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   VG Frankfurt/Main, 11.01.2002 - 1 G 4977/01   

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https://dejure.org/2002,23859
VG Frankfurt/Main, 11.01.2002 - 1 G 4977/01 (https://dejure.org/2002,23859)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11.01.2002 - 1 G 4977/01 (https://dejure.org/2002,23859)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Januar 2002 - 1 G 4977/01 (https://dejure.org/2002,23859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 Nr 2 AuslG, § 9 Abs 1 Nr 2 AuslG, § 20 Abs 4 AuslG, § 69 Abs 2 AuslG, § 69 Abs 3 AuslG
    Differenzierung zwischen "Unerlaubte Einreise" und "ohne erforderliches Visum"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Differenzierung zwischen "Unerlaubte Einreise" und "ohne erforderliches Visum"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 30.09.1992 - 12 TG 947/92

    Unerlaubte Einreise eines Negativstaaters mit unzureichendem Visum;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.01.2002 - 1 G 4977/01
    Richtet sich ein Antragsteller im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Versagung der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung, so ist nach der Rechtssprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes das Begehren nach § 80 Abs. 5 VwGO zu beurteilen, wenn das Versagen der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung zugleich ein kraft Gesetzes eingetretenes fiktives Bleiberecht beendet, dessen Fortbestand im Falle des Erfolges des Eilantrages erreicht werden könnte (HessVGH, 30.09.1993, 12 TG 947/92, EZAR 622 Nr. 17 = Informationsbrief AuslR 1993, S. 67).

    Wie jedoch die Entstehungsgeschichte zeigt, betrifft die Vorschrift des § 69 Abs. 2 S. 1 AuslG alle von § 69 Abs. 3 AuslG nicht erfassten Fälle, in denen erstmals nach der Einreise bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird (Bundestagsdrucksache 11/6321, S. 80; VGH Kassel, 30.09.1992 12 TG 947/92, EZAR 622 Nr. 17; OVG Münster, 20.02.2001, 18 B 2025/99, NVwZ-RR 2001, S. 538).

    Zwischen § 71 Abs. 2 S. 1 AuslG und § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AuslG besteht auch kein unauflösbarer Wertungswiderspruch (vgl. HessVGH, 30.09.1992, 12 TG 947/92, EZAR 622 Nr. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2001 - 18 B 2025/99

    Entstehung einer Duldungsfiktion nach Beantragung der Erteilung einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.01.2002 - 1 G 4977/01
    Wie jedoch die Entstehungsgeschichte zeigt, betrifft die Vorschrift des § 69 Abs. 2 S. 1 AuslG alle von § 69 Abs. 3 AuslG nicht erfassten Fälle, in denen erstmals nach der Einreise bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt wird (Bundestagsdrucksache 11/6321, S. 80; VGH Kassel, 30.09.1992 12 TG 947/92, EZAR 622 Nr. 17; OVG Münster, 20.02.2001, 18 B 2025/99, NVwZ-RR 2001, S. 538).

    Zwar vertritt insoweit die - soweit ersichtlich - fast gesamte oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bei einem Sachverhalt wie dem Vorliegendem, also bei der Einreise eines Negativ-Staaters mit einem ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteiltem Besuchsvisums, wenn der Ausländer bereits im Zeitpunkt der Einreise eines zustimmungsbedürftigen Visums bedurft hätte, die Auffassung, dass es sich um eine unerlaubte Einreise gemäß § 58 Abs. 1 AuslG handelt (vgl. OVG Hamburg, EZAR 622 Nr. 12; OVG Schleswig Informationsbrief AuslR 1992, S. 125; VGH Mannheim Informationsbrief AuslR 1993, S. 14; OVG Münster, 20.02.2001, 18 B 2025/99, NVwZ-RR 2001, S. 538 sowie VGH Kassel, 14.11.1995, 12 TG 1358/95; andere Ansicht lediglich OVG Bremen, 19.07.1994, Informationsbrief AuslR 1995, S. 107; offengelassen BVerwG, 18.06.1996, Informationsbrief AuslR 1997 S. 21, 22).

  • VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers bei Einreise mit bloßem Besuchsvisum trotz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.01.2002 - 1 G 4977/01
    Zwar vertritt insoweit die - soweit ersichtlich - fast gesamte oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung bei einem Sachverhalt wie dem Vorliegendem, also bei der Einreise eines Negativ-Staaters mit einem ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erteiltem Besuchsvisums, wenn der Ausländer bereits im Zeitpunkt der Einreise eines zustimmungsbedürftigen Visums bedurft hätte, die Auffassung, dass es sich um eine unerlaubte Einreise gemäß § 58 Abs. 1 AuslG handelt (vgl. OVG Hamburg, EZAR 622 Nr. 12; OVG Schleswig Informationsbrief AuslR 1992, S. 125; VGH Mannheim Informationsbrief AuslR 1993, S. 14; OVG Münster, 20.02.2001, 18 B 2025/99, NVwZ-RR 2001, S. 538 sowie VGH Kassel, 14.11.1995, 12 TG 1358/95; andere Ansicht lediglich OVG Bremen, 19.07.1994, Informationsbrief AuslR 1995, S. 107; offengelassen BVerwG, 18.06.1996, Informationsbrief AuslR 1997 S. 21, 22).
  • VGH Hessen, 29.01.1997 - 12 TG 996/96

    Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - Entstehungstatbestände; kein

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 11.01.2002 - 1 G 4977/01
    Zwar könnte bei einer derartigen Fallkonstellation dem Wortlaut nach der Anwendungsbereich des § 69 Abs. 2 S. 1 AuslG auf die Verlängerung des Visums beschränkt sein (vgl. VGH Kassel, 29.01.1997, 12 TG 996/96).
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