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   VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06   

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VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06 (https://dejure.org/2007,27101)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.01.2007 - 1 E 1589/06 (https://dejure.org/2007,27101)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Januar 2007 - 1 E 1589/06 (https://dejure.org/2007,27101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 52 Abs 1 Nr 4 AufenthG
    Beendigung des Aufenthaltsrechts einer Familie nach langem Aufenthalt.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beendigung des Aufenthaltsrechts einer Familie nach langem Aufenthalt.

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 4; EMRK Art. 8; AufenthG § 25 Abs. 5
    D (A), Widerruf, Aufenthaltserlaubnis, Ermessen, Ausländerbehörde, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, Ausreisehindernis, Privatleben, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Integration, Zumutbarkeit, Kinder, Familienangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 1 S 3023/04

    Aufenthalt; zum Abschiebungsschutz gem MRK Art 8

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06
    Insoweit ist allerdings anerkannt, dass die mit einem längeren Aufenthalt regelmäßig einhergehende Gewöhnung an die Verhältnisse im Aufenthaltsstaat für sich genommen nicht dazu führt, einen weiteren Verbleib verneinende Entscheidung als Eingriff zu werten (vgl. HessVGH, Beschluss Az.: 7 TG 106/06; VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 02.11.2005 Az: 1 S 3023/04 InfAuslR 2006 S. 70 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).

    Bei der Beurteilung der rechtlichen Unmöglichkeit der Ausreise auf Tatbestandsebene reicht es hingegen nicht aus, eine bloße, am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Zumutbarkeitsprüfung durchzuführen (so aber VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.2005 Az.: 1 S 3023/04 a.a.O., vgl. ferner Beschl. des HessVGH Az.: 7 TG 106/06).

  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06
    Insoweit ist allerdings anerkannt, dass die mit einem längeren Aufenthalt regelmäßig einhergehende Gewöhnung an die Verhältnisse im Aufenthaltsstaat für sich genommen nicht dazu führt, einen weiteren Verbleib verneinende Entscheidung als Eingriff zu werten (vgl. HessVGH, Beschluss Az.: 7 TG 106/06; VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 02.11.2005 Az: 1 S 3023/04 InfAuslR 2006 S. 70 mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte).

    Bei der Beurteilung der rechtlichen Unmöglichkeit der Ausreise auf Tatbestandsebene reicht es hingegen nicht aus, eine bloße, am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Zumutbarkeitsprüfung durchzuführen (so aber VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.2005 Az.: 1 S 3023/04 a.a.O., vgl. ferner Beschl. des HessVGH Az.: 7 TG 106/06).

  • EGMR, 16.09.2004 - 11103/03

    M. C. G. gegen Deutschland

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06
    Die EMRK und damit auch die Garantien des Art. 8 Abs. 1 EMRK beinhalten aber nicht das Recht eines Ausländers, in einen bestimmten Staat einzureisen oder sich dort aufzuhalten (vgl. Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 16.09.2004, Az.: 11103/03 (Dhiban/Deutschland) NVwZ 2005, S. 1046; Entsch.
  • EGMR, 07.10.2004 - 33743/03

    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies die Beschwerden

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06
    Aufenthaltsrechtliche Entscheidungen eines Vertragsstaates greifen demgemäß nicht regelmäßig, sondern nur ausnahmsweise bei Hinzutreten bestimmter Umstände in das Recht auf Achtung des Privatlebens ein (vgl. die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 07.10.2004, Az.: 33743/03 (Dragan/Deutschland), NVwZ 2005, S. 43).
  • BVerwG, 20.02.2003 - 1 C 13.02

    Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigten; Widerruf der Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06
    Bei ihrer Ermessensentscheidung darf die Ausländerbehörde grundsätzlich davon ausgehen, dass in den Fällen des § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG in der Regel ein gewichtiges öffentliches Interesse an dem Widerruf eines nur im Hinblick auf die Flüchtlingsanerkennung erteilten Aufenthaltstitel besteht, falls nicht aus anderen Rechtsgründen ein gleichwertiger Aufenthaltstitel zu gewähren ist (BVerwG, Urt. V. 20.02.2003, BVerwGE 117/380).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LB 84/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06
    Während der Gesetzgeber in § 25 Abs. 3 S. 2 AufenthG die Frage der Zumutbarkeit anspricht, ist dies in § 25 Abs. 5 AufenthG gerade nicht der Fall (vgl. auch Urt. des Niedersächsischen OVG vom 29.11.2005, Az.: 10 LB 84/05, wonach sich aus dem Gesetzesmaterialien nichts für einen gesetzgeberischen Willen zur Einführung eines eigenständigen Tatbestandsmerkmales der Zumutbarkeit ergebe).
  • EGMR, 16.06.2005 - 60654/00

    SYSSOYEVA ET AUTRES c. LETTONIE

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.01.2007 - 1 E 1589/06
    V. 16.06.2005, Az.: 60654/00 (Sisojeva/Lettland) InfAuslR 2005, S. 349).
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