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   VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06.A   

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https://dejure.org/2007,31760
VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06.A (https://dejure.org/2007,31760)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.06.2007 - 10 E 1134/06.A (https://dejure.org/2007,31760)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 10 E 1134/06.A (https://dejure.org/2007,31760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 73 Abs 1 AsylVfG, § 73 Abs 2a AsylVfG, § 77 Abs 1 AsylVfG, § 51 Abs 1 AuslG
    (Asylverfahrensrecht: Widerruf einer asylrechtlichen Festsetzung; analoge Anwendung des neuen Rechts in § 73 Abs. 2a AsylVfG auf Altfälle; Ermessensausübung bei der Widerrufsentscheidung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Asylverfahrensrecht: Widerruf einer asylrechtlichen Festsetzung; analoge Anwendung des neuen Rechts in § 73 Abs. 2a AsylVfG auf Altfälle; Ermessensausübung bei der Widerrufsentscheidung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 10.05.2005 - 23 B 05.30217

    Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsschutz, Gesetzesänderung,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06
    Dafür spricht nicht nur die Überlegung, dass es als evident sach- und gleichheitswidrig erschiene, in allen Fällen, in denen die Prüfung nach Abs. 2 a nach Maßgabe der alten Rechtslage nicht stattgefunden hat, die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit einer Ermessensentscheidung über einen etwaigen Widerruf um weitere 3 Jahre bis zu der dann nach Abs. 2 a erforderlich werdenden Prüfung durch das Bundesamt aufzuschieben (BayVGH 10. Mai 2005 - 23 B 05.30217 - und vom 30. Mai 2005 - 23 B 05.30189), obwohl im Einzelfall weit mehr als 3 Jahre nach dem Eintritt der Bestandskraft der zu widerrufenden Bescheide vergangen sein können und im Fall der Klägerin auch vergangen sind.
  • VG Köln, 10.06.2005 - 18 K 4074/04

    Irak, Widerruf, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Entscheidungszeitpunkt,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06
    Mangels entsprechender Übergangsvorschriften hatte bereits das Bundesamt im laufenden Widerrufsverfahren die neue Fassung der Vorschrift zu berücksichtigen; denn neue verfahrensrechtliche Vorschriften gelten jedenfalls für solche Verwaltungsverfahren, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Vorschriften noch nicht abgeschlossen sind, sodass die geänderte Fassung des § 73 AsylVfG für alle Verwaltungsverfahren maßgebend ist, in denen der Widerrufsbescheid nach dem 01. Januar 2005 ergangen ist (vgl. auch HessVGH 24. August 2005 - 7 UZ 1707/05.A m. w. N.; BayVGH 25. April 2005 - 21 ZP 05.30260; VG Köln 10. Juni 2005 - 18 K 4074/04.A - Juris m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.05.2005 - 23 B 05.30189
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06
    Dafür spricht nicht nur die Überlegung, dass es als evident sach- und gleichheitswidrig erschiene, in allen Fällen, in denen die Prüfung nach Abs. 2 a nach Maßgabe der alten Rechtslage nicht stattgefunden hat, die vom Gesetzgeber eingeräumte Möglichkeit einer Ermessensentscheidung über einen etwaigen Widerruf um weitere 3 Jahre bis zu der dann nach Abs. 2 a erforderlich werdenden Prüfung durch das Bundesamt aufzuschieben (BayVGH 10. Mai 2005 - 23 B 05.30217 - und vom 30. Mai 2005 - 23 B 05.30189), obwohl im Einzelfall weit mehr als 3 Jahre nach dem Eintritt der Bestandskraft der zu widerrufenden Bescheide vergangen sein können und im Fall der Klägerin auch vergangen sind.
  • VG Karlsruhe, 10.03.2005 - A 2 K 12193/03

    Widerruf der Feststellung nach § 51 Abs 1 AuslG 1990 - Kosovo-Albaner

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06
    Gleichwohl kann auf dieser Rechtsgrundlage auch - wie hier - die Feststellung widerrufen werden, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG a. F. vorliegen, obwohl diese Vorschrift am 01. Januar 2005 außer Kraft getreten ist (so auch VG Köln, a. a. O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2005 - A 2 K 12193/03 - Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2005 - 4 K 553/04.A - Juris).
  • VG Düsseldorf, 17.01.2005 - 4 K 553/04

    Türkei, Kurden, PKK, Mitglieder, Haft, Straftäter, Terrorismusvorbehalt,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 12.06.2007 - 10 E 1134/06
    Gleichwohl kann auf dieser Rechtsgrundlage auch - wie hier - die Feststellung widerrufen werden, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG a. F. vorliegen, obwohl diese Vorschrift am 01. Januar 2005 außer Kraft getreten ist (so auch VG Köln, a. a. O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2005 - A 2 K 12193/03 - Juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2005 - 4 K 553/04.A - Juris).
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