Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 22.06.2004 - 10 E 3477/01.A |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 51 AuslG, § 53 Abs 6 S 1 AuslG, § 77 Abs 2 AsylVfG, § 117 Abs 5 VwGO
Politische Verfolgung von Kurden bei Wiedereinreise in der Türkei. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Politische Verfolgung von Kurden bei Wiedereinreise in der Türkei.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 26.11.1997 - 8 E 30971/97
- VGH Hessen, 16.03.1999 - 6 UZ 572/98
- VG Frankfurt/Main, 24.05.2000 - 3 E 30708/99
- VG Frankfurt/Main, 22.06.2004 - 10 E 3477/01.A
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG Frankfurt/Main, 13.06.2003 - 10 G 2809/03
Kein Abschiebeaufschub bei posttraumatischer Belastungsstörung im …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.06.2004 - 10 E 3477/01
Ferner sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden, die den Kläger betreffenden Akten des Klageverfahrens 8 E 30971/97.A sowie die der Eilverfahren 10 G 246/03.A, 10 G 2809/03.A und 10 G 4469/03.A. Das Gericht hat ferner die vom Kläger benannten psychologischen bzw. ärztlichen Atteste oder Gutachten in den Akten 13 G 4461/03 vor seiner Entscheidung eingesehen. - VGH Hessen, 27.03.2000 - 12 UE 583/99
Türkei: örtlich begrenzte Gruppenverfolgung der Kurden in Notstandsprovinzen; …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.06.2004 - 10 E 3477/01
Selbst wenn man eine regional begrenzte Gruppenverfolgung der Kurden in den Notstandsprovinzen bejahe, sei davon auszugehen, dass in den übrigen Teilen des Landes für Kurden die Möglichkeit bestehe, verfolgungsfrei zu leben (HessVGH 27.03.2000 - 12 UE 583/99.A). - BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.06.2004 - 10 E 3477/01
Zum anderen sind die Voraussetzungen für den Ausnahmefall, dass der Kläger derart betreuungsbedürftig wäre, dass er auf Grund seiner Erkrankung nicht in der Lage wäre, ein Behandlungszentrum aufzusuchen (dazu BVerwG 29.10.2002 - 1 C1.02 - AuAS 2003, 76; EZAR 043 Nr. 56; DVBl. 2003, 463) weder schlüssig vorgetragen noch belegt worden.
- VG Frankfurt/Main, 13.06.2003 - 10 G 2809/03 Im Laufe des Klageverfahrens (mit am 29.5.200 2 bei Gericht eingegangenen Schriftsatz vom 31.08.200 1 ) legte der Antragsteller ein psychiatrisches Gutachten vom 28.05.2002 (Bl. 14 der Akte des Klageverfahrens - 10 E 3477/01.A) vor, in dem der Gutachter berichtete, dass der Antragsteller zwar bereits 1992/93 in der Türkei wegen der politischen Aktivitäten des Familienverbandes von den Behörden unter Druck gesetzt worden sei, er sich aber Anfang 1999 erst vor dem hiesigen türkischen Generalkonsulat als PKK-Sympathisant offenbart habe.
Es entspricht vielmehr seinem eigenen Vortrag, dass er sich erstmals am 24.05.2002 in die Behandlung eines Psychiaters begab und das am 28.05.2002 erstellte Gutachten am 29. Mai 2002 (der übersendungs-Schriftsatz trägt das Datum 31.08.200 1 ) zu den Gerichtsakten des Hauptsacheverfahrens 10 E 3477/01.A überreicht hat.