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   VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98.A   

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https://dejure.org/2003,23247
VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98.A (https://dejure.org/2003,23247)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.01.2003 - 10 E 30852/98.A (https://dejure.org/2003,23247)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Januar 2003 - 10 E 30852/98.A (https://dejure.org/2003,23247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 51 Abs 1 AuslG, § 53 AuslG
    Einzelfall einer Klage auf Wiederaufgreifen des Verfahren aufgrund eines (Asylfolge) Antrags mit dem Ziel der Anerkennung als Asylberechtigter zumindest jedoch des Vorliegens von Abschiebungshindernissen aufgrund einer Depression, die in der Türkei nicht behandelt werden ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einzelfall einer Klage auf Wiederaufgreifen des Verfahren aufgrund eines (Asylfolge) Antrags mit dem Ziel der Anerkennung als Asylberechtigter zumindest jedoch des Vorliegens von Abschiebungshindernissen aufgrund einer Depression, die in der Türkei nicht behandelt werden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98
    Hindernisse, die eine Vollstreckung der Ausreisepflicht entgegen stehen, weil andernfalls ein geschütztes Rechtsgut im Bundesgebiet verletzt würde ("inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse"), fallen dagegen nicht unter § 53 AuslG (BVerwG, NVwZ 1998, 526 und BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 98/96, InfAuslR 1998, 189 [190]).

    33 Die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatland verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind bzw. eine bereits begonnene Behandlung nicht (adäquat) fortgesetzt werden kann, kann grundsätzlich ein von § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG erfasstes Abschiebungshindernis im vorstehend definierten Sinne darstellen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Gefahr der Verschlechterung der Gesundheit durch die individuelle Konstitution des Ausländers bedingt oder mitbedingt ist (BVerwG, Beschl. v. 29.07.1999 - 9 C 2/99, NVwZ 1998, 526).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98
    Hindernisse, die eine Vollstreckung der Ausreisepflicht entgegen stehen, weil andernfalls ein geschütztes Rechtsgut im Bundesgebiet verletzt würde ("inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse"), fallen dagegen nicht unter § 53 AuslG (BVerwG, NVwZ 1998, 526 und BVerwG, Urteil vom 25.11.1997 - 9 C 98/96, InfAuslR 1998, 189 [190]).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9/95 - BVerwGE 99, 324 [328], Urteil vom 19.11.1996 - BVerwG 1 C 6/95 - BVerwGE 101, 249 [258] und Urteil vom 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4/98 - BVerwGE aus Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 2 GG - als Ausdruck eines menschenrechtlichen Mindeststandards (vgl. auch das Urteil vom 24.05.2000 - BVerwG 9 C 34/99 - BVerwGE 111, 223 [228 f.]) - jedem betroffenen Ausländer trotz Fehlens einer Ermessensentscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 2, § 54 AuslG Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren.
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98
    28 Soweit sich die Klägerin auf den Umstand beruft, aufgrund der erlebten Ereignisse in der Türkei an einer depressiven Erkrankung zu leiden, so kann hierin kein Abschiebungshindernis i.S.d. § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK gesehen werden, denn die konkreten Fallumstände sprechen nicht für die Annahme der Gefahr für die im Abschiebungsschutz nachsuchende Klägerin, im Zielland der Abschiebung einer unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung durch den türkischen Staat oder staatsähnlichen Organisation unterworfen zu werden, was ein geplantes, vorsätzlich, auf eine bestimmte Person gerichtete Handeln voraussetzt (s. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15/95, BVerwGE 99, 331 [333 f.] = NVwZ 1996, 476 und Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38/96, InfAuslR 1997, 341 = NVwZ 1997, 1127).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9/95 - BVerwGE 99, 324 [328], Urteil vom 19.11.1996 - BVerwG 1 C 6/95 - BVerwGE 101, 249 [258] und Urteil vom 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4/98 - BVerwGE aus Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 2 GG - als Ausdruck eines menschenrechtlichen Mindeststandards (vgl. auch das Urteil vom 24.05.2000 - BVerwG 9 C 34/99 - BVerwGE 111, 223 [228 f.]) - jedem betroffenen Ausländer trotz Fehlens einer Ermessensentscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 2, § 54 AuslG Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98
    Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9/95 - BVerwGE 99, 324 [328], Urteil vom 19.11.1996 - BVerwG 1 C 6/95 - BVerwGE 101, 249 [258] und Urteil vom 08.12.1998 - BVerwG 9 C 4/98 - BVerwGE aus Artikel 1 Abs. 1 und Artikel 2 Abs. 2 GG - als Ausdruck eines menschenrechtlichen Mindeststandards (vgl. auch das Urteil vom 24.05.2000 - BVerwG 9 C 34/99 - BVerwGE 111, 223 [228 f.]) - jedem betroffenen Ausländer trotz Fehlens einer Ermessensentscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 2, § 54 AuslG Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren.
  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98
    Dagegen handelt es sich bei einer behaupteten Suizidgefahr um eine Abschiebung regelmäßig nur vorübergehend hinderlichen Umstand, der im Zusammenhang mit den den Abschiebestaat zuzurechnenden tatsächlichen Beeinträchtigung steht, der typischerweise mit dem Vollzug einer Abschiebung verbunden ist, also um ein sogenanntes "inlandsbezogenes" Vollstreckungshindernis, über dessen Vorliegen nicht das Bundesamt, sondern allein die zuständige Ausländerbehörde zu befinden hat (vgl. BVerfG [1. Kammer des 2. Senats], Beschl. v. 16.04.2002 - 2 BvR 553/02, NVwZ Beilage I/2002, 91).
  • BVerwG, 29.07.1999 - 9 C 2.99

    Androhung der Abschiebung nach Rest-Jugoslawien/Kosovo - Krankheiten der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98
    33 Die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatland verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind bzw. eine bereits begonnene Behandlung nicht (adäquat) fortgesetzt werden kann, kann grundsätzlich ein von § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG erfasstes Abschiebungshindernis im vorstehend definierten Sinne darstellen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Gefahr der Verschlechterung der Gesundheit durch die individuelle Konstitution des Ausländers bedingt oder mitbedingt ist (BVerwG, Beschl. v. 29.07.1999 - 9 C 2/99, NVwZ 1998, 526).
  • VG Frankfurt/Main, 22.06.2001 - 15 E 4901/99

    Abschiebungshindernis; Verschlimmerung einer Krankheit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98
    Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main habe in seinem Urteil vom 22.06.2001 (15 E 4901/99.A(1)) festgestellt, dass sich die medizinische Versorgung in der Türkei dadurch kennzeichne, dass von einer fast völligen Ausweglosigkeit bestimmter Gruppen psychisch kranker Menschen auszugehen sei, adäquate Behandlungsmethoden und -verfahren in Anspruch nehmen zu können.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.01.2003 - 10 E 30852/98
    28 Soweit sich die Klägerin auf den Umstand beruft, aufgrund der erlebten Ereignisse in der Türkei an einer depressiven Erkrankung zu leiden, so kann hierin kein Abschiebungshindernis i.S.d. § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK gesehen werden, denn die konkreten Fallumstände sprechen nicht für die Annahme der Gefahr für die im Abschiebungsschutz nachsuchende Klägerin, im Zielland der Abschiebung einer unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung durch den türkischen Staat oder staatsähnlichen Organisation unterworfen zu werden, was ein geplantes, vorsätzlich, auf eine bestimmte Person gerichtete Handeln voraussetzt (s. BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15/95, BVerwGE 99, 331 [333 f.] = NVwZ 1996, 476 und Urt. v. 15.04.1997 - 9 C 38/96, InfAuslR 1997, 341 = NVwZ 1997, 1127).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • VG Frankfurt/Main, 27.07.2004 - 10 E 4007/01

    Abschiebungshindernis; Rückkehrmöglichkeit; Türkei; posttraumatische

    Die Vorschrift erfasst aber nur solche Gefahren, die in den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat begründet sind, während Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solche ergeben, nur von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis berücksichtigt werden können (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2003 - 10 E 30852/98.A).

    (1) Wie das Gericht in zahlreichen Beschlüssen und etlichen Urteilen entschieden hat, ist eine Behandlung von Erkrankungen der ICD 10, F 43.1, F 43.2 und F 62.0, insbesondere der posttraumatischen Belastungsstörung in der Türkei möglich (z. B. Beschlüsse vom 16.04.2003 - 10 G 3498/02.A, 16.04.2003 - 10 G 3614/02.A, 13.06.2003, 10 G 2809/03.A - 18.07.2003, 10 G 3209/03.A - 24.09.2003 - 10 G 4469/03.A, 28.10.2003, 10 G 5405/03.A - 05.02.2004, 10 G 6624/03.A - 26.04.2004, 10 G 1833/04.A - 26.04.2004 - 10 G 1893/04.A; Urteile vom 14.01.2003 - 10 E 30852/98.A, 21.10.2003 - 10 E 4989/99).

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