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   VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03.AO   

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VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03.AO (https://dejure.org/2003,20803)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.02.2003 - 10 G 664/03.AO (https://dejure.org/2003,20803)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 10 G 664/03.AO (https://dejure.org/2003,20803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 Abs 5 VwGO, § 36 Abs 3 AsylVfG
    Abschiebungsandrohung für den Fall erneuter unerlaubter Wiedereinreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschiebungsandrohung für den Fall erneuter unerlaubter Wiedereinreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2000 - 10 A 1284/00

    Anerkennung als Asylberechtigter bzw. Feststellung von Abschiebungshindernissen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03
    Hieran fehlt es, wenn die Ausreisepflicht erst durch eine erneute unerlaubte Einreise begründet werden soll (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 23.03.2000 - 10 A 1284/00.A - Funke-Kaiser in: GK AsylVfG, § 34 RdNr. 10).

    Denn nach dieser Bestimmung ist eine erneute Abschiebungsandrohung nur dann entbehrlich, wenn die vorangegangene Abschiebungsandrohung im Zusammenhang mit dem früheren Asylantrag ergangen und wegen dessen Erfolglosigkeit vollziehbar geworden ist; dies trifft indessen bei einer Ausreisepflicht, die erst nach einer künftigen Wiedereinreise vollziehbar werden soll, nicht zu (vgl. hierzu OVG NRW, Beschl. v. 23.03.2000, a. a. O.).

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03
    Bei individuell begründeten Beeinträchtigungen kann eine Beurteilung als offensichtlich unbegründet insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung der Asylsuchenden den von Art. 16 a GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist (BVerfGE Beschluss vom 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03
    Insoweit ist die Frage der offensichtlichen Unbegründetheit des Asylantrages erschöpfend, wenngleich mit Verbindlichkeit nur für das Eilverfahren zu klären und hat über eine lediglich summarische Prüfung hinauszugehen (BVerfG Beschluss v. 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 ff.).
  • BVerfG, 20.12.1988 - 2 BvR 1083/83

    Asylbewerber - Fluchtalternative - Inländisch - Politische Verfolgung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03
    Soweit eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht wird, kommt eine Ablehnung als offensichtlich unbegründet in der Regel nur bei Fallgestaltung in Betracht, denen eine widerspruchsfreie Auskunftslage oder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde liegt (BVerfG, Beschluss vom 20.12.1988 - 2 BvR 1083/93 -, NVwZ 1989, 746).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2001 - A 14 S 2181/00

    Vorsorgliche Abschiebung für erneute, unerlaubte Wiedereinreise eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03
    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit der in Nr. 4 Abs. 3 gleichsam auf "Vorrat" gegen den Antragsteller für den Fall einer erneuten, unerlaubten Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland angedrohten Abschiebung ergibt sich bereits aus den Ausführungen im Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 05.07.2001 (A 14 S 2181/00 - VBlBW 2002, 38), denen sich das Gericht anschließt:.
  • VG Darmstadt, 23.01.2002 - 2 G 27/02
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03
    Träge dies jedoch nicht zu, wäre die Zuständigkeit der Ausländerbehörde gegeben (vgl. Beschluss vom 23.01.2002 - 2 G 27/02.A [2]).
  • BVerwG, 03.04.2001 - 9 C 22.00

    Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2003 - 10 G 664/03
    Zwar ist bei der Auslegung asylverfahrensrechtlicher Vorschriften insbesondere dem mit ihnen verfolgten Beschleunigungszweck Rechnung zu tragen (siehe hierzu zuletzt BVerwG, Urt. v. 03.04.2001 - 9 C 22.00 -).
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