Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06.A |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 73 Abs 1 AsylVfG, § 73 Abs 2a AsylVfG, § 77 Abs 1 AsylVfG, § 51 Abs 1 AuslG
(Asylverfahrensrecht: Widerruf einer asylrechtlichen Festsetzung; analoge Anwendung des neuen Rechts in § 73 Abs. 2a AsylVfG auf Altfälle; Ermessensausübung bei der Widerrufsentscheidung) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Asylverfahrensrecht: Widerruf einer asylrechtlichen Festsetzung; analoge Anwendung des neuen Rechts in § 73 Abs. 2a AsylVfG auf Altfälle; Ermessensausübung bei der Widerrufsentscheidung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 10.05.2005 - 23 B 05.30217
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsschutz, Gesetzesänderung, …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06
Dafür spricht nicht nur die Überlegung, dass es als evident sach- und gleichheitswidrig erschiene, in allen Fällen, in denen die Prüfung nach Abs. 2 a nach Maßgabe der alten Rechtslage nicht stattgefunden hat, die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit einer Ermessensentscheidung über einen etwaigen Widerruf um weitere 3 Jahre bis zu der dann nach Abs. 2 a erforderlich werdenden Prüfung durch das Bundesamt aufzuschieben (BayVGH 10. Mai 2005 - 23 B 05.30217 - und vom 30. Mai 2005 - 23 B 05.30189), obwohl im Einzelfall weit mehr als 3 Jahre nach dem Eintritt der Bestandskraft der zu widerrufenden Bescheide vergangen sein können und im Fall der Klägerin auch vergangen sind. - VG Köln, 10.06.2005 - 18 K 4074/04
Irak, Widerruf, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt, …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06
Mangels entsprechender Übergangsvorschriften hatte bereits das Bundesamt im laufenden Widerrufsverfahren die neue Fassung der Vorschrift zu berücksichtigen; denn neue verfahrensrechtliche Vorschriften gelten jedenfalls für solche Verwaltungsverfahren, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Vorschriften noch nicht abgeschlossen sind, sodass die geänderte Fassung des § 73 AsylVfG für alle Verwaltungsverfahren maßgebend ist, in denen der Widerrufsbescheid nach dem 01. Januar 2005 ergangen ist (vgl. auch HessVGH 24. August 2005 - 7 UZ 1707/05.A m. w. N.; BayVGH 25. April 2005 - 21 ZP 05.30260; VG Köln 10. Juni 2005 - 18 K 4074/04.A - Juris m. w. N.). - VGH Bayern, 30.05.2005 - 23 B 05.30189
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06
Dafür spricht nicht nur die Überlegung, dass es als evident sach- und gleichheitswidrig erschiene, in allen Fällen, in denen die Prüfung nach Abs. 2 a nach Maßgabe der alten Rechtslage nicht stattgefunden hat, die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit einer Ermessensentscheidung über einen etwaigen Widerruf um weitere 3 Jahre bis zu der dann nach Abs. 2 a erforderlich werdenden Prüfung durch das Bundesamt aufzuschieben (BayVGH 10. Mai 2005 - 23 B 05.30217 - und vom 30. Mai 2005 - 23 B 05.30189), obwohl im Einzelfall weit mehr als 3 Jahre nach dem Eintritt der Bestandskraft der zu widerrufenden Bescheide vergangen sein können und im Fall der Klägerin auch vergangen sind. - VG Karlsruhe, 10.03.2005 - A 2 K 12193/03
Widerruf der Feststellung nach § 51 Abs 1 AuslG 1990 - Kosovo-Albaner
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06
Gleichwohl kann auf dieser Rechtsgrundlage auch - wie hier - die Feststellung widerrufen werden, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG a. F. vorliegen, obwohl diese Vorschrift am 01. Januar 2005 außer Kraft getreten ist (…so auch VG Köln, a. a. O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2005 - A 2 K 12193/03 - Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2005 - 4 K 553/04.A - Juris). - VG Düsseldorf, 17.01.2005 - 4 K 553/04
Türkei, Kurden, PKK, Mitglieder, Haft, Straftäter, Terrorismusvorbehalt, …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06
Gleichwohl kann auf dieser Rechtsgrundlage auch - wie hier - die Feststellung widerrufen werden, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG a. F. vorliegen, obwohl diese Vorschrift am 01. Januar 2005 außer Kraft getreten ist (…so auch VG Köln, a. a. O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2005 - A 2 K 12193/03 - Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2005 - 4 K 553/04.A - Juris).