Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22373
VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06 (https://dejure.org/2008,22373)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.02.2008 - 1 E 5085/06 (https://dejure.org/2008,22373)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 1 E 5085/06 (https://dejure.org/2008,22373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,22373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 134 BGB, § 1 Abs 1 S 2 Nr 1 KredWG, § 32 Abs 1 S 1 KredWG, § 37 Abs 1 KredWG
    (Nichtigkeit von Einlagengeschäften wegen Verstoßes gegen § 32 Abs 1 KredWG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Nichtigkeit von Einlagengeschäften wegen Verstoßes gegen § 32 Abs 1 KredWG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Hessen, 26.04.2006 - 6 UZ 2822/05

    Abwicklungsanordnung: öffentlich-rechtliche Verpflichtung; ausschließliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06
    Mit der Anordnung der sofortigen Rückzahlung der Einlagen kommt es zu einer eigenständigen öffentlich rechtlichen Rückzahlungsverpflichtung (vgl. Hess. VGH, Beschluss v. 26.04.2006, 6 UZ 2822/05, NJW-RR 2007, Seite 492).

    Durch die Anordnung entstehen entsprechende Verbindlichkeiten der Schuldner, die ungeachtet ihrer Begründung durch Hoheitsakt die Vermögenslage des Schuldners unmittelbar berühren und überdies den am Vertrag Beteiligten die Dispositionsbefugnis nimmt (BGH, Beschluss v. 24.07.2003, IX ZB 4/03, WM 2003, 1800 ff.; Beschluss d. Hess. VGH v. 26.04.2006, a. a. O.).

  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 4/03

    Rechtsstellung des vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bestellten

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06
    Bezogen auf das Einlagengeschäft bedeutet dies, dass unerlaubt entgegengenommene Einlagen grundsätzlich unverzüglich zurückgezahlt werden müssen (Boos/Fischer/Schulte-Mattler, a. a. O., § 37 KWG Rdnr. 10; VGH Kassel, Beschluss vom 19.05.2006, Az.:6 TG 435/06), denn zur Abwicklung der Geschäfte gehört die "Rückzahlung der Gelder an die Anleger" (BGH, Beschluss vom 24.07.2003, IX ZB4/03, WM 2003, S. 1800).

    Durch die Anordnung entstehen entsprechende Verbindlichkeiten der Schuldner, die ungeachtet ihrer Begründung durch Hoheitsakt die Vermögenslage des Schuldners unmittelbar berühren und überdies den am Vertrag Beteiligten die Dispositionsbefugnis nimmt (BGH, Beschluss v. 24.07.2003, IX ZB 4/03, WM 2003, 1800 ff.; Beschluss d. Hess. VGH v. 26.04.2006, a. a. O.).

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich nicht nur gegen den Abschluss des Rechtsgeschäfts wendet, sondern auch gegen seine privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg (BGHZ 88, 240ff).

    In besonderen Fällen folgt die Nichtigkeit des entsprechenden Vertrages auch aus der Verletzung einseitiger Verbote, jedenfalls soweit der Zweck des Gesetzes anders nicht zu erreichen ist und die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung nicht hingenommen werden kann, (BGHZ 88, 240 ff).

  • BVerwG, 24.02.1976 - I C 3.72

    Depotprüfungen - Einstellung des Bankgeschäftes - Befugnis der Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06
    Im Sinne des § 37 KWG in der aktuellen Fassung "betrieben" werden aufgenommene Bankgeschäfte vielmehr solange, bis sie vollständig abgewickelt sind (vgl. Beschl. des OVG Berlin v. 11.11.1983, OVG I S. 16/83, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 S. 223, 226).

    Ein - u.U. in diesem Zusammenhang auftauchender - Mangel an Zahlungsmittel oder verwertbaren Vermögensgegenständen kann allerdings nicht von einer Einlagenrückzahlungsverpflichtung befreien und ist ohne Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückabwicklungsanordnung (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 11.11.1983, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 Seite 223, 226).

  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 C 125.80

    Kreditwesen - Einlagengeschäft - Bankwirtschaftliche Verkehrsauffassung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06
    - Entgegennahme von Geldern von einer Vielzahl von Geldgeber aufgrund typisierter Verträge zur unregelmäßigen Verwahrung, darlehensweise oder in ähnlicher Weise, also mit einer unbedingten Rückzahlungsverpflichtung- - Annahme ohne bankübliche Sicherung- - laufende Annahme von Geldern- - Annahme von Nichtkreditinstituten- - Annahme von Mitteln in der Absicht, sie für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere zur Finanzierung des auf Gewinnerzielung gerichteten Aktivgeschäfts (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1984, BVerwGE 69, 120, 124).- (vgl. hierzu Fülbier, in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, Kreditwesengesetz, 2. Auflage, § 1 KWG, Rdnr. 36).

    Hierdurch sollten nunmehr auch Fälle in den Begriff des Einlagengeschäfts einbezogen werden, die bis dahin nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 24. März 1984, 1 C 125.80, BVerwGE 69, Seite 120, 124) wegen fehlender Zuordnung zum Aktivgeschäft dem klassischen Begriff der Einlage nicht zugerechnet werden konnten (vgl. Gesetzesbegründung zur 6. KWG Novelle, Bundestagsdrucksache 13/7142).

  • BGH, 22.05.1978 - III ZR 153/76

    Im Reisegewerbe vermittelter Darlehensvertrag

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06
    Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine allgemeine Regel, die den Rückgriff auf Sinn und Zweck der in Betracht kommenden Verbotsnorm nicht entbehrlich macht (BGHZ 71, 358 ff).
  • BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06
    Bei diesem Verständnis greift § 44 c KWG im Vorfeld von § 37 KWG ein, hat aber nicht laufende Kontrollmaßnahmen im Rahmen der Abwicklung im Blick (vgl. BVerwG, Urt. V. 22.09.2004, Az.: 6 C 29.03).
  • OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 114/04

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06
    Unabhängig hiervon ist jedenfalls anerkannt, dass die fehlende öffentliche Werbung für die Geldanlage und der auf Freunde oder Bekannte beschränkte Kreis der Anleger der Einstufung der Darlehensverträge und anderer Vertragstypen mit Rückzahlungsansprüchen ohne Verlustteilnahme des jeweiligen Kapitalgebers der Annahme von "Geldern des Publikums" grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 114/04 -, OLGR Celle 2005, S. 96 ff.; Hess. VGH, Beschluss v. 19.05.2006 - 6 TG 435/06).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06
    Für das Ergebnis spricht letztlich der Umstand, dass sich derjenige strafbar macht, der ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt (§ 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG) und die Kläger vorliegend - die volle Wirksamkeit der Darlehensverträge zugrundegelegt - von den Einlegern zur Erfüllung derselben und damit zu einem verbotenen Handel verpflichtet werden könnten (BGHZ 37, 258 ff).
  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03

    Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06
    Wie bereits oben dargelegt handelt es sich bei § 32 KWG um ein (Schutz-)gesetz zugunsten der Anleger (im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB: vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2005, NJW 2005, S. 2703) und zugleich zielt die Norm auf die Stabilität des Finanzsystems.
  • OVG Berlin, 11.11.1983 - 1 S 16.83
  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 365/03

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bankenaufsicht; Haftung gegenüber den

  • BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64

    Filmagent vermittelt Theatertournee

  • OLG Celle, 14.10.2004 - 4 U 147/04

    Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • VGH Hessen, 12.12.2007 - 6 TG 1743/07

    Gewerbliches Betreiben eines Kreditgeschäftes

  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 6 TG 3675/04

    Bankenaufsicht; Abwicklung unerlaubter Bankgeschäfte; Bestimmtheit der Anordnung

  • BGH, 04.08.2020 - II ZR 174/19

    Der insolvente Immobilienfonds - und die Rückabwicklungsanordnung der BaFin

    Nach einer Ansicht sind zivilrechtliche Vereinbarungen, die einer Abwicklungsanordnung nach § 37 Abs. 1 KWG entgegenstehen, nach § 134 BGB nichtig, soweit dies der Schutzzweck des § 32 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG verlangt, d.h. soweit die durch das Rechtsgeschäft getroffene Regelung danach nicht hingenommen werden kann (VG Frankfurt, ZIP 2009, 213, 215; Urteil vom 21. Februar 2008 - 1 E 5085/06, juris Rn. 73 ff.; Beschluss vom 11. März 2010 - 1 L 271/10.F, juris Rn. 36; Schwennicke in Schwennicke/Auerbach, KWG, 3. Aufl., § 37 Rn. 13; wohl auch Mai, ZBB 2010, 222, 231;Eyles, WiB 1995, 721 f.; Tettinger, DStR 2006, 903, 910).
  • VGH Hessen, 20.05.2009 - 6 A 1040/08

    Abwicklung von Einlagengeschäften

    Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Februar 2008 - 1 E 5085/06 (1) - abgeändert.

    Die vom Verwaltungsgericht zugelassene und auch sonst zulässige Berufung der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 21. Februar 2008 - 1 E 5085/06 (1) - ist begründet.

  • VG Frankfurt/Main, 10.01.2007 - 1 G 5083/06

    Untersagung eines ohne Genehmigung betriebenen Einlagengeschäfts.

    Mit Schriftsatz vom 06.11.2006, dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main zugegangen an diesem Tag, einem Montag, haben die Antragsteller Klage erhoben, mit der sie die Aufhebung der Bescheide der Antragsgegnerin vom 10.08.2006 sowie der Widerspruchsbescheide vom 02.10.2006 begehren (Az.: 1 E 5085/06 (1)).

    Sie verweisen auf das Klageverfahren 1 E 5085/06 (1).

  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10

    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

    Insoweit hält die Kammer an der Rechtsauffassung fest, die sie in früheren Entscheidungen eingenommen hat (Urt. v. 21.02.2008 - 1 E 5085/06 - Urt. v. 19.06.2008 - 1 E 2566/07 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht