Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 12 E 3468/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,21414
VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 12 E 3468/01 (https://dejure.org/2002,21414)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.01.2002 - 12 E 3468/01 (https://dejure.org/2002,21414)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 12 E 3468/01 (https://dejure.org/2002,21414)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,21414) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 12 E 3468/01
    Zum einen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Prüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.08.1993, 6 C 2.93, BVerwGE 94, 64, 68; Entscheidung vom 22.06.1994, 6 C 37/92, BVerwGE 96, 126 ff.).

    Zum anderen soll verhindert werden, das der betroffene Prüfling, in dem er in Kenntnis des Verfahrensmangels zunächst die Prüfung fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet, sich eine ihm nicht zustehende weitere Prüfungschance verschafft, was im Verhältnis zu den anderen Prüflingen den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen würde (BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1994, 6 C 37.92, BVerwGE 96, 126 ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 12 E 3468/01
    Zum einen dient die Obliegenheit, den Verfahrensmangel unverzüglich geltend zu machen, dazu, der Prüfungsbehörde eine eigene, möglichst zeitnahe Prüfung des gerügten Mangels mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Aufklärung und unter Umständen sogar einer noch rechtzeitigen Korrektur zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.08.1993, 6 C 2.93, BVerwGE 94, 64, 68; Entscheidung vom 22.06.1994, 6 C 37/92, BVerwGE 96, 126 ff.).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 12 E 3468/01
    Diese Maßstäbe würden verzerrt, setzt das Gericht anstelle der Bewertungskriterien des Prüfers seine eigenen, was zu einer Verletzung der Chancengleichheit führte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991, 1 BvR 419/81 und 213/83, BvR 13/83, BVerfGE 84, 34, 53 - 55).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht