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   VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12.F   

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https://dejure.org/2013,4546
VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,4546)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.02.2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,4546)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - 7 K 4127/12.F (https://dejure.org/2013,4546)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 267 AEUV, § 1 IFG, § 3 IFG, § 5 IFG, § 6 IFG
    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Zugang zu Informationen der BaFin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)Zugang zu Informationen der BaFin

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EuGH-Vorlage zum Verhältnis des Informationszugangsrechts zur Verschwiegenheitspflicht der BaFin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 9; WpHG § 8; VwGO § 99; IFG §§ 1, 3, 5, 6
    EuGH-Vorlage zum Verhältnis des Informationszugangsrechts zur Verschwiegenheitspflicht der BaFin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 50
  • NVwZ 2013, 742
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12

    Zugang zu Informationen der BaFin

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Auf Grund dieser Rechtsprechung hat das vorlegende Gericht die beklagte Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht inzwischen mit Urteil vom 11.12.2012 in dem Verfahren 7 K 2168/12.F verpflichtet, trotz der ihr obliegenden fachgesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG zumindest teilweise den dort klageweise begehrten Informationszugang zu gewähren.
  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich allerdings im derzeit ausgesetzten Berufungsverfahren 6 A 1767/08 diese Rechtsansicht nicht zu eigen gemacht (Beweisbeschluss vom 28.04.2010).
  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 7 E 5426/06

    Informationsfreiheitsanspruch und Rechtsverstöße durch Finanzdienstleister

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    d) Allerdings hat die Kammer mit Urteil vom 12.03.2006, das gleichfalls den Zugang zu Informationen der Beklagten über die A. betraf, entschieden, dass ein Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG auch dann bestehe, wenn die Schutzzwecke der § 9 KWG und § 8 WpHG eine Geheimhaltung nicht mehr gebieten (Az.: 7 E 5426/06).
  • BVerwG, 12.04.2012 - 20 F 2.11

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Diese Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem in seinem Beschluss vom 12.04.20121 (20 F 2.11) bekräftigt und unter Rdn. 9 ergänzend ausgeführt:.
  • EuGH - C-303/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kefalas u.a. - Vorabentscheidungsersuchen des Areios Pagos

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2007/C 303/01) vom 14.12.2007 (ABl. Nr. C 303 S. 1).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    In seinem Beschluss vom 23.6.2011 (Az.: 20 F 21/10) stellt das Gericht jedoch ausdrücklich fest, dass die Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG"kein Gesetz im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO" darstellt (Rdn. 10).
  • BVerwG, 21.02.2007 - 20 F 9.06

    Vorlage von Behördenakten im Prozess; Akten des Bundesrechnungshofs; Mitglieder

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Herausragende Bedeutung als institutionell verankerte Verschwiegenheitspflicht hat auch das einfachgesetzlich normierte Beratungsgeheimnis, das auf der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der Unabhängigkeit der Richter in Art. 97 Abs. 1 GG beruht (BVerwGE 128, 135 = NJW 2007, 1705).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Vielmehr muss es sich wie im Fall des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Sozialgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses um grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von hoher Bedeutung handeln, für die gilt, dass Einschränkungen an qualifizierte Anforderungen geknüpft sind und nicht weiter gehen dürfen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 67, 157 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] [171 ff.185] = NJW 1985, 121, [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] und BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55 = NVwZ 2000, 185 [BVerfG 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94] L, zum Fernmeldegeheimnis; BVerfGE 67, 100 [140 ff.] = NJW 1984, 2271, zum Steuergeheimnis).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Vielmehr muss es sich wie im Fall des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Sozialgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses um grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von hoher Bedeutung handeln, für die gilt, dass Einschränkungen an qualifizierte Anforderungen geknüpft sind und nicht weiter gehen dürfen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 67, 157 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] [171 ff.185] = NJW 1985, 121, [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] und BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55 = NVwZ 2000, 185 [BVerfG 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94] L, zum Fernmeldegeheimnis; BVerfGE 67, 100 [140 ff.] = NJW 1984, 2271, zum Steuergeheimnis).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.02.2013 - 7 K 4127/12
    Vielmehr muss es sich wie im Fall des Post- und Fernmeldegeheimnisses, des Sozialgeheimnisses oder des Steuergeheimnisses um grundrechtlich geschützte Lebensbereiche von hoher Bedeutung handeln, für die gilt, dass Einschränkungen an qualifizierte Anforderungen geknüpft sind und nicht weiter gehen dürfen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (BVerfGE 67, 157 [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] [171 ff.185] = NJW 1985, 121, [BVerfG 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78] und BVerfGE 100, 313 = NJW 2000, 55 = NVwZ 2000, 185 [BVerfG 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94] L, zum Fernmeldegeheimnis; BVerfGE 67, 100 [140 ff.] = NJW 1984, 2271, zum Steuergeheimnis).
  • LG Frankfurt/Main, 11.07.2006 - 26 KLs 7570 Js 210600/05
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    f) Abzulehnen ist zuletzt auch ein Ausschlussgrund aufgrund des Inhalts des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. vom 19. Februar 2013 (Az. 7 K 4127/12.F u.a., NVwZ-RR 2013, 742).
  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1426/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;

    f) Abzulehnen ist zuletzt auch ein Ausschlussgrund aufgrund des Inhalts des Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. vom 19. Februar 2013 (Az. 7 K 4127/12.F u.a., NVwZ-RR 2013, 742).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Ausgehend von dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Februar 2013 (Az. 7 K 4127/12.F, NVwZ 2013, 742) hat sich der EuGH mit dem Begriff und Umfang des Schutzes der bei der nationalen Aufsichtsbehörde vorhandenen vertraulichen Unterlagen auseinandergesetzt.
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Ausgehend von dem Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Februar 2013 (Az. 7 K 4127/12.F, NVwZ 2013, 742) hat sich der EuGH mit dem Begriff und Umfang des Schutzes der bei der nationalen Aufsichtsbehörde vorhandenen vertraulichen Unterlagen auseinandergesetzt.
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 330/14

    Der Kläger begehrt auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht

    Anders als die bislang in der Rechtsprechung des Senats zu den einschlägigen nationalen Bestimmungen eher einschränkend vertretene Auffassung ergibt die mit der Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19. Februar 2013 - 7 K 4127/12.F -, NVwZ 2013, 742) initiierte Auslegung des Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG durch den EuGH, dass das europäische Recht der Kontrolle und Beaufsichtigung von Banken und des Finanzdienstleistungsbereichs ein Vertrauen sowohl der überwachten Unternehmen als auch der zuständigen Aufsichtsbehörden und damit die grundsätzliche Einhaltung des Berufsgeheimnisses erforderlich mache.
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 329/14

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

    Anders als die bislang in der Rechtsprechung des Senats zu den einschlägigen nationalen Bestimmungen eher einschränkend vertretene Auffassung ergibt die mit der Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Beschluss vom 19. Februar 2013 - 7 K 4127/12.F -, NVwZ 2013, 742) initiierte Auslegung des Art. 54 Abs. 1 der Richtlinie 2004/39/EG durch den EuGH, dass das europäische Recht der Kontrolle und Beaufsichtigung von Banken und des Finanzdienstleistungsbereichs ein Vertrauen sowohl der überwachten Unternehmen als auch der zuständigen Aufsichtsbehörden und damit die grundsätzliche Einhaltung des Berufsgeheimnisses erforderlich mache.
  • VG Frankfurt/Main, 23.08.2013 - 7 K 4127/12

    Finanzdienstleistungsaufsicht (IFG)

    Das vorliegende Verfahren wurde mit Beschluss der Kammer ausgesetzt, nachdem mit Beschluss der Kammer vom 19.02.2013 der Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu bestimmten für das vorliegende Verfahren entscheidungserheblichen Fragen ersucht worden war (NVwZ 2013, 742).
  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 27 F 2244/13

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

    Soweit die Sperrerklärung im Rahmen der Erörterung einer Verschwiegenheitspflicht nach § 9 KWG ("nach einem Gesetz geheim zu halten") die Anregung enthält, vor einer gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Februar 2013 (- 7 K 4127/12.F -, NVwZ 2013, 742) diesem vorgelegten Fragen abzuwarten, scheidet dies schon deshalb aus, weil das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. Mai 2014 seine diesbezügliche Vorlagefrage Nr. 1 zurückgezogen hat.
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