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   VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 1855/05 (1)   

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https://dejure.org/2007,31397
VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 1855/05 (1) (https://dejure.org/2007,31397)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.11.2007 - 1 E 1855/05 (1) (https://dejure.org/2007,31397)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. November 2007 - 1 E 1855/05 (1) (https://dejure.org/2007,31397)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.11.2002 - C-356/00

    Testa und Lazzeri

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 1855/05
    Da die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie die Wertpapierdienstleistungen nur in Teilbereichen regelt, bleibt es dem jeweiligen nationalen Gesetzgeber unbenommen, für den nationalen Bereich die Bestimmungen der Richtlinien auch auf von ihr nicht erfasste weitere Dienstleistungen zu erstrecken (EuGH, Urteil v. 21.11.2002 Slg 2002 I Seite 10797 - Testa und Lazzeri - WM 2003, 1115).

    Die mit der Richtlinie eingeführte gegenseitige Anerkennung darf nur für die von der Richtlinie erfassten Dienstleistungen gelten (vgl. insoweit EuGH, Urteil v. 21.11.2002 a. a. O.).

    Der Anwendungsbereich des Umsetzungsrechtes darf nicht hinter dem Anwendungsbereich der Richtlinie zurückbleiben, darf aber jedenfalls dann - wenn es wie hier um die gegenseitige Anerkennung geht - den Anwendungsbereich nicht weiter abstecken als die Richtlinie selbst (vgl. hierzu EuGH, Urteil v. 21.11.2002 a. a. O.; Jarass/Beljin NVwZ 2004 Seite 1 (8)).

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 C 2.02

    Beschränkung, Broker, Derivate, Dienstleistungsfreiheit, Diskriminierung,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 1855/05
    Diese Auslegung entspreche auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 24.04.2002 (Az.: 6 C 2.02).
  • VGH Hessen, 14.02.2006 - 6 TG 1447/05

    Finanzdienstleistungsaufsicht; nicht genehmigungsbedürftiges Eigengeschäft;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 1855/05
    Durch diese erschöpfende Aufzählung wollte der Gesetzgeber den Begriff des Bankgeschäfts klar abgrenzen (vgl. Beschl. des Hess. VGH vom 14.02.2006, Az.: 6 TG 1447/05).
  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 1855/05
    Die Frage nach der Reichweite des Begriffes des Finanzgeschäftes ist aufgrund einer Wertung aller Umstände des einzelnen Falles unter Berücksichtigung der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung zu entscheiden (vgl. hierzu BVerwG, Urteil v. 27.03.1984 NJW 1985, 929).
  • VGH Hessen, 27.08.2003 - 6 TG 1581/03
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 1855/05
    Die Beklagte sieht den Begriff des Finanzkommissionsgeschäftes i. S. v. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 KWG nicht nur dann erfüllt, wenn ein Unternehmen auf einen konkreten Auftrag eines Kunden hin im eigenen Namen für fremde Rechnung Finanzinstrumente anschafft oder veräußert, sondern auch dann, wenn eine schuldrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Vertragskonstruktion gewählt wird, bei der ein Unternehmen von Anlegern Gelder entgegennimmt und mit diesen Geldern Finanzinstrumente anschafft und veräußert, wobei die Vorteile und Nachteile dieser Geschäfte sich nicht bei dem Unternehmen, sondern unmittelbar bei den Anlegern auswirken, also bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Handeln für fremde Rechnung vorweist (vgl. hierzu Sahavi ZIP 2005, 929; ständige Rechtsprechung der früher zuständigen 9. Kammer und des Hess. VGH; vgl. etwa Hess. VGH, Beschluss vom 27.08.2003 - 6 TG 1581/03; 26.04.2004 - 6 TG 3495/03).
  • RG, 30.06.1892 - I 335/91

    Stellt die im Falle des Art. 209d H.G.B. erfolgende Übernahme der Aktien einer zu

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 08.11.2007 - 1 E 1855/05
    Anschaffung ist abgeleiteter entgeltlicher Erwerb zu Eigentum mittels Rechtsgeschäft unter Lebenden (RGZ 31, 17, 18).
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