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   VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 3 K 101/12.F   

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https://dejure.org/2013,25732
VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 3 K 101/12.F (https://dejure.org/2013,25732)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.05.2013 - 3 K 101/12.F (https://dejure.org/2013,25732)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 3 K 101/12.F (https://dejure.org/2013,25732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 25 EG 1720/2006, § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 56 VwVfG, § 62 S 2 VwVfG, § 133 BGB
    Rückforderung eines Leonardo da Vinci Stipendiums

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung eines Leonardo da Vinci Stipendiums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 21.89

    Landeswasserrechtliche Entschädigung - Vertragsauslegung - Revisibles Recht -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 3 K 101/12
    Nach den damit entsprechend anwendbaren §§ 133, 157 BGB ist maßgeblich in erster Linie der gewählte Wortlaut und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille, wobei im Einzelfall nicht bei den Buchstaben des Vertragstextes stehen zu bleiben ist, sondern der Sinn der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erfassen ist (BGH, Urteil vom 10.12.1982 - BGHZ 121, 13 (16); BVerwG, Urteil vom 19.01.1990 - NJW 1990, 1926 (1928)).
  • VGH Hessen, 31.10.1989 - 11 UE 2363/84

    Zur Rückforderung von Subventionen zum Bau einer Kirche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 3 K 101/12
    Insbesondere ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO eröffnet, denn der Streit um die Rückforderung von Leistungen, die im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Subventionsverhältnisses gewährt wurden, ist eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit (BVerwG, Beschluss vom 30.05.2006 - NJW 2006, 2568; Hess. VGH, Urteil vom 31.10.1989 - NVwZ 1990, 879).
  • BGH, 21.07.2006 - V ZR 158/05

    Anforderungen an die Gestaltung der Vergabe und der Kriterien einer Subvention

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 3 K 101/12
    51 Zwar hat die Nichterfüllung einer im einem Subventionsvertrag zur Sicherung der Zweckbindung vereinbarten Pflicht grundsätzlich zur Folge, dass der Zuschuss wegen Verfehlung des Subventionszweckes zurück zu zahlen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2006 - NVwZ 2007, 246 (248) m. w. N.).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 3 K 101/12
    In einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis, in dem die Geldleistungspflicht eine vertragliche Hauptleistungspflicht darstellt, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht, finden die zivilrechtlichen Verzugszinsregeln entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 15.03.1989 - BVerwGE 81, 312 (318); Hess. VGH, Urteil vom 17.04.1991 - 5 UE 3455/87 - juris).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 3 K 101/12
    Nach den damit entsprechend anwendbaren §§ 133, 157 BGB ist maßgeblich in erster Linie der gewählte Wortlaut und der diesem zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille, wobei im Einzelfall nicht bei den Buchstaben des Vertragstextes stehen zu bleiben ist, sondern der Sinn der vertraglichen Regelungen unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erfassen ist (BGH, Urteil vom 10.12.1982 - BGHZ 121, 13 (16); BVerwG, Urteil vom 19.01.1990 - NJW 1990, 1926 (1928)).
  • VGH Hessen, 26.04.1988 - 11 UE 219/84
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 3 K 101/12
    Die Geltendmachung des vertraglichen Anspruchs ist indes nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für den Widerruf eines die Subvention gewährenden Verwaltungsaktes nach § 49 Abs. 3 VwVfG gelten, dann ausgeschlossen, wenn der Empfänger der Subventionen zwar gegen eine zur Sicherung ihres Zweckes eingegangenen vertraglichen Verpflichtung verstoßen hat, die Pflichtverletzung aber unter Berücksichtigung des für die Subvention geltenden gesetzlichen Rahmens nicht dazu geführt hat, dass der mit dem Einsatz der öffentlichen Mittel verfolgte Zweck verfehlt worden ist (BGH a. a. O.; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 26.04.1988 - NVwZ 1989, 165 ff.).
  • VGH Hessen, 17.04.1991 - 5 UE 3455/87

    Vergütungsanspruch des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 16.05.2013 - 3 K 101/12
    In einem öffentlich-rechtlichen Vertragsverhältnis, in dem die Geldleistungspflicht eine vertragliche Hauptleistungspflicht darstellt, die in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Leistungspflicht des anderen Vertragspartners steht, finden die zivilrechtlichen Verzugszinsregeln entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 15.03.1989 - BVerwGE 81, 312 (318); Hess. VGH, Urteil vom 17.04.1991 - 5 UE 3455/87 - juris).
  • VG Stade, 18.09.2018 - 4 A 2477/17

    Beamtennachwuchs; Betriebstreue; Bindungsdauer; Einstellungsangebot für den

    Gem. § 62 Satz 2 VwVfG i. V. m. §§ 133, 157 BGB ist außerdem der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille maßgeblich, wobei im Einzelfall nicht bei den Buchstaben des Vertragstextes stehen zu bleiben ist, sondern der Sinn der vertraglichen Regelung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erfassen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1990 - 4 C 21/89-, juris Rn. 36; VG Frankfurt, B. v. 16.05.2013 - 3 K 101/12.F -, juris Rn. 41).
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