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   VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16.F   

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VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16.F (https://dejure.org/2016,23134)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.05.2016 - 9 L 19/16.F (https://dejure.org/2016,23134)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Mai 2016 - 9 L 19/16.F (https://dejure.org/2016,23134)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Erst dieser Vergleich ermöglicht die Prognose, dass der in Betracht kommende Beamte den nach der Dienstpostenbeschreibung anfallenden Aufgaben besser als andere Interessenten gerecht werden und damit für ein höherwertiges Statusamt geeignet sein wird (BVerwG, U. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58, 59 f.; B. v. 16.12.2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1, 3 f. Rn. 42; U. v. 3.3.2011 - 5 C 16.10 - NJW 2011, 2453, 2454 Rn. 21; v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer BeamtStG § 9 Rn. 350 m.w.N.).

    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (BVerwG U. v. 16.8.2001, a.a.O.; B. v. 16.12.2008, a.a.O. m.w.N.).

    Allerdings unterliegt die inhaltliche Bewertung der Eignung eines Bewerbers im Hinblick auf das Anforderungsprofil nur einer eingeschränkten Nachprüfung, weil insoweit der Ermessens- und Beurteilungsspielraum für die Qualifikationsfeststellung zum Tragen kommt (BVerwG B. v. 16.12.2008, a. a. O.).

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Erst dieser Vergleich ermöglicht die Prognose, dass der in Betracht kommende Beamte den nach der Dienstpostenbeschreibung anfallenden Aufgaben besser als andere Interessenten gerecht werden und damit für ein höherwertiges Statusamt geeignet sein wird (BVerwG, U. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58, 59 f.; B. v. 16.12.2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1, 3 f. Rn. 42; U. v. 3.3.2011 - 5 C 16.10 - NJW 2011, 2453, 2454 Rn. 21; v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer BeamtStG § 9 Rn. 350 m.w.N.).

    Ob der Dienstherr diese Auswahlkriterien beachtet hat, unterliegt in vollem Umfang gerichtlicher Kontrolle (BVerwG U. v. 16.8.2001, a.a.O.; v. Roetteken a.a.O. Rn. 353 m.w.N.).

    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (BVerwG U. v. 16.8.2001, a.a.O.; B. v. 16.12.2008, a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Erst dieser Vergleich ermöglicht die Prognose, dass der in Betracht kommende Beamte den nach der Dienstpostenbeschreibung anfallenden Aufgaben besser als andere Interessenten gerecht werden und damit für ein höherwertiges Statusamt geeignet sein wird (BVerwG, U. v. 16.8.2001 - 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58, 59 f.; B. v. 16.12.2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1, 3 f. Rn. 42; U. v. 3.3.2011 - 5 C 16.10 - NJW 2011, 2453, 2454 Rn. 21; v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer BeamtStG § 9 Rn. 350 m.w.N.).

    An diesen Kriterien (Anforderungen) werden die Eigenschaften und Fähigkeiten der Bewerber des Dienstpostens gemessen, um dessen optimale Besetzung zu gewährleisten (BVerwG U. v. 3.3.2011, a.a.O.).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Die Auswahl muss auf der Bewertung der durch Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG vorgegebenen persönlichen Merkmale beruhen, die in Bezug zu dem Anforderungsprofil des jeweiligen Dienstpostens zu setzen sind, da an ihm die Qualifikation für das zu besetzende Amt gemessen wird (BVerfG 1. Kammer 2. Senat B. v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69, 70; 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - BVerfGK 12, 265, 270 f.).
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Die Auswahl muss auf der Bewertung der durch Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG vorgegebenen persönlichen Merkmale beruhen, die in Bezug zu dem Anforderungsprofil des jeweiligen Dienstpostens zu setzen sind, da an ihm die Qualifikation für das zu besetzende Amt gemessen wird (BVerfG 1. Kammer 2. Senat B. v. 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u. a. - NVwZ 2008, 69, 70; 2.10.2007 - 2 BvR 2457/04 - BVerfGK 12, 265, 270 f.).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Diese von dem Bundesverfassungsgericht angestellten Erwägungen können nur im Kontext seiner bisherigen Rechtsprechung gesehen werden, wonach es nicht für sich ausreicht, dass ein höheres Statusamtes - im entschiedenen Fall im Bereich der Rechtsprechungstätigkeit - bei der Auswahlentscheidung einen Leistungs- und Eignungsvorsprung in jedem Fall verbürgt (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - Rnr. 13 ff.; [...]).
  • VGH Hessen, 29.01.2016 - 1 B 1511/15
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Dabei hat der Antragsgegner zwar hinreichend aktuelle Beurteilungen sowohl für die Antragstellerin als auch für den Beigeladenen zugrunde gelegt, wobei vergleichbare und vor allem hinsichtlich des Endes der Beurteilungszeiträume identische Zeitpunkte vorliegen (vgl dazu: HessVGH, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 1 B 1511/15 - S. 15 EA).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Dem Antragsgegner ist zwar im Ansatz darin zu folgen, dass ein Einzel- oder Binnenvergleich unter detaillierter vergleichender Abwägung der einzelnen Beurteilungsmerkmale nach Maßgabe des Anforderungsprofils nur dann durchzuführen ist, wenn dem Gesamtvergleich keine nach Maßgabe des Gesamtprädikats wesentlich gleichen Beurteilungen zugrunde liegen (BVerfG, Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 - m. w. N. aus der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Wenn der Dienstherr - wie hier - Verwaltungsvorschriften über die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erlassen hat und diese auch praktiziert, hat das Gericht zu prüfen, ob im konkreten Fall die Richtlinien eingehalten worden sind und ob die Richtlinien selbst mit höherrangigem Recht in Einklang stehen (BVerwG, Urteil v. 24. November 1994 - 2 C 21/93 - [...], Rnr. 14).
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 18.05.2016 - 9 L 19/16
    Diese Form der Bewertung ergibt sich aber aus dem Charakter der Anlassbeurteilung für ein Beförderungsamt, die regelmäßig eine Prognose über die voraussichtliche Bewährung des Bewerbers im angestrebten höheren Statusamt umfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, Rnr. 37).
  • VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 18. Mai 2016 - 9 L 19/16.F - wird zurückgewiesen.
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