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   VG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 12 L 2593/08.F   

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https://dejure.org/2008,32422
VG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 12 L 2593/08.F (https://dejure.org/2008,32422)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.11.2008 - 12 L 2593/08.F (https://dejure.org/2008,32422)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. November 2008 - 12 L 2593/08.F (https://dejure.org/2008,32422)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Karlsruhe, 02.09.2008 - 11 K 4331/07

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Beschwerde; Verbot des

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 12 L 2593/08
    Dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Arzneimittelabgabe mittels des visavia-Systems bestünden, habe auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 02.09.2008 bestätigt, indem es das dort streitgegenständliche Terminal nur wegen der Lärmbelastung als im Einzelfall unzulässig angesehen habe (Verwaltungsgericht Karlsruhe - 11 K 4331/07 bei JURIS).

    Diese Bedenken zeigen sich auch im Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 02.09.2008 (Verwaltungsgericht Karlsruhe - 11 K 4331/07 bei JURIS).

    Indem diese Angaben nicht im Zeitpunkt der Abgabe des Arzneimittels auf der Originalverschreibung vorgenommen werden, sondern lediglich elektronisch dokumentiert werden, genügt das System nicht den eindeutigen Vorgaben des § 17 Abs. 6 ApBetrO, da die Verschreibung nach dem Wortlaut bei der Abgabe durch das Apothekenpersonal im Original vorliegen muss (so auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 02.09.2008, Verwaltungsgericht Karlsruhe - 11 K 4331/07 bei JURIS).

  • VG Köln, 22.05.2003 - 24 L 674/03

    Setzung einer angemessenen Frist vor der Versagung der Nachzulassung eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 12 L 2593/08
    Im Übrigen bestehe ein solches auch nicht, da die Arzneimittelsicherheit nur eine abstrakte Gefahr darstelle, die eine sofortige Vollziehung nicht rechtfertige .Eine konkrete spezifische Gefahr, wie sie auch das Verwaltungsgericht Köln in einem Beschluss vom 22.05.2003(- 24 L 674/03-, PharmaR 2003, S. 279 ff.) fordere, liege dagegen beim visavia-Terminal nicht vor.

    Es besteht mit der Gefahr für die Arzneimittelsicherheit eine konkrete spezifische Gefahr, wie sie auch das Verwaltungsgericht Köln in einem Beschluss vom 22.05.2003(- 24 L 674/03-, PharmaR 2003, S. 279 ff.) fordert, da der Betrieb des visavia-Terminals aus den dargelegten Gründen in mehrfacher Hinsicht gegen die Apothekenbetriebsordnung verstößt und damit die Arzneimittelsicherheit nicht nur konkret gefährdet, sondern bereits gestört wird.

  • VG Bayreuth, 23.04.2008 - B 1 S 08.319
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 12 L 2593/08
    Des Weiteren bestehe die Gefahr, dass aufgrund der Rezeptkontrolle am Bildschirm ohne Vorliegen des Originals Manipulationen und Fälschungen von Verschreibungen schlechter zu erkennen seien und damit dem Missbrauch nicht, wie in § 17 Abs. 8 ApBetrO gefordert, wirksam begegnet werden könne, da bei dem eingescannten Bild etwa Druckspuren nicht erkannt werden könnten, wie auch das Verwaltungsgericht Bayreuth in einem Beschluss vom 23.04.2008 - B 1 S 08.319-( GewArch 2008, S. 316 ff.) festgestellt habe.

    Die Kammer schließt sich hier den Einschätzungen des Verwaltungsgerichts Bayreuth in dessen Beschluss vom 23.04.2008 - B 1 S 08.319- ( GewArch 2008, S. 316 ff.) an, wonach Unterschiede in Papier- und Druckqualität sowie die Tatsache, ob es sich um das Original oder eine Kopie handelt, was regelmäßig an Druckspuren erkennbar ist, bei einem eingescannten Bild auf keinen Fall erkannt werden können.

  • VGH Bayern, 06.08.2008 - 9 CS 08.1391

    Automatisiertes Inverkehrbringen von Arzneimitteln; Visavia-System; im Interesse

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 12 L 2593/08
    Die sofortige Vollziehung sei wegen des öffentlichen Interesses an der Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit erforderlich, da die Verletzung der Informations- und Beratungspflichten erhebliche Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zur Folge haben könnte, wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt habe (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.08.2008 - 9 Cs 08.1391- bei JURIS).

    Wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt hat (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.08.2008 - 9 Cs 08.1391- bei JURIS), steht dieser Einschätzung einer unzulässigen Einschränkung der Beratungs- und Informationspflicht durch den Apotheker nicht entgegen, dass mittlerweile der Versandhandel von Arzneimitteln nach § 11 a ApoG durch den Gesetzgeber zugelassen wurde.

  • VG Mainz, 21.11.2008 - 4 K 375/08

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 12 L 2593/08
    In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf einen Apotheker in C verwiesen, der negative Feststellungsklage zum Verwaltungsgericht Mainz (Az: 4 K 375/08.MZ) erhoben habe, da die Behörde dort keinen Untersagungsbescheid erlassen habe.
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Abgabe von Arzneimitteln über das sog. visavia-System

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 20.11.2008 - 12 L 2593/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes stellt die Norm eine generelle Ermächtigung zur Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln dar, insbesondere auch zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen apothekenrechtliche Vorschriften (BVerwG vom 22.1.1998 Az. 3 C 6/97, BVerwGE 106, 141).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 9 S 2852/08

    Arzneimittelabgabe durch einen nur über Bild- und Tonleitung mit dem Kunden

    Dies hätten bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Beschluss vom 20.11.2008 - 12 L 2593/08.F (1) -) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 06.08.2008 - 9 Cs 08.1391 -) zutreffend entschieden.
  • VG Mainz, 21.11.2008 - 4 K 375/08

    Medikamenten-Terminal zulässig

    Auch dann, wenn der Kunde akut erkrankt sein sollte und für den das XXXXXXTerminal bedienenden Apotheker wegen der technischen Gegebenheiten nicht erkennbar sein sollte, dass der Kunde Erkrankungssymptome wie Blässe, Schwitzen oder Zittern aufweist (vgl. VG Frankfurt, Beschluss vom 20.11.08, 12 L 2593/08), spricht dies nach Überzeugung der erkennenden Kammer nicht für die Ungeeignetheit des XXXXXX- Systems.
  • VGH Hessen, 18.02.2009 - 3 B 2545/08

    Zur Zulässigkeit eines Terminals einer Apotheke zur Abgabe von

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. November 2008 - 12 L 2593/08.F (1) - wird geändert.
  • VGH Hessen, 16.02.2009 - 3 B 2545/08

    Abgabe von Arzneimitteln

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 20. November 2008 - 12 L 2593/08.F (1) - wird geändert.
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