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   VG Frankfurt/Main, 18.04.2008 - 7 L 269/08.F(2)   

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https://dejure.org/2008,37916
VG Frankfurt/Main, 18.04.2008 - 7 L 269/08.F(2) (https://dejure.org/2008,37916)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.04.2008 - 7 L 269/08.F(2) (https://dejure.org/2008,37916)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. April 2008 - 7 L 269/08.F(2) (https://dejure.org/2008,37916)
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  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.04.2008 - 7 L 269/08
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig wäre, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den jeweiligen Antragsteller unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21.01.1999, NVwZ 1999, 650, Funke/Kaiser in: Bader, VwGO, § 123 Rdnr. 58 f.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.08.2007, Aktenzeichen 6 K 1880/07 - juris - ).
  • VG Karlsruhe, 27.08.2007 - 6 K 1880/07

    Einstweilige Anordnung: Vorwegnahme der Hauptsache als Prüfkriterium - hier

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.04.2008 - 7 L 269/08
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt dieses grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig wäre, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den jeweiligen Antragsteller unzumutbar und in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 21.01.1999, NVwZ 1999, 650, Funke/Kaiser in: Bader, VwGO, § 123 Rdnr. 58 f.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 27.08.2007, Aktenzeichen 6 K 1880/07 - juris - ).
  • OLG Köln, 17.07.1997 - 16 Wx 127/97

    Einsichtsrecht der leiblichen Eltern, denen die elterliche Sorge entzogen wurde,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.04.2008 - 7 L 269/08
    Zur Begründung bezog er sich auf ein Urteil des OLG Köln vom 17.07.1997 (Az: 16 Wx 127/97) wonach auch nach Entziehung der elterlichen Sorge den leiblichen Eltern regelmäßig ein Recht auf Information über die Lebensumstände des Kindes zustehe, welches als rechtliches Interesse i.S.d. § 34 Abs. 1 FGG genüge, um Einsicht in die vormundschaftsgerichtlichen Akten nehmen zu dürfen.
  • VG Göttingen, 09.02.2006 - 2 A 199/05

    Akteneinsicht; Interessen, berechtigte; Jugendhilferecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.04.2008 - 7 L 269/08
    Dementsprechend fallen alle Kenntnisse aus der privaten Sphäre, die ein Mitarbeiter des Jugendamtes bei Erfüllung seiner Aufgaben von Außenstehenden erlangt hat unter diese Geheimhaltungspflicht (vgl. hierzu: VG Göttingen, Urteil vom 09.02.2006, Az: 2 A 199/05 - juris -).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.04.2008 - 7 L 269/08
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist insbesondere dann angezeigt, wenn ohne ihren Erlass der Antragsteller in Grundrechten verletzt werden würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.07.1996, NVwZ 1997, 479; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 123 Rdnr. 13 f.).
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