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   VG Frankfurt/Main, 14.07.2003 - 1 E 2225/03.AO   

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VG Frankfurt/Main, 14.07.2003 - 1 E 2225/03.AO (https://dejure.org/2003,22129)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.07.2003 - 1 E 2225/03.AO (https://dejure.org/2003,22129)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Juli 2003 - 1 E 2225/03.AO (https://dejure.org/2003,22129)
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  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.07.2003 - 1 E 2225/03
    Nach Art. 16 a Abs. 1 GG ist als Asylberechtigter anzuerkennen, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (BVerfGE 54, 341 (357)).

    Besteht keine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder physische Freiheit, sondern befürchtet der Asylbewerber eine Beeinträchtigung anderer Rechtsgüter, wie der freien Religionsausübung, der Freiheit der beruflichen oder wirtschaftlichen Betätigung, ist ein Asylrecht wegen politischer Verfolgung nur zu bejahen, wenn die Beeinträchtigung nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bevölkerung des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen hat (BVerfGE 54, 341 (357)).

    Hat ein Asylbewerber schon einmal politische Verfolgung erlitten, so kann ihm asylrechtlicher Schutz nur versagt werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (BVerfGE 54, 341 (361)).

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.07.2003 - 1 E 2225/03
    Im ersteren Falle genügt im Hinblick auf den Beweisnotstand des Asylbewerbers die Glaubhaftmachung; im letzteren Fall bedarf es des vollen Nachweises (BVerwGE 55, 82 (86)).
  • VG Frankfurt/Main, 29.07.2002 - 1 E 1797/02

    Aserbaidschan, Armenier, Gemischt-nationale Abstammung, Gruppenverfolgung,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.07.2003 - 1 E 2225/03
    Ein Vergleich des Schicksals der Klägerin mit dem der Schwester des Ehemannes und deren Ehemann (vgl. Aktenzeichen VG Frankfurt 1 E 1797/02.A [V] bzw. 7 E 2066/01.A [3]) spricht vielmehr dafür, dass die Klägerin wohl Aserbaidschan zu einem nicht näheren Zeitpunkt verlassen, in der Zwischenzeit in einem Drittstaat gelebt hat und dann von ihrem Ehemann, der bereits sechs bis sieben Monate vor der Klägerin in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, nachgeholt wurde.
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.07.2003 - 1 E 2225/03
    Ein Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter ist auch dann zu bejahen, wenn die Verfolgungsmaßnahmen nicht vom Staat ausgeht, der Staat aber nicht bereit ist oder sich nicht in der Lage sieht, dem Betroffenen den erforderlichen Schutz gegen Übergriffe nichtstaatlicher Personen oder Gruppen zu gewähren, obwohl an sich die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 80, 315 (327)).
  • VGH Hessen, 31.01.2000 - 3 UE 2377/99
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 14.07.2003 - 1 E 2225/03
    Das Gericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 29.06.1999, NVwZ 2000, Seite 81) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Urteil vom 31.01.2000, Aktenzeichen 3 UE 2377/99.A) davon aus, dass den Asylbewerber zwar keine Beweisführungspflicht trifft, er wohl aber die materielle Beweislast für seine Behauptung trägt, ohne Berührung eines sicheres Drittstaates nach Artikel 16 a Abs. 2 GG, § 26 a AsylVfG auf dem Land- oder Seeweg nach Deutschland eingereist zu sein.
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