Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 19.09.2000 - 15 E 31525/96.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,26898
VG Frankfurt/Main, 19.09.2000 - 15 E 31525/96.A (https://dejure.org/2000,26898)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.09.2000 - 15 E 31525/96.A (https://dejure.org/2000,26898)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. September 2000 - 15 E 31525/96.A (https://dejure.org/2000,26898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,26898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.09.2000 - 15 E 31525/96
    Es ist also zu prüfen, ob die Verfolgung wegen eines Asylmerkmals in diesem Sinne erfolgt, wobei es auf die in der Maßnahme selbst objektiv erkennbar werdende Anknüpfung an asylrelevante Persönlichkeitsmerkmale ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.05.1990 - 9 C 17.89, BVerwGE 85, 139, 140 f.).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.09.2000 - 15 E 31525/96
    Hat der Asylsuchende seinen Heimatstaat unverfolgt verlassen, kann ihm Asylrecht nach Art. 16 a Abs. 1 GG nur gewährt werden, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 19.05.1987 - 9 C 184.86, BVerwGE 77, 258, 260 f.).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.09.2000 - 15 E 31525/96
    Das Grundrecht aus Art. 16 a Abs. 1 GG ist ein Individualgrundrecht; nur derjenige kann es in Anspruch nehmen, der selbst - in seiner Person - politische Verfolgung erlitten hat, weil ihm in Anknüpfung an asylerhebliche Merkmale gezielt intensive und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzende Rechtsverletzungen zugefügt worden sind und weil er aus diesem Grunde gezwungen war, in begründeter Furcht vor einer ausweglosen Lage sein Land zu verlassen und im Ausland Schutz zu suchen; dabei steht der eingetretenen Verfolgung die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beschluss vom 10.08.1989 - 2 BvR 502/86 u.a.; BVerfGE 80, 315, 334).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.09.2000 - 15 E 31525/96
    Hierbei ist das Maß der Intensität der humanitären Intention zu entnehmen, die das Asylrecht trägt, demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (vgl. BVerfG, Urteil vom 01.07.1987 - 2 BvR 478/86 u.a., BVerfGE 76, 143, 158 ff., 163 f.).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.09.2000 - 15 E 31525/96
    Doch sind auch Maßnahmen der staatlichen Selbstverteidigung asylrechtsbegründend, und zwar auch dann, wenn der Staat hierdurch das Rechtsgut des eigenen Bestandes oder seiner politischen Identität verteidigt; es bedarf einer besonderen Begründung, um diese Maßnahmen aus dem Bereich politischer Verfolgung herausfallen zu lassen (BVerfG, Beschl. v. 20.12.1989 - 2 BvR 958/96, BVerfGE 81, 142, 149 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht