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   VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09.F   

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VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09.F (https://dejure.org/2009,27357)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09.12.2009 - 9 L 3454/09.F (https://dejure.org/2009,27357)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 9 L 3454/09.F (https://dejure.org/2009,27357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 3 S 1 GG, Art 2 Abs 2 EGRL 78/2000, Art 2 Abs 1 EGRL 78/2000, Art 1 EGRL 78/2000
    Richterbeförderung - Bewerbungsverfahrensanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    (Richterbeförderung - Bewerbungsverfahrensanspruch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
    Ein Anordnungsanspruch besteht folglich dann, wenn die übergangene Bewerberin glaubhaft machen kann, dass das Auswahlverfahren oder die hierauf beruhende Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und ihre Bewerbung bei Durchführung eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens möglicherweise erfolgreich gewesen wäre (BVerfG 1. Kammer 2. Senat B. v. 29.3.2003 - 2 BvR 31/03 - ZBR 2004, 46, 47: 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200, 201).

    Diese Grundsätze sind jedoch schon seit dem Beschluss der 1. Kammer des 2. Senats des BVerfG vom 24.9.2002 (a.a.O.) obsolet geworden, weil mit Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG und Art. 2 Abs. 3 HV unvereinbar.

    Darüber hinaus hat das Ministerium seiner Auswahlentscheidung hinsichtlich der in diesem Verfahren möglichen Überprüfung und Korrektur dienstlicher Beurteilungen Rechtsgrundsätze zugrunde gelegt, die einerseits nur für die in Kompetenzen im Verhältnis zur Exekutive beschränkten Gerichte Geltung haben können, andererseits selbst für die Fachgerichte in dieser Form keine Verbindlichkeit mehr beanspruchen, sondern zu mit Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG, Art. 2 Abs. 3 HV unvereinbaren Ergebnissen führen, wie das BVerfG (B. v. 24.9.2002, a.a.O.) zutreffend festgestellt hat.

  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 431/08

    Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
    Es gilt insoweit das Gleiche wie für Verstöße eines Arbeitgebers oder Dienstherrn gegen § 82 S. 2 SGB IX, wie das BAG zutreffend entschieden hat (vgl. BAG U. v. 21.7.2009 - 9 AZR 431/08 - NZA 2009, 1087, 1090 Rn. 42 m.w.N.).

    Die aktenmäßig dokumentierten Auswahlerwägungen lassen an keiner Stelle erkennen, dass dem Alter der Antragstellerin oder der ausgewählten Personen im Motivbündel keinerlei Rolle zugemessen wurde (zu den Anforderungen an eine Widerlegung eines Indizes BAG U. v. 21.7.2009, a.a.O. Rn. 44 ff.).

  • VG Köln, 14.11.2014 - 9 K 3016/09

    Erteilung einer Entgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur für die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
    Zwar könnte die Antragstellerin ihre Klage (9 K 3016/09.F(V)) gegen die ihr am 27. Mai 2009 erteilte dienstliche Beurteilung weiterführen.

    Die das Widerspruchsverfahren bezüglich der angegriffenen dienstlichen Beurteilung betreffende Verwaltungsakte liegt der Kammer lediglich als Teil der Verfahrensakte 9 K 3016/09.F(V) vor, betreffend die nach Erlass des Widerspruchsbescheides erhobene Klage gegen die letzte dienstliche Beurteilung der Antragstellerin.

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
    Weiterer Vortrag ist im Eilverfahren ausgeschlossen, weil über die im Auswahlvermerk gekennzeichneten Auswahlerwägungen hinaus eine Ergänzung der vor der Bekanntgabe fertig gestellten Auswahlerwägungen unzulässig ist (BVerfG 1. Kammer 2. Senat B. v. 9.7.2007 - 2 BvR 206/07 - ZBR 2008, 169, 170).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
    § 10 Abs. 1 S. 2, 3 HGlG schützt das Recht auf ein auch die Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 GG berücksichtigendes Auswahlverfahren, um die typischerweise Frauen treffenden Nachteile im Berufsleben und beim beruflichen Aufstieg auszugleichen (LT-Drucks. a.a.O. S. 19, 29 f.; zur Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 RL 2006/54/EG EuGH U. v. 6.7.2000 - Rs. C-407/98 - NZA 2000, 935, 938 Rn. 47 = HGlG-ES E.III.3.2 Art. 2 RL 76/207/EWG Nr. 20 - "Abrahamsson u. Anderson"; 28.3.2000 - Rs. C-158/97 - NZA 2000, 473, 475 f. Rn. 31 f. = HGlG-ES E.III.3.2 Art. 2 RL 76/207/EWG Nr. 18 - "Badeck u.a.").
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
    Derartige Veränderungen werden jedoch nicht mitgeteilt, sodass nicht nachvollzogen werden kann, warum die früher bemerkenswert oder besonders ausgeprägte soziale Kompetenz jetzt nicht einmal mehr das Niveau einer - einfach - ausgeprägten sozialen Kompetenz erreichen soll (zum Gebot der Plausibilisierung von Werturteilen BVerwG U. v. 26.6.1980 - 2 C 8.78 - E 60, 245, 251 f.).
  • EuGH, 06.07.2000 - C-407/98

    DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
    § 10 Abs. 1 S. 2, 3 HGlG schützt das Recht auf ein auch die Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 2 GG berücksichtigendes Auswahlverfahren, um die typischerweise Frauen treffenden Nachteile im Berufsleben und beim beruflichen Aufstieg auszugleichen (LT-Drucks. a.a.O. S. 19, 29 f.; zur Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 RL 2006/54/EG EuGH U. v. 6.7.2000 - Rs. C-407/98 - NZA 2000, 935, 938 Rn. 47 = HGlG-ES E.III.3.2 Art. 2 RL 76/207/EWG Nr. 20 - "Abrahamsson u. Anderson"; 28.3.2000 - Rs. C-158/97 - NZA 2000, 473, 475 f. Rn. 31 f. = HGlG-ES E.III.3.2 Art. 2 RL 76/207/EWG Nr. 18 - "Badeck u.a.").
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
    Nur so lässt nach Auffassung des BVerfG der durch Art. 3 Abs. 2 GG gebotene wirkungsvolle Schutz vor derartigen Benachteiligungen erreichen (BVerfG v. v. 16.11.1993 - 1 BvR 258/86 - E 89, 276, 287 f. = HGlG-ES E.II.1 Art. 3 GG Nr. 5).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
    Danach können Fehler eines Auswahlverfahrens insbesondere in der Feststellung der Qualifikation der abgelehnten Bewerberin, des abgelehnten Bewerbers liegen wie auch in der Feststellung der Qualifikation der ausgewählten Bewerber oder Bewerberinnen (BVerfG 1. Kammer 2. Senat B. v. 20.9.2007 - 2 BvR 1972/07 - ZBR 2008, 167, 167; 2.10.2007 - 2 BvR 2437/04 - ZBR 2008, 164, 165; 8.10.2007 - 2 BvR 1856/07 - ZBR 2008, 162, 163).
  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2009 - 12 L 862/09

    Beförderung, Stellenbesetzung, Dokumentation, Personalrat

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
    Dies setzt entsprechende eigenständige zusätzliche Erwägungen voraus (vgl. VG Gelsenkirchen B. v. 16.11.2009 - 12 L 862/09 - juris).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener - bei

  • VGH Hessen, 02.07.1996 - 1 TG 1445/96

    Personalauswahlentscheidung: Bewerbung um ein höheres Richteramt - Eignungs- und

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

  • VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05

    Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe; Beförderung,

  • BVerwG, 01.12.1978 - 7 C 68.77

    Ausbildungsnote - Anrechnung auf Gesamtnote - Zweite juristische Staatsprüfung -

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

  • VG Frankfurt/Main, 10.01.2014 - 9 L 3797/13

    Bewerbungsverfahrensanspruch

    (2) Die Notwendigkeit einer Plausibilisierung auch durch die Darlegung von Tatsachen kann sich ausnahmsweise dann ergeben, wenn eine Beurteilung deutlich schlechter ist als eine vorangegangene, ohne dass sich die Gründe für diese Verschlechterung bereits dem Beurteilungstext selbst entnehmen lassen (vgl. VG Frankfurt, B. v. 08.12.2009, 9 L 3454/09 Rdn. 23 f.; VG Karlsruhe, B. v. 24.10.2011, 4 K 2146/11 - juris Rdn. 13 ff.).

    Die soziale Kompetenz der Antragstellerin wurde im vorausgegangenen Dienstzeugnis vom 18.01.2012 ebenfalls mit "in angemessener Weise gut ausgeprägt" beurteilt, und die von der Antragstellerin angesprochene Thematik einer Verschlechterung der Bewertung ihrer sozialen Kompetenz gegenüber mehreren bis Anfang des Jahres 2008 ergangenen dienstlichen Beurteilungen war bereits Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren zwischen den Beteiligten (VG Frankfurt, B. v. 08.12.2009, a. a. O, sowie nachgehend VGH Kassel, B. v. 15.04.2010, 1 B 3265/09; VG Frankfurt, B. v. 13.10.2010, 9 L 1451/10; VG Frankfurt, U. v. 30.11.2011, 9 K 4691/10), nach deren Ergebnis gegen die seinerzeitige Herabstufung der sozialen Kompetenz, weil der Antragsgegner durch Schilderung von die Antragstellerin betreffenden einzelnen Vorkommnissen seine geänderte Einschätzung nachträglich plausibel gemacht hatte, keine rechtlichen Bedenken bestehen.

    Sie beschränkt sich durch die umfassende Bezugnahme auf die ausführlichen, im Hinblick auf alle maßgeblichen Faktoren abwägenden Erwägungen des Präsidenten des Oberlandesgerichts A-Stadt nicht auf den nach der Rechtsprechung des BVerwG primär maßgeblichen Vergleich der abschließenden Gesamturteile (vgl. BVerwG Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - juris, Rdnr. 46), sondern schließt auch eine differenzierte Betrachtung und Bewertung anhand derjenigen Merkmalsgruppen des Anforderungsprofils, auf die es für die angestrebte Stelle ankommt - Grundanforderungen, Fachkompetenz, soziale Kompetenz - und ihrer einzelnen Ausprägungen ein und wird so den Anforderungen gerecht, die die Kammer aufgestellt hat (vgl. VG A-Stadt Beschl. v. 09.12.2009 - 9 L 3454/09 - juris, Rdnr. 14).

  • VG Frankfurt/Main, 30.04.2013 - 9 L 4925/12

    Leistungsvergleich im beamtenrechtlichen Auswahlverfahren: Zur Frage der

    (2) Die Notwendigkeit einer Plausibilisierung auch durch die Darlegung von Tatsachen kann sich ausnahmsweise dann ergeben, wenn eine Beurteilung deutlich schlechter ist als eine vorangegangene, ohne dass sich die Gründe für diese Verschlechterung bereits dem Beurteilungstext selbst entnehmen lassen (vgl. VG Frankfurt, B. v. 08.12.2009, 9 L 3454/09 Rdn. 23 f.; VG Karlsruhe, B. v. 24.10.2011, 4 K 2146/11 - juris Rdn. 13 ff.).

    Die soziale Kompetenz der Antragstellerin wurde im vorausgegangenen Dienstzeugnis vom 18.01.2012 ebenfalls mit "in angemessener Weise gut ausgeprägt" beurteilt, und die von der Antragstellerin angesprochene Thematik einer Verschlechterung der Bewertung ihrer sozialen Kompetenz gegenüber mehreren bis Anfang des Jahres 2008 ergangenen dienstlichen Beurteilungen war bereits Gegenstand verschiedener Gerichtsverfahren zwischen den Beteiligten (VG Frankfurt, B. v. 08.12.2009, a. a. O, sowie nachgehend VGH Kassel, B. v. 15.04.2010, 1 B 3265/09; VG Frankfurt, B. v. 13.10.2010, 9 L 1451/10; VG Frankfurt, U. v. 30.11.2011, 9 K 4691/10), nach deren Ergebnis gegen die seinerzeitige Herabstufung der sozialen Kompetenz, weil der Antragsgegner durch Schilderung von die Antragstellerin betreffenden einzelnen Vorkommnissen seine geänderte Einschätzung nachträglich plausibel gemacht hatte, keine rechtlichen Bedenken bestehen.

    Sie beschränkt sich nicht auf den hierfür maßgeblichen Vergleich des jeweiligen abschließenden Gesamturteils (vgl. BVerwG, U. v. 04.11.2010, 2 C 16/09, juris Rdn. 46), sondern schließt auch eine differenzierte Betrachtung und Bewertung anhand der einschlägigen Merkmalsgruppen - Grundanforderungen, Fachkompetenz, soziale Kompetenz - und ihrer einzelnen Ausprägungen ein (vgl. VG Frankfurt, B. v. 09.12.2009, 9 L 3454/09 - juris Rdn. 14).

  • VG Frankfurt/Main, 29.12.2009 - 9 L 2614/09

    Unzureichende Auswahlerwägungen

    Dabei folgt das Gericht den Erwägungen, die es bereit im Beschluss vom 9. Dezember 2009 (9 L 3454/09) angestellt hat.
  • VG Frankfurt/Main, 12.05.2010 - 9 L 112/10

    Beamtenrecht: Bewerbungsverfahrensanspruch

    Das Ministerium durfte als zuständige Ernennungsbehörde die Entscheidung über die Ernennung und folglich auch die dieser vorgelagerte Auswahlentscheidung nicht ohne besondere Ermächtigung auf eine andere Stelle übertragen (HessVGH B. v. 28.3.2006 - 1 UE 981/05 - ZBR 2007, 271, 272 m. w. N.; Kammer, B. v. 9. Dezember 2009 - 9 L 3454/09.F).
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