH, Beschluss vom 31.10.2008 - 122 CS 08.2369 -, NVwZ 2009, 338) Vorschrift des § 6 Hessische Bauordnung - HBO - über die Abstandsfläche im Hinblick auf das 950 m von den Anwesen der Antragstellerin entfernt vorgesehenen Windkraftanlagen mit einer Spitzenhöhe von 179 m offensichtlich nicht verletzt.
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09
    Ein solches besteht nur, wenn ein genehmigtes Vorhaben gegen Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt und die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung nicht vorliegen und die verletzten Vorschriften auch zum Schutz des Nachbarn zu dienen bestimmt, also nachbarschützend sind und durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 16.12.1991 - 4 TH 1814/91 -, ESVGH 42, 172 = DVBl. 1992, 780; Beschluss vom 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 -, HSGZ 1993, 22 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.1998 - 1 M 4727/98

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung; Nachbarrechtsschutz; Windkraftanlage;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09
    Bei der Frage, welche Lärmimmissionen der Antragstellerin noch zuzumuten sind, damit keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne der vorgenannten Bestimmungen hervorgerufen werden, ist auf die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm - abzustellen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.03.1999, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.1999, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.12.1998 - 1 M 4727/98 -, NVwZ 1999, 444; Bayerischer VGH, Beschluss vom 03.02.2009 - 22 CS 08.3194 -).
  • VG Gießen, 20.03.2001 - 1 G 262/01

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09
    Die Schattenintensität verringert sich mit zunehmender Entfernung zur Windenergieanlage; zudem werden die Schatten weicher und weniger störend empfunden (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 20.03.2001 - 1 G 262/01 -).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.09.2009 - 8 L 2152/09
    Damit ist eine Verletzung des aus dieser Vorschrift herzuleitenden bauplanungsrechtlichen Gebotes der Rücksichtnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.02.1977 - IV C22.75 -, BVerwGE 52, 122 = NJW 1978, 62; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 08.03.1999, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.1999 - 10 B 1283/99 -, NVwZ 1999, 1360) ebenfalls zu verneinen.
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

  • VGH Hessen, 30.10.2009 - 6 B 2668/09

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 7. September 2009 - 8 L 2152/09.F(1) - wird zurückgewiesen.
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