Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25686
VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03 (https://dejure.org/2003,25686)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.12.2003 - 9 G 6970/03 (https://dejure.org/2003,25686)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 9 G 6970/03 (https://dejure.org/2003,25686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,25686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 S 1 BBG, Art 33 Abs 2 GG, § 18 BBesG, § 25 BBesG, § 9 Abs 1 S 1 BGleiG
    Die Zuordnung von freien Dienstposten zu höherwertigen Beförderungsämtern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Zuordnung von freien Dienstposten zu höherwertigen Beförderungsämtern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03
    Ein Unterbleiben dieser Zuordnung oder eine Verfehlung der ihr zugrundezulegenden gesetzlichen Anforderungen stellt einen Verfahrensfehler dar, der regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung führt (Hess.VGH, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 - Hess.VGRspr.

    2001, 1 f. = DÖD 2000, 134 ff.; Kammer, Beschluss vom 17.11.1999 9 G 2241/99 - Hess.VGRspr.

  • VGH Hessen, 31.03.1994 - 1 TG 479/94

    Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch einstweilige Anordnung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03
    Die Verpflichtung, mit der Vollziehung der streitgegenständlichen Maßnahmen bis zum Abschluss des Rechtsschutzverfahrens abzuwarten, ergibt sich, worauf der Antragsteller zutreffend hingewiesen hat, auch unabhängig von gerichtlichen Zwischenverfügungen aus Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4 GG (HessVGH Beschluss vom 31.03.1994, ZBR 1995, 310; Beschluss vom 19.4.1995, NVwZ-RR 1996, 49); sie wird hier, wie dargelegt, auch nicht dadurch obsolet, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller eine freie Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 g BBO reservieren will.
  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03
    Die Verpflichtung, mit der Vollziehung der streitgegenständlichen Maßnahmen bis zum Abschluss des Rechtsschutzverfahrens abzuwarten, ergibt sich, worauf der Antragsteller zutreffend hingewiesen hat, auch unabhängig von gerichtlichen Zwischenverfügungen aus Art. 33 Abs. 2, Art. 19 Abs. 4 GG (HessVGH Beschluss vom 31.03.1994, ZBR 1995, 310; Beschluss vom 19.4.1995, NVwZ-RR 1996, 49); sie wird hier, wie dargelegt, auch nicht dadurch obsolet, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller eine freie Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 g BBO reservieren will.
  • VG Frankfurt/Main, 17.11.1999 - 9 G 2241/99

    Ernennung eines Konkurrenten durch verwaltungsgerichtliche Klage ; Vereitelung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03
    2001, 1 f. = DÖD 2000, 134 ff.; Kammer, Beschluss vom 17.11.1999 9 G 2241/99 - Hess.VGRspr.
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.2000 - 9 G 2808/00
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03
    Es hätte indes bereits Gegenstand der - hier nicht erfolgten - Ausschreibung der Beförderungsplanstellen sein müssen, wie die Kammer ebenfalls mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluss vom 07.09.2000 - 9 G 2808/00(V) - Hess.VGRspr.
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97

    Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03
    Die Antragsgegnerin kann nicht zu Gunsten des Antragstellers einen Anspruch auf Beförderung begründen; vielmehr ist, wenn sich das Begehren des Antragstellers in Bezug auf die hier streitgegenständlichen Beförderungsmaßnahmen durch Aushändigung der Ernennungsurkunden erledigen würde, über eine spätere Besetzung der weiteren verfügbaren Stellen der Besoldungsgruppe A 13 g BBO neu unter Berücksichtigung aller übrigen potentiell als Bewerber in Betracht kommenden Beamtinnen und Beamten zu entscheiden, und zwar in gleicher Weise, in der über die Besetzung der ursprünglichen Stellen zu entscheiden gewesen wäre (BVerwG, Urteil vom 22.01.1998 - ZBR 1998, 315, 316).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht