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   VG Frankfurt/Main, 19.10.2011 - 9 K 4800/10.F   

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VG Frankfurt/Main, 19.10.2011 - 9 K 4800/10.F (https://dejure.org/2011,28007)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.10.2011 - 9 K 4800/10.F (https://dejure.org/2011,28007)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 9 K 4800/10.F (https://dejure.org/2011,28007)
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  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.10.2011 - 9 K 4800/10
    Von einer "Verwendung" im öffentlichen Dienst kann nämlich nur dann ausgegangen werden, wenn der Versorgungsberechtigte im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses steht, kraft dessen er dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit auch dessen Weisungen unterworfen ist (BVerwG Urt. v. 22.7.1965 - 2 C 22.64 - E 22, 1; Urt. v. 16.7.1984 - 6 C 45.82 - Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 4; Urt. v. 28.4.2011 - 2 C 39.09 - juris, Rn. 13; Schmalhofer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, § 53 BeamtVG, Erl.

    Diese Voraussetzung dient allein dem Zweck, die Beschäftigung im öffentlichen Dienst von einer selbständigen Tätigkeit für eine öffentliche Einrichtung abgrenzen zu können (so BVerwG, Urt. v. 28.4.2011, a.a.O.).

    Maßgebend ist insbesondere, dass nur derjenige im öffentlichen Dienst "verwendet" wird, der in die Organisationsstruktur einer öffentlichen Einrichtung eingegliedert ist (BVerwG, Urt. v. 28.4.2011, a.a.O. Rn. 16).

  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 C 45.82

    Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeiter im öffentlichen Dienst - Ruhen von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.10.2011 - 9 K 4800/10
    Von einer "Verwendung" im öffentlichen Dienst kann nämlich nur dann ausgegangen werden, wenn der Versorgungsberechtigte im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses steht, kraft dessen er dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit auch dessen Weisungen unterworfen ist (BVerwG Urt. v. 22.7.1965 - 2 C 22.64 - E 22, 1; Urt. v. 16.7.1984 - 6 C 45.82 - Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 4; Urt. v. 28.4.2011 - 2 C 39.09 - juris, Rn. 13; Schmalhofer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, § 53 BeamtVG, Erl.
  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.10.2011 - 9 K 4800/10
    Entscheidend für die hier maßgebliche Frage, ob die Beklagte zu Recht überzahlte Versorgungsbezüge zurückfordert, ist angesichts der unterschiedlichen, eine Zuordnung zu einer selbständigen ebenso wie zu einer unselbständigen Tätigkeit ermöglichenden Vertragselemente vielmehr, dass die für eine selbständige Tätigkeit sprechenden Umstände überwiegen und folglich bei einer Gesamtschau das Rechtsverhältnis prägen (so BVerwG a.a.O. und ZBR 1970, 391).
  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 19.10.2011 - 9 K 4800/10
    Von einer "Verwendung" im öffentlichen Dienst kann nämlich nur dann ausgegangen werden, wenn der Versorgungsberechtigte im Rahmen eines Abhängigkeitsverhältnisses steht, kraft dessen er dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit auch dessen Weisungen unterworfen ist (BVerwG Urt. v. 22.7.1965 - 2 C 22.64 - E 22, 1; Urt. v. 16.7.1984 - 6 C 45.82 - Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 4; Urt. v. 28.4.2011 - 2 C 39.09 - juris, Rn. 13; Schmalhofer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, § 53 BeamtVG, Erl.
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