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   VG Frankfurt/Main, 29.07.2008 - 9 L 181/08.F   

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https://dejure.org/2008,33498
VG Frankfurt/Main, 29.07.2008 - 9 L 181/08.F (https://dejure.org/2008,33498)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.07.2008 - 9 L 181/08.F (https://dejure.org/2008,33498)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 9 L 181/08.F (https://dejure.org/2008,33498)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 BBesG, § 25 BBesG
    Einstweilige Anordnung bei fehlerhaftem Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beförderung; Beurteilung; Dienstposten; Dienstpostenbewertung; Entlastung; Frauenbeauftragte; Funktionsstelle; Mitwirkung; Personalrat

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung bei fehlerhaftem Auswahlverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77

    Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.07.2008 - 9 L 181/08
    Die Missachtung der §§ 18, 25 BBesG in einem Auswahlverfahren führt zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung (Fortführung von BVerwG U. v. 1.2.1978 - 6 C 9.77 - BVerwGE 55, 212).

    Dies ergibt sich aus dem Urteil des BVerwG v. 1.2.1978 (6 C 9.77 - E 55, 212, 213 f.).

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.07.2008 - 9 L 181/08
    Den Antragsgegner trifft deshalb die Darlegungslast und die materielle Beweislast dafür, dass das Geschlecht der Antragstellerin und ihre Tätigkeit als Frauenbeauftragte in der Auswahlentscheidung keine Rolle gespielt haben (vgl. BAG U. v. 12.9.2006 - 9 AZR 807/05 - NZA 2007, 507 = AGG-ES B.II.2.6 § 81 SGB IX Nr. 1).
  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.07.2008 - 9 L 181/08
    6 Eine mangelhafte Dienstpostenbewertung führt nur dann ausnahmsweise nicht zu einer Verletzung eines Bewerbers in seinem subjektiven Recht auf faire und chancengleiche Behandlung seiner Bewerbung, wenn der Dienstherr entweder im Verwaltungsverfahren bzw. nachträglich im gerichtlichen Verfahren die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung nachholt oder die fehlerhafte Einleitung des Beförderungsverfahrens im Ergebnis für die Entscheidung in der Sache unerheblich ist (HessVGH B. v. 18.01.2000 - 1 TZ 3194/99 -, DÖD 2000, 134).
  • EuGH, 30.06.1988 - 318/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 29.07.2008 - 9 L 181/08
    Die Dienstpostenbewertung ist völlig intransparent, d. h. undurchschaubar i. S. d. Rspr. des EuGH (U. v. 30.6.1988 - Rs. 318/86 - E 1988, 3559 = HGlG-ES E.III.3.2 Art. 2 RL 76/207/EWG Nr. 4 Rn. 26 - "Kommission/Frankreich").
  • VG Frankfurt/Main, 29.12.2009 - 9 L 1886/09

    Benachteiligung einer Frauenbeauftragten in der Beförderungsauswahl

    Die Frage nachvollziehbarer Angaben zum Umfang von Funktionstätigkeiten ist im Übrigen bereits im Beschluss der Kammer vom 29. Juli 2008 (9 L 181/08.F(V)) angesprochen worden.

    Für die seit dem 1.1.1976 geltende Fassung des § 25 BBesG kann nichts anderes gelten, wie die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 29. Juli 2008 (9 L 181/08.F(V)) ausgeführt hat.

    Offenbar kreidet man der Antragstellerin nach wie vor an, "langjährig bewährte, mit den Gremien vereinbarte und transparente Verfahrensweisen, die bisher auch von keinem Verwaltungsgericht in Zweifel gezogen wurden, anzugreifen und mit allen Mitteln eine Beförderung des ausgewählten Bewerbers [seinerzeit der Beigeladene des Verfahrens 9 L 181/08.F(V)] zu verhindern" (Vermerk Grenzhäuser vom 24.6.2008 - Bl. 267 f. Auswahlakte).

  • VG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 9 L 295/12
    Die Dienststelle hat mit ihrer Unterrichtungspflicht gegenüber der Frauenbeauftragten eine öffentlich-rechtliche Pflicht zu erfüllen, die weder ihrer Disposition noch der gemeinsamen Disposition von Frauenbeauftragter und Dienststelle in dem Sinne untersteht, dass zumindest einvernehmlich auf die gesetzlich gebotene vollständige Unterrichtung verzichtet werden könne (vgl. zur Entlastung nach § 18 Abs. 1 S. 3 HGlG Kammer B. v. 29.7.2008 - 9 L 181/08.F - HGlG-ES E.I.2.2 § 18 HGlG 2007 Nr. 1).
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