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   VG Frankfurt/Main, 22.12.2008 - 3 K 1833/08.F   

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https://dejure.org/2008,33166
VG Frankfurt/Main, 22.12.2008 - 3 K 1833/08.F (https://dejure.org/2008,33166)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.12.2008 - 3 K 1833/08.F (https://dejure.org/2008,33166)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - 3 K 1833/08.F (https://dejure.org/2008,33166)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 3 UhVorschG, § 1 Abs 1 Nr 2 BEEG
    Kein Unterhaltsvorschuss für weitere im Haushalt lebende Kinder, wenn ein anderer Elternteil den Unterhaltsvorschuss erhält; Begriff des Zusammenlebens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (kein Unterhaltsvorschuss für weitere im Haushalt lebende Kinder, wenn ein anderer Elternteil den Unterhaltsvorschuss erhält; Begriff des Zusammenlebens)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2008 - 16 E 1118/06

    Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz; Bewilligung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2008 - 3 K 1833/08
    Im Hinblick auf den Zweck des § 1 UVG, die Belastungen für Kinder zu mildern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, lassen sich Erschwernisse, die eine finanzielle Besserstellung durch die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfordern, schon dann nicht mehr feststellen, wenn der andere Elternteil in wesentlichem Umfang - wenn auch nicht völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirkt (OVG Münster, Beschluss vom 18.02.2008 - 16 E 1118/06 - Juris).
  • VG Schleswig, 12.09.2007 - 15 A 180/06
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.12.2008 - 3 K 1833/08
    Hiervon ist dann auszugehen, wenn der andere Elternteil dort einen Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen - nicht notwendig den einzigen - hat (vgl. VG Schleswig, Urteil vom 12.09.2007 - 15 A 180/06 - Juris; Helmbrecht, Unterhaltsvorschussgesetz, 5. Auflage, § 1 Randnummer 32).
  • VG Karlsruhe, 28.09.2009 - 3 K 1832/08

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in

    Den ebenfalls am 24.06.2008 gestellten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat die Kammer mit rechtskräftigem Beschluss vom 09.07.2008 mangels Erfolgsaussichten in der Hauptsache abgelehnt (3 K 1833/08, bestätigt durch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.06.2009 - 6 S 2077/08 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Akte des Regierungspräsidiums Karlsruhe (1 Band), die beigezogenen Unterlagen sowie die Gerichtsakten im Eilrechtsschutzverfahren (3 K 1833/08) und im vorliegenden Verfahren verwiesen.

  • VG Magdeburg, 22.03.2011 - 4 A 358/10

    PKH-Antrag; Wiedereinsetzung bei gerichtskostenfreien Verfahren;

    Im Hinblick auf den Zweck des § 1 UVG, die Belastungen für Kinder zu mildern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, lassen sich Erschwernisse, die eine finanzielle Besserstellung durch die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfordern, schon dann nicht mehr feststellen, wenn der andere Elternteil in wesentlichem Umfang - wenn auch nicht völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirkt (OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 18.02.2008 - 16 E 1118/06 -, juris; VG Frankfurt, Beschluss vom 22.12.2008 - 3 K 1833/08.F -, juris).
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