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VG Frankfurt/Main, 31.07.2015 - 9 O 2997/15.F |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 162 Abs 1 VwGO, § 165 VwGO
Aufwendungen für eine notwendige und zweckentsprechende anwaltliche Beratung gehören zu den nach § 162 Abs. 1 VwGO vom Gegner zu erstattenden Aufwendungen. Kopier und Faxkosten einer Privatperson können nicht in pauschalierter Form abgrechnet werden. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 18.04.1988 - 6 C 41.85
Erstattungsfähigkeit - Auslagen - Gebühren - Rechtsanwalt - Vorverfahren - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 31.07.2015 - 9 O 2997/15
Dazu gehören auch außergerichtliche Kosten für eine anwaltliche Beratung (BVerwG U. v. 18.4.1988 - 6 C 41.85 - NVwZ 1988, 721, 722;… Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 28. EL, Stand 2015, § 162 VwGO Rn. 27;… Kopp/Schenke, § 162 VwGO Rn. 8).
- LSG Bayern, 17.02.2022 - L 7 AS 131/21
Sozialgerichtsverfahren: Erstattung von Kosten im Widerspruchsverfahren
Die Auslagen sind zu belegen, eine Vergütung von Pauschalbeträgen ist dagegen gesetzlich nicht vorgesehen (…vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Auflage 2018, § 162 Rn 7; VG Frankfurt vom 31.7.2015, 9 O 2997/15.F, Rn 4).