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   VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10.F   

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https://dejure.org/2010,22849
VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10.F (https://dejure.org/2010,22849)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15.10.2010 - 9 K 1676/10.F (https://dejure.org/2010,22849)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 15. Oktober 2010 - 9 K 1676/10.F (https://dejure.org/2010,22849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, § 2 Abs 1 BBesG, § 40 Abs 1 Nr 1 BBesG, § 55 BBesG, Art 4 Abs 1 EGRL 78/2000
    Rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 für verpartnerte Beamten und Beamtinnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachzahlung des Familienzuschlags der Stufe 1; Anspruch Angehöriger einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1; Voraussetzung für die Anwendung des Rechts auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung; ...

  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 für verpartnerte Beamten und Beamtinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
    Mit ihrem am 6. Mai 2010 erhobenen Widerspruch berief sich die Klägerin auf das Urteil des EuGH vom 1. April 2008 (Rs. C-267/06 - NJW 1008, 1649) und die Entscheidung des BVerfG vom 7. Juli 2009.

    Voraussetzung für die Anwendung des Rechts auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung ist, wie sich aus dem Wortlaut des Art. 2 Abs. 2 lit. a, b RL 2000/78/EG ergibt, dass sich die miteinander zu vergleichenden Personen tatsächlich in einer gleichen oder zumindest in einer vergleichbaren Lage befinden (EuGH U. v. 1.4.2008 - Rs. C-267/06 - NZA 2008, 459, 463 Rn. 72 - AGG-ES E.III.11 Art. 3 RL 2000/78/EG Nr. 1 - "Maruko"; 31.5.2001 - Rs. C-122/99 P - AGG-ES E.I.1 Art. 119 EGV Nr. 2 Rn. 48 - "D und Königreich Schweden/Rat der Europäischen Union"; v. Roetteken AGG § 3 Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Der EuGH hat insoweit entschieden, dass die Frage, ob sich verschiedene Personen in einer gleicher oder vergleichbaren Lage befinden, als Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Rechts auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung im Anwendungsbereich der RL 2000/78/EG von den nationalen Gerichten festzustellen ist, soweit sie dabei die durch das Unionsrecht und die Rechtsprechung des EuGH vorgegebenen Maßstäbe beachten (EuGH U. v. 1.4.2008, a.a.O. Rn. 72 f.).

    27 Ausgehend von der vergleichbaren Lage von Ehegatten und Angehörigen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft stellt die Nichtgewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 an die Angehörigen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei gleichzeitiger Gewährung an Angehörige einer Ehe eine unmittelbare Diskriminierung der Angehörigen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wegen ihren sexuellen Orientierung dar, wie der EuGH ausdrücklich und in einer für das Gericht verbindlichen Auslegung von Art. 2 Abs. 2 lit. a RL 2000/78/EG festgestellt hat (EuGH U. v. 1.4.2008, a.a.O. S. 463 Rn. 72).

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
    Der Rückgriff auf die RL 2000/78/EG ist geboten, weil die dort geregelten Gleichbehandlungsgebote und die ihnen entsprechenden Diskriminierungsverbote das Unionsgrundrecht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung lediglich konkretisieren, damit aber an der Zugehörigkeit dieser Rechte zum primären Unionsrecht nichts ändern (vgl. zur RL 2000/78/EG EuGH U. v. 22.11.2005 - Rs. C-144/04 - NZA 2005, 1345, 1348 Rn. 74 = AGG-ES E.III.11 Art. 6 RL 2000/78/EG Nr. 1 - "Mangold"; 19.1.2010 - Rs. C-555/07 - NZA 2010, 85, 88 Rn. 50 - "Kücükdeveci", v. Roetteken AGG § 1 Rn. 22b m.w.N.).

    Die Kammer hat insoweit dem Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen Recht Rechnung zu tragen und entgegenstehende Bestimmungen des nationalen Rechts außer Anwendung zu lassen (EuGH U. v. 22.11.2005, a.a.O. Rn. 77; 19.1.2010, a.a.O.), zumal im Verhältnis zu öffentlichen Trägern im Falle der nicht ordnungsgemäßen und nicht fristgerechten Umsetzung einer RL unmittelbar auf deren vollzugsfähige, hinreichend bestimmte Regelungen zurückgegriffen werden kann, um die unionsrechtlich begründeten Rechte der dadurch begünstigten Personen tatsächlich zu gewährleisten und wirksam zu erfüllen (v. Roetteken AGG § 1 Rn. 29 ff. m.w.N.).

    Diese Aufgabe kommt im Konfliktfall den nationalen Gerichten zu (Art. 9 Abs. 1 RL 2000/78/EG; Art. 47 EUGRCh; EuGH U. v. 19.1.2010, a.a.O. Rn. 45 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
    Das BVerwG hatte sich dem in der Sprungrevision angeschlossen (U. v. 15.11.2007 - 2 C 33.06 - NJW 2008, 868, 869 Rn. 22 ff. = AGG-ES B.II.1 § 3 Abs. 2 AGG Nr. 1).

    Damit ist für die Annahme einer mittelbaren Diskriminierung kein Raum mehr, wie sie von der Kammer in ihrem Urteil 13.11.2006 (a.a.O.) und nachfolgend auch vom BVerwG in seinem Urteil 15.11.2007 (a.a.O.) im Ansatz für möglich gehalten wurde (unrichtig insoweit auch BAG a.a.O. Rn. 36).

  • VG Frankfurt/Main, 13.11.2006 - 9 E 3777/06
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
    Diese Vergleichbarkeit hatte die Kammer in ihrem Urteil vom 13.11.2006 (9 E 3777/06 - n.v.) noch verneint.

    Damit ist für die Annahme einer mittelbaren Diskriminierung kein Raum mehr, wie sie von der Kammer in ihrem Urteil 13.11.2006 (a.a.O.) und nachfolgend auch vom BVerwG in seinem Urteil 15.11.2007 (a.a.O.) im Ansatz für möglich gehalten wurde (unrichtig insoweit auch BAG a.a.O. Rn. 36).

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
    Ergänzend führt es aus, das Urteil des BVerfG vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07) sei nicht zur Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG ergangen, sondern zur Hinterbliebenenversorgung ergangen.

    Daran kann nach den Ausführungen des BVerfG in seinem Urteil vom 7.7.2009 (1 BvR 1164/07 - E 124, 199, 219 ff.) nicht mehr festgehalten werden.

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
    Der Rückgriff auf die RL 2000/78/EG ist geboten, weil die dort geregelten Gleichbehandlungsgebote und die ihnen entsprechenden Diskriminierungsverbote das Unionsgrundrecht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung lediglich konkretisieren, damit aber an der Zugehörigkeit dieser Rechte zum primären Unionsrecht nichts ändern (vgl. zur RL 2000/78/EG EuGH U. v. 22.11.2005 - Rs. C-144/04 - NZA 2005, 1345, 1348 Rn. 74 = AGG-ES E.III.11 Art. 6 RL 2000/78/EG Nr. 1 - "Mangold"; 19.1.2010 - Rs. C-555/07 - NZA 2010, 85, 88 Rn. 50 - "Kücükdeveci", v. Roetteken AGG § 1 Rn. 22b m.w.N.).

    Die Kammer hat insoweit dem Vorrang des Unionsrechts vor dem nationalen Recht Rechnung zu tragen und entgegenstehende Bestimmungen des nationalen Rechts außer Anwendung zu lassen (EuGH U. v. 22.11.2005, a.a.O. Rn. 77; 19.1.2010, a.a.O.), zumal im Verhältnis zu öffentlichen Trägern im Falle der nicht ordnungsgemäßen und nicht fristgerechten Umsetzung einer RL unmittelbar auf deren vollzugsfähige, hinreichend bestimmte Regelungen zurückgegriffen werden kann, um die unionsrechtlich begründeten Rechte der dadurch begünstigten Personen tatsächlich zu gewährleisten und wirksam zu erfüllen (v. Roetteken AGG § 1 Rn. 29 ff. m.w.N.).

  • BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07

    Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
    Der vorstehenden Auslegung der Entscheidungsgründe des BVerfG hat sich das BAG für die Bemessung des nach § 55 BBesG zu gewährenden Auslandszuschlags angeschlossen und geht davon aus, dass sich Verheiratete und Angehörige einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hinsichtlich der durch den Familienstand bedingten Höhe dieses Zuschlags in einer vergleichbaren Lage befinden (BAG U. v. 18.3.2010 - 6 AZR 434/07 - AP Nr. 321 zu Art. 3 GG Rn. 36).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
    Ihnen kam aufgrund der Zurückweisung der jeweiligen Verfassungsbeschwerde mangels Sachentscheidung keine Bindungswirkung über den konkreten Einzelfall hinaus zu (vgl. BVerfG B. v. 24.1.1993 - 1 BvL 18/93 u. 1 BvL 5, 6, 7/94, 1 BvR 403, 569/94 - E 92, 91, 107).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
    Daher kann den die Rechtsprechung des BVerwG bestätigenden Kammerentscheidungen des BVerfG für die hier zu beurteilende Rechtsfrage keine Bedeutung mehr zukommen (vgl. BVerfG 1. Kammer 2. Senat B. 6.5.2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 = AGG-ES B.I Art. 3 GG Nr. 1; 20.9.2007 - 2 BvR 855/06 - FamRZ 2007, 1869 = AGG-ES B.I Art. 3 GG Nr. 2).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 15.10.2010 - 9 K 1676/10
    Daher kann den die Rechtsprechung des BVerwG bestätigenden Kammerentscheidungen des BVerfG für die hier zu beurteilende Rechtsfrage keine Bedeutung mehr zukommen (vgl. BVerfG 1. Kammer 2. Senat B. 6.5.2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 = AGG-ES B.I Art. 3 GG Nr. 1; 20.9.2007 - 2 BvR 855/06 - FamRZ 2007, 1869 = AGG-ES B.I Art. 3 GG Nr. 2).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

  • EuGH, 31.05.2001 - C-122/99

    D / Rat

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