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VG Frankfurt/Main, 15.04.2003 - 10 G 4889/02.AO |
Zitiervorschläge
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. April 2003 - 10 G 4889/02.AO (https://dejure.org/2003,26614)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 10 Abs 1 AsylVfG, § 30 AsylVfG, § 36 Abs 3 AsylVfG, § 71 Abs 4 AsylVfG, § 80 Abs 5 VwGO
Offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Offensichtliche Unbegründetheit eines Asylantrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.04.2003 - 10 G 4889/02
Insoweit ist die Frage der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrages erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren zu klären und hat über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen (BVerfG Beschluss v. 02.05.1984 -2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 ff.). - BVerfG, 20.12.1988 - 2 BvR 1083/83
Asylbewerber - Fluchtalternative - Inländisch - Politische Verfolgung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.04.2003 - 10 G 4889/02
Soweit eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht wird, kommt eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet in der Regel nur bei Fallgestaltungen in Betracht, denen eine widerspruchsfreie Auskunftslage oder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 20.12.1988 - 2 BvR 1083/93 -, NVwZ 1989, 746). - BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.04.2003 - 10 G 4889/02
Bei individuell begründeten Beeinträchtigungen kann eine Beurteilung als offensichtlich unbegründet insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung der Asylsuchenden den von Art. 16 a GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfGE Beschluss vom 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76).