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   VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07.F   

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https://dejure.org/2009,25931
VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07.F (https://dejure.org/2009,25931)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.02.2009 - 3 K 99/07.F (https://dejure.org/2009,25931)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Februar 2009 - 3 K 99/07.F (https://dejure.org/2009,25931)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 Abs 1 S 1 BBodSchG, § 25 Abs 2 BBodSchG, § 25 Abs 3 S 2 BBodSchG, § 24 Abs 1 BBodSchG, § 25 Abs 1 S 2 BBodSchG
    Kostenerstattungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer wegen der Durchführung von Sanierungsarbeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattungsanspruch gegen den Grundstückseigentümer wegen der Durchführung von Sanierungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.2006 - 7 C 15.05

    Hessisches Altlastengesetz; konkurrierende Gesetzgebung; Sperrwirkung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07
    34 Die Voraussetzungen des vom Beklagten zur Begründung herangezogenen § 24 Abs. 1 BBodSchG sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt.Nach § 24 Abs. 1 Satz 1 ist kostenpflichtig derjenige, der zur Durchführung der auf der Grundlage von im einzelnen benannten Vorschriften "angeordneten Maßnahmen" verpflichtet ist.Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26. April 2006 (BVerwGE 126, 1 (2 f)) - betreffend die förmliche Altlastenfeststellung nach § 11 Abs. 1 HAltlastG - in diesem Zusammenhang ausgeführt:.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 26. April 2006 (BVerwGE 126, 1 (2 f)) - betreffend die förmliche Altlastenfeststellung nach § 11 Abs. 1 HAltlastG - darlegte, zielt das Handlungsinstrumentarium des Bundes-Bodenschutzgesetzes darauf ab, die Verantwortlichen unmittelbar zur Einleitung der notwendigen Schritte zur Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen zu verpflichten.

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2000 - 7 M 550/00

    Altlast; Altlastenbewertung; Altlastensanierung; Gefährdungsabschätzung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07
    Bei diesen Gegebenheiten können nach Auffassung des erkennenden Gerichts zur Beurteilung der Gefahr für das Grundwasser bzw. einer schädlichen Bodenveränderung auf Länderebene vorhandene Prüf- und Maßnahmenwerte angewandt werden, wenn diese den sonstigen Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung entsprechen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13.07.2001 - 6 TG 1761/99; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.05.2000 - ZfW 2000, 247 (250); Hipp/Rech/Turian, Bundes-Bodenschutzgesetz, Randnummer 341).Dies findet eine sachliche Rechtfertigung darin, dass die bislang auf Landesebene angewandten Prüf- und Maßnahmenwerte für Boden- und Grundwasserverunreinigen nach Auffassung des Gerichts grundsätzlich geeignet waren, eine tragfähige Grundlage - weil sachverständige Festlegung - für die Annahme einer schädlichen Bodenveränderung durch die so festgestellte Verunreinigung zu liefern.
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07
    Ob die Voraussetzungen einer behördlichen Sanierungsplanung nach § 14 BBodSchG gegeben waren und ob deshalb in soweit der Beklagte Kostenerstattung nach § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG verlangen könnte, bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung, weil in dem Betrag, der von der Klägerin gefordert wird, Kosten der Sanierungsplanung nicht enthalten sind.Auch soweit der Beklagte inhaltlich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2006 (BVerwGE 126, 222 (225)) verweist, wo ausdrücklich Auslagen einer Behörde für erstattungsfähig erachtet werden, wenn bodenbezogene Maßnahmen, weil sie vom Verpflichteten nicht selbst durchgeführt werden, von der Behörde im Wege des Selbsteintritts oder der Ersatzvornahme vollzogen werden, trifft dies den vorliegenden Fall nicht.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15.02.1990 - BVerwGE 84, 335 (338)) bedeutet eine inhaltlich hinreichende Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes gemäß § 37 Abs. 1 HVwVfG zum einen, dass der Adressat in die Lage versetzt werden muss, zu erkennen, was von ihm gefordert wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.02.2009 - 3 K 99/07
    Nach allgemeinen Grundsätzen scheidet ein Vorgehen im Wege der unmittelbaren Ausführung bereits dann aus, wenn die (rechtzeitige) Inanspruchnahme eines Sanierungspflichtigen möglich ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 08.02.1993 - VBlBW 1993, 298(299); Hipp/Rech/Turian, Bundes-Bodenschutzgesetz Rn 515).
  • VGH Hessen, 05.04.2011 - 2 A 2931/09

    Wertausgleich für die durch Sanierungsmaßnahmen nach dem Bundesbodenschutzgesetz

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes des Verwaltungsverfahrens und des Klageverfahrens wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Februar 2009 - 3 K 99/07.F (1) - Bezug genommen, dessen Feststellungen sich der Senat zu eigen macht (§ 130 b Satz 1 VwGO).
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