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   VG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 5 L 1978/13.F   

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https://dejure.org/2013,8070
VG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 5 L 1978/13.F (https://dejure.org/2013,8070)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.04.2013 - 5 L 1978/13.F (https://dejure.org/2013,8070)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. April 2013 - 5 L 1978/13.F (https://dejure.org/2013,8070)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Verbot der NPD Demonstration am 1. Mai in der Frankfurter Innenstadt teilweise erfolglos

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Verbot der NPD Demonstration am 1. Mai in der Frankfurter Innenstadt teilweise erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 5 L 1978/13
    Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde bei dem Erlass von vorbeugenden Verfügungen keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007, 1 BvR 2793/04, zitiert nach juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss vom 19. Dezember 2007, 1 BvR 2793/04, zitiert nach juris, nochmals darauf hingewiesen, dass § 15 Abs. 1 VersG dem Schutz schlechthin geschützter Rechtsgüter dient, unabhängig davon, ob sie durch Meinungsäußerungen oder auf andere Weise gefährdet werden.

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07

    Eilantrag abgelehnt: Sternmarsch darf angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 5 L 1978/13
    17 Das Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters umfasst auch die Zeitdauer der Veranstaltung (vgl BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007, 1 BvR 1423/07, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 5 L 1978/13
    Die öffentliche Sicherheit im Sinne dieser Bestimmung umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2008 - 6 C 21.07 -, juris, Rn. 13 = BVerwGE 131, 216).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 5 L 1978/13
    Die öffentliche Sicherheit im Sinne dieser Bestimmung umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2008 - 6 C 21.07 -, juris, Rn. 13 = BVerwGE 131, 216).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 5 L 1978/13
    Allerdings bedarf § 15 Abs. 1 VersG aus verfassungsrechtlichen Gründen einer einschränkenden Auslegung dahingehend, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung als Grundlage beschränkender Verfügungen ausscheidet, soweit sie im Inhalt von Äußerungen gesehen wird (vgl. BVerfGE 111, 147 ).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 5 L 1978/13
    Die Rechtmäßigkeit der Maßnahme ist nach Möglichkeit nicht nur summarisch zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2012, 1 BvR 2794/10, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 10.05.2006 - 1 BvQ 14/06

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Verhängung von Auflagen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.04.2013 - 5 L 1978/13
    Die von dem Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 10.05.2006 (1 BvQ 14/06) aufgestellten Anforderungen an die Inanspruchnahme der Nichtstörer, hier der Versammlung der Antragstellerin, sind erfüllt.
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