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VG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 9 K 2695/10.F |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. November 2011 - 9 K 2695/10.F (https://dejure.org/2011,22270)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 55 BeamtVG, § 62 BeamtVG
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Hessen, 23.12.1993 - 1 UE 1449/87
Rückforderung überzahlter Bezüge - Wegfall der Bereicherung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 9 K 2695/10
Weil bloße Zweifel an dem Nichtbestehen einer Schuld die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Norm nicht erfüllen (HessVGH, Urteil vom 23.12.1993 - 1 UE 1449/87), kommt es auf die mögliche Kenntnis der bloßen Anspruchsberechtigung nicht an.Dem entspricht im Bereich des Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrechts die Festsetzung und Leistung von Bezügen unter Vorbehalt (vgl. HessVGH, Urteil vom 23.12.1993 - 1 UE 1449/87; NdsOVG, Urteil vom 11.01.2007 - 5 LB 105/05).
- OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 105/05
Wegfall der Entreicherungseinrede wegen des Bestehens eines gesetzesimmanenten …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 9 K 2695/10
Dem entspricht im Bereich des Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrechts die Festsetzung und Leistung von Bezügen unter Vorbehalt (vgl. HessVGH, Urteil vom 23.12.1993 - 1 UE 1449/87; NdsOVG, Urteil vom 11.01.2007 - 5 LB 105/05). - VG Düsseldorf, 31.03.2003 - 23 K 6190/00
Berechnung des Versorgungsanspruchs eines emeritierten Professors; Ausgestaltung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 9 K 2695/10
Es kommt deshalb nicht darauf an, ob die den Schuldner begünstigende Bestimmung des § 814 BGB in Fällen wie diesen überhaupt anwendbar ist (vgl. zum Streitstand VG Düsseldorf, B. v. 31.03.2003, Az. 23 K 6190/00). - VGH Hessen, 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07
Zur Verjährung zurückzuzahlender Versorgungsbezüge
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 9 K 2695/10
Auch in Bezug auf die Verjährung von vor dem 1. Januar 2002 entstandenen Ansprüchen beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn die subjektiven Voraussetzungen des § 195 BGB n. F. vorliegen (HessVGH, B. v. 20.12.2007 - 1 UZ 1485/07 -). - BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 30.10
Vermögenszuordnung; Zuordnungsanspruch; Surrogat; Erlösauskehr; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 9 K 2695/10
Die Höchstfrist gemäß § 199 Abs. 4 BGB, wonach Ansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an verjähren, beginnt ebenfalls erst ab dem 1. Januar 2002 zu laufen (BVerwG, U.v.30.06.2011, Az. 3 C 30/10), so dass auch den Rückforderungsansprüchen der Beklagten, die den vor September 2000 liegenden Zeitraum betreffen, nicht die Einrede der Verjährung entgegengehalten werden kann.