Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 26.06.2013 - 5 L 2135/13.F |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 28 PAuswG, § 29 PAuswG, § 30 PAuswG
Personalausweis, Eintragung eines ausländischen Doktorgrades, slowakischer Doktorgrad - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Personalausweis, Eintragung eines ausländischen Doktorgrades, slowakischer Doktorgrad
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- VGH Bayern, 17.09.2009 - 5 ZB 08.838
Personalausweis; Eintragung eines ausländischen Doktorgrades; slowakischer …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.06.2013 - 5 L 2135/13
Eine Eintragung ohne den zum Führen des Doktorgrades erforderlichen Zusatz wäre dann mit den landesrechtlichen Bestimmungen über das Führen akademischer Grade unvereinbar, weil sie dem Ausweisinhaber letztlich ein rechtswidriges Führen des Doktorgrades ermöglichen würde (BVerwG, Urteil vom 13.12.1988, Az 1 C 54/86, juris; BayVGH, Beschluss vom 17.09.2009, Az 5 ZB 08.838, juris; Hornung/Möller, PassG + PAuswG, 2011, § 5 PAuswG Rn 1 i.V.m. § 4 PassG Rn 15; Medert / Süßmuth, Pass- und Personalausweisrecht, 3.Aufl.1998, C 24).Danach ist dem deutschen Doktorgrad der slowakische "Philosophiae doctor (PhD.)" oder "artis doctor (ArtD.)" gleichwertig, nicht jedoch der "JUDr." Dieser Titel berechtigt seine Inhaber nach Art. 4 Abs. 2 des Abkommens vielmehr erst zu einer Promotion oder Doktorandenstudium in Deutschland, woraus deutlich wird, dass der "JUDr." nicht selbst bereits als Abschluss eines wissenschaftlichen Promotionsstudiums angesehen werden kann (so BayVGH, Beschluss vom 17.09.2009, a.a.O. juris Rn 9, mit weiteren Ausführungen).
Es gibt ferner keinen Grundsatz dahingehend, dass ein Mitgliedstaat alles, was in einem anderen Mitgliedstaat möglicherweise toleriert wird (vorliegend etwa eine von der tatsächlich verliehenen Form abweichende Titelführung, ohne dass diese durch gesetzliche Regelungen des Herkunftsstaates ausdrücklich zugelassen wäre), ebenfalls zulassen muss, obwohl er hiergegen gewichtige Interessen der Allgemeinheit (Ansehen der deutschen akademischen Grade und Schutz vor Irreführung) geltend machen kann (auch hierzu BayVGH, Beschluss vom 17.09.2009, a.a.O. juris Rn 15, mit weiteren Ausführungen und mit weiteren Nachweisen zu einem konkret von der G-Universität Bratislava verliehenen Grad "doktor práv").
- VGH Hessen, 23.08.2012 - 6 B 1374/12
Auskunftsverweigerung bei Möglichkeit der Selbstbelastung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.06.2013 - 5 L 2135/13
Es besteht insoweit eine Vermutung für ein Vollzugsinteresse, die durch das Vorbringen der Antragstellerin zu ihrem Suspensivinteresse zu widerlegen ist (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003, Az 1 BvR 2025/03; HessVGH, Beschluss vom 23.08.2012, Az 6 B 1374/12). - BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.06.2013 - 5 L 2135/13
Es besteht insoweit eine Vermutung für ein Vollzugsinteresse, die durch das Vorbringen der Antragstellerin zu ihrem Suspensivinteresse zu widerlegen ist (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003, Az 1 BvR 2025/03; HessVGH, Beschluss vom 23.08.2012, Az 6 B 1374/12). - BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 54.86
Doktorgrad - Beifügung der Fakultät - Verleihungs-Hochschule - Personalausweis - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 26.06.2013 - 5 L 2135/13
Eine Eintragung ohne den zum Führen des Doktorgrades erforderlichen Zusatz wäre dann mit den landesrechtlichen Bestimmungen über das Führen akademischer Grade unvereinbar, weil sie dem Ausweisinhaber letztlich ein rechtswidriges Führen des Doktorgrades ermöglichen würde (BVerwG, Urteil vom 13.12.1988, Az 1 C 54/86, juris; BayVGH, Beschluss vom 17.09.2009, Az 5 ZB 08.838, juris; Hornung/Möller, PassG + PAuswG, 2011, § 5 PAuswG Rn 1 i.V.m. § 4 PassG Rn 15; Medert / Süßmuth, Pass- und Personalausweisrecht, 3.Aufl.1998, C 24).