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   VG Frankfurt/Main, 18.03.1997 - 6 E 30925/95.A   

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VG Frankfurt/Main, 18.03.1997 - 6 E 30925/95.A (https://dejure.org/1997,12879)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.03.1997 - 6 E 30925/95.A (https://dejure.org/1997,12879)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. März 1997 - 6 E 30925/95.A (https://dejure.org/1997,12879)
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  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.1997 - 6 E 30925/95
    Die Dichte der Verfolgungshandlungen muß vielmehr deutlich machen, daß sie auf alle sich im Verfolgungsgebiet aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und in quantitativer und qualitativer Weise so um sich greifen, daß dort für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die Gefahr eigener Betroffenheit besteht (BVerfG, Beschluß v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 -, BVerfGE 83, 216; BVerwG, Urt. v. 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139; Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.1997 - 6 E 30925/95
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1996 (2 BvR 1938/93, 2315/93, DVBl. 1996, 773, 756) genügt indessen, daß feststeht, daß der Ausländer "nur über (irgend-) einen der durch die Verfassung oder durch Gesetz bestimmten Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.1997 - 6 E 30925/95
    Die Dichte der Verfolgungshandlungen muß vielmehr deutlich machen, daß sie auf alle sich im Verfolgungsgebiet aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und in quantitativer und qualitativer Weise so um sich greifen, daß dort für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die Gefahr eigener Betroffenheit besteht (BVerfG, Beschluß v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 -, BVerfGE 83, 216; BVerwG, Urt. v. 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139; Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200).
  • VGH Hessen, 16.02.1996 - 7 UE 4242/95

    Keine Gruppenverfolgung albanischer Volkszugehöriger im Kosovo; Heranziehung zum

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.1997 - 6 E 30925/95
    Hierfür legt das erkennende Gericht das Ergebnis der sehr sorgfältigen und detaillierten Analyse der Auskunftslage über den Kosovo zugrunde, zu dem der HessVGH in seinem Urteil vom 16.02.1996 (7 UE 4242/95 - DokNr. 1) gekommen ist.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.1997 - 6 E 30925/95
    Die Dichte der Verfolgungshandlungen muß vielmehr deutlich machen, daß sie auf alle sich im Verfolgungsgebiet aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und in quantitativer und qualitativer Weise so um sich greifen, daß dort für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die Gefahr eigener Betroffenheit besteht (BVerfG, Beschluß v. 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 -, BVerfGE 83, 216; BVerwG, Urt. v. 15.05.1990 - 9 C 17.89 -, BVerwGE 85, 139; Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200).
  • VG Frankfurt/Main, 28.05.1996 - 6 E 12360/93
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.03.1997 - 6 E 30925/95
    Dies gilt auch unter der Voraussetzung, daß die Einberufung albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo zu den jugoslawischen Streitkräften und die Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung Akte politischer Verfolgung darstellen, wie es die Kammer in ihrer bisherigen Rechtsprechung angenommen hat (vgl. VG Frankfurt, Urt. v. 28.05.1996 - 6 E 12360/93.A (1), AuAS 1996, 183).
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